Common use of Berichtswesen Clause in Contracts

Berichtswesen. Anlage 4: Qualitätssicherung und Dokumentation der Arbeit 🡪 wurde durch die bestehenden 9 Pflegestützpunkte mit Beteiligung der Pflege- und Krankenkassen erarbeitet 🡪 ist in der Datenerfassung in der Software XXX schon programmiert R a h m e n v e r t r a g Anlage 5: Mindestinhalte des Berichtswesens A n l a g e n 🡪 Bundesweite Vorgabe mit zwei bayerischen Ergänzungen Regelungen in Anlage 6, 6a und 6b 🡪 Finanzierung erfolgt über Ist-Kosten-Abrechnung und Abschlagszahlung (75%) Eingereicht werden muss bis 31.3. überwiesen werden soll bis 1.7. eines jeden Jahres. Die Rechnung geht an jeden Xxxxxx der Kranken- und Pflegekassen einzeln (6Stk.) und muss folgende Punkte beinhalten: • Zahlungsaufforderung mit Betreff und Zeitraum der Abrechnung R a h m e n v e r t r a g Jahres- abrechnung Abschlags- zahlung Sachkosten inklusive Gemeinkosten • Beträge je Kassenart, Rechnungsziel und Kostenart • Berechnungsblatt je nach Modell (Excel und PDF) A n l a g e n • schriftliche Erklärung aus dem Lenkungsgremium in welcher die fachlich und sachlich korrekte Abrechnung per Unterschrift bestätigt wird. Ebene Bayern • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte • Kommission nach §8 RV PSP Ebene Landkreis O r g a n i s a t i o n /Städte • Stützpunktvertrag, Betriebskonzept • Lenkungsgremien aus Stützpunktträgern Pflege- stützpunkt • Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Pflegestützpunkt bspw. durch Pflegeberatung Kommission • Errichtungsanträge entgegen nehmen und Klärungen grundsätzlicher Art herbeiführen • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte anpassen • AG Qualitätssicherung „anstoßen“/bestätigen • unter anderem aktualisierte Berechnungsdaten und Statistiken Lenkungs- gremium • Stützpunktvertrag und Betriebskonzept entwickeln • Jahresabrechnung fachlich/sachlich/rechnerisch prüfen • Jahresbericht abnehmen • unter anderem Präsenz vor Ort Pflege- stützpunkt • Jahresbericht erstellen O r g a n i s a t i o n • Statistiken liefern • unter anderem Beratungen durchführen

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Samples: Rahmenvertrag PflegestĂĽtzpunkte Bayern

Berichtswesen. Anlage 4: Qualitätssicherung Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2007 unter dem Vorbehalt, dass die HAW Hamburg ihre Berichts- pflichten gemäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Dokumentation Leistungsvereinbarung 2006 erfüllt und darüber hinaus zum 31.3.2007 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leis- tungsvereinbarungen 2006 erstellt. Hochschulen und BWF werden gemeinsam ein Landescontrolling entwickeln, welches die erforderlichen Steuerungsinformationen für Bürgerschaft, Senat und BWF bereit stellt, sich an Modellen anderer Bundesländer orientiert, dabei die vorhandenen Be- richtspflichten bündelt und strafft sowie die Forderungen des Rechnungshofs nach einer stärkeren Nutzung der Arbeit 🡪 wurdeErgebnisse des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ durch Hochschulleitungen und BWF berücksichtigt. Die HAW Hamburg berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausga- ben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken ein- schließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Be- richt ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HAW Ham- burg abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HAW Hamburg wird den Jahresabschluss 2006 und die Haushaltsrechnung 2006 entsprechend den Vorgaben der VV zur LHO zum 31.3.2007 vorlegen. Die HAW Hamburg liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres einen aggregierten Bestandsnachweis über die IuK-Geräte in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richt- zahlen der DFG. Die HAW Hamburg verpflichtet sich, gemeinsam mit den anderen Hamburger Hochschu- len in Abstimmung mit der BWF an der Weiterentwicklung eines Konzepts für eine ein- heitliche DV-gestützte Lösung zur Inventarisierung und zum Bestandsnachweis von IuK- Geräten mitzuwirken. Die HAW Hamburg berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien (vgl. 3.3.4). HAW Hamburg und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 8.1.07 (gez.) Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg Xxxx Xxxx Xxxxxx, Ph.D (Cornell U.) Herr Xxxx. Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx - Senator - - Präsident - Die Zuweisung an die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen und der Bauunterhaltung sowie den Praktikantenvergütungen. Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Das Grundleistungsbudget sichert eine stabile Grundfinanzierung der Hochschulen. Mit dem Grundleistungsbudget werden die Hochschulen entsprechend ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung finanziert. Die Forschungsleistungen der Hochschulen sind somit, soweit hochschultypisch zutreffend, auch mit dem Grundleistungsbudget abgedeckt. Das Grundleistungsbudget ist ein Bemessungsmodell mit einer Menge x Preis – Be- rechnung. Alleinige Bemessungsgröße ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Das Grundleistungsbudget ist für das Haushaltsjahr 2005 mit IST-Absolventenkosten als „Preis“ je Fakultät (Uni, HAW Hamburg) bzw. Hochschule (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) gestartet. Gegenüber dem Haushalt 2005/2006 sind ab dem Haushaltsjahr 2007 die Dienstleistungsbeziehungen zwischen den Fakultäten innerhalb der Hochschulen dahin- gehend „entflochten“ worden, dass die Lehranteile der Budgets jeweils vollständig den Fakultäten zugerechnet wurden, die für die Ausbildung in den jeweiligen Studiengängen federführend zuständig sind. Damit soll zudem die Gesamtverantwortung der Fakultäten für die ihnen zugeordneten Studiengänge gestärkt werden. Darüber hinaus ist für den Doppelhaushalt 2007/2008 von einer Verbesserung der Stu- dienerfolgsquote im Hinblick auf die Leitlinien des Senats der FHH für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen ausgegangen worden. Die daraus resultierende verbesser- te Ausnutzung der Ausbildungskapazität schlägt sich ab 2008 in günstigeren Absolven- ten-Kostenwerten nieder und setzt damit Mittel („Disposition“) für Schwerpunktsetzungen und Umverteilungen innerhalb der Hochschulen frei. Das Anreizbudget unterstützt positive Veränderungen im Rahmen qualitativer Zielset- zungen. Das vereinbarte Indikatorenset für die Leistungsbereiche Lehre, Forschung, In- ternationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Das Innovationsbudget dient der Finanzierung eines kontinuierlichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozesses in den Hochschulen. Es wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets finanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die bestehenden 9 Pflegestützpunkte mit BeteiligungPrä- sidien der Pflege-Hochschulen und Krankenkassen erarbeitet 🡪 ist in der Datenerfassung in der Software XXX schon programmiert R a h m e n v e r t r a g Anlage 5: Mindestinhalte des Berichtswesens A n l a g e n 🡪 Bundesweite Vorgabe mit zwei bayerischen Ergänzungen Regelungen in Anlage 6, 6a und 6b 🡪 Finanzierung erfolgt über Ist-Kosten-Abrechnung und Abschlagszahlung (75%) Eingereicht werden muss bis 31.3. überwiesen werden soll bis 1.7. eines jeden Jadie BWF vergebenhres. Die Rechnung geht an jeden XxxZuweisung xxx der KrankMittel kann unbefris- tet oder befristet erfolgen. Beim Grundleistungsbudget erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW-Hamburg) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventen- zahlen eine finanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwi- schen Hochschule en- und Pflegekassen einzeln (6Stk.) und muss folgende Punkte beinhalten: • Zahlungsaufforderung mit Betreff und Zeitraum der Abrechnung R a h m e n v e r t r a g Jahres- abrechnung Abschlags- zahlung Sachkosten inklusive Gemeinkosten • Beträge je Kassenart, Rechnungsziel und Kostenart • Berechnungsblatt je nach Modell (Excel und PDF) A n l a g e n • schriftliche Erklärung aus dem Lenkungsgremium in welcher die fachlich und sachlich korrekte Abrechnung per Unterschrift bestätBWF überprüft igt wird. Ebene Bayern • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte • Kommission nach §8 RV PSP Ebene Landkreis O r g a n i s a t i o n /Städte • StützpunktverBeim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kap- pungsgrenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Die Steuerungswirkung der DSF soll im zweiten Halbjahr 2007 - vor Beginn des aufstei- genden Haushaltsverfahrens für den nächsten Doppelhaushalt 2009/2010 - evaluiert werden. Bachelor Master Bachelor Master quote Bachelor Designtrag, Betriebskonzept • Lenkungsgremien aus Stützpunktträgern Pflege- stützpunkt • ZusammenarbMedien eit und Vernetzung mit dem Pflegestützpunkt Information Design 9,6 4 7 3 0,63 Bekleidungstechnik 5,7 1,5 7 3 0,63 Medientechnik 5,7 1,5 7 3 0,63 Information 5,5 2 6 4 0,63 Life Sciences Naturwissenschaftlbspw. durch Pflegeberatung Kommission • Errichtungsanträge entgegen nehTechnik 5,7 1,5 7 3 0,66 Gesundheitswissenschaften 5,5 2 6 4 0,66 Ökotrophologie 5,5 2 6 4 0,66 Technik men und Klärungen grundsätzlicher Art herbeiführen • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte anpassen • AG Qualitätssicherung „anstoßen“/bestätigen • unter anderem aktualisierte BerechnungsdaInformatik Maschinenbau u. Produktion 5,7 1,5 7 3 0,64 Informations- ten und Statistiken Lenkungs- gremium • StützpunktvertElektro- technik 5,7 1,5 7 3 0,64 Informatik 5,5 2 6 4 0,64 Fahrzeugtechnik rag und Betriebskonzept entwickeln • Jahresabrechnung fachlich/sachlich/rechnerisch prüfen • Jahresbericht abnehmen • unter anderem Präsenz vor Ort Pflege- stützpunkt • Jahresbericht erstellen O r g a n i s a t i o n • Statistiken liefern • unter anderem Beratungen durchfüFlug- zeugbau 5,7 1,5 7 3 0,64 Wirtschaftsingenieurwesen 5,5 2,0 6 4 0,64 Wirtschaft Wirtschaft (ohne Public Management) 5,5 1,5 7 3 0,64 Soziale Arbeit und Pflege Soziale Arbeit 5,5 1,5 7 3 0,8hren

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Berichtswesen. Anlage 4: Qualitätssicherung und Dokumentation der Arbeit 🡪 wurde durchDas Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die bestehenden 9 Pflegestützpunkte mit Beteiligung der Pflege- und Krankenkassen erarbeitet 🡪 isZu- weisung für das Jahr 2010 unter dem Vorbehalt, dass die HAW Hamburg ihre Be- richtspflichten gemäß den Detailverabredungen t in der DatenerfassunZiel- und Leistungsvereinba- rung 2009 erfüllt und darüber hinaus bis zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2009 erstellt. Dieser Be- richt enthält auch die im gemeinsamen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines externen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HAW Hamburg aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeut- scher Hochschulen“ gezogen hat. Die HAW Hamburg berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsaus- gaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HAW Hamburg abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HAW Hamburg liefert der BWF jeweils zum 31. Xxxx eines Jahres einen aggre- gierten Bestandsnachweis über die IuK-Geräte in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. HAW Hamburg und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 25.3.2010 Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Herr Xxxx. Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx - Senatorin - - Präsident – (gez. am 11.3.2010) (gez. am 25.3.2010) Universität Hamburg 620 87 166 183 184 HAW Hamburg 551 77 148 162 164 TU Hamburg-Harburg 137 19 37 40 41 HafenCity Universität 46 6 12 14 14 HfbK Hamburg 11 1 3 3 4 HfMT Hamburg 11 1 3 3 4 Universität Hamburg 5.320 331 965 1.661 2.363 HAW Hamburg 4.732 294 858 1.477 2.102 TU Hamburg-Harburg 1.176 73 213 367 522 HafenCity Universität 397 25 72 124 176 HfbK Hamburg 96 6 17 30 43 HfMT Hamburg 96 6 17 30 43 Universität Hamburg 248 5.000 HAW Hamburg 479 5.000 TU Xxxxxxx-Xxxxxxx 00 0.000 XxxxxXxxx Universität 28 5.000 Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben am 24. Juni 2009 die Ver- waltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 - zweite Programmphase - beschlossen (Anlage). In der zweiten Programmphase soll das im Zeitraum 2011 bis 2015 zu erwartende Potenzial von 275.420 zusätzlichen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester an den Hochschulen ausgeschöpft werden. Auf dieser Grundlage beteiligen sich auch die staatlichen Hamburger Hochschulen an der Umsetzung. Die Hochschulen werden über die Studienanfängerzahlen im ersten Hochschulsemester des Jahres 2005 hinaus im Zeitraum 2011 bis 2015 mit den ih- nen zur Verfügung gestellten Mitteln weitere rund 4.400 zusätzliche Studienanfänger aufnehmen, die sich nach entsprechender Abstimmung wie folgt auf die einzelnen Hochschulen verteilen: Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx 1.455 975 480 0 0 0 HAW Hamburg 2.612 612 500 500 500 500 TU Hamburg-Harburg 219 119 100 0 0 0 HafenCity Universität 60 30 30 0 0 0 HfbK Hamburg 12 6 6 0 0 0 HfMT Hamburg 12 6 6 0 0 0 Einen Schwerpunkt wird dabei der Ausbau von Studienanfängerplätzen an der HAW bilden. Außerdem berücksichtigen die Hochschulen die Fächer Mathematik, Informa- tik, Naturwissenschaften und Technik in angemessenem Umfang. Mittel des Hoch- schulpakts werden darüber hinaus eingesetzt zur Erhöhung des Anteils von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen sowie der qualitativen Ver- besserung des Studiums. Die Abrechnung der von den Hochschulen erbrachten zusätzlichen Studienanfänger g in der Software XXX schon programmiert R a zweiten Programmphase erfolgt anhand differenzierter Kosten, die - ausge- hend von Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichen der HIS GmbH - den un- terschiedlich hohen Ausbildungskosten in den Fächergruppen und verschiedenen Hochschulen Rechnung tragen. Universität Hamburg (UHH) UHH Buchwissenschaften 4.000 UHH Lehrämter 5.000 UHH MIN-Fächer 8.000 HAW Hamburg (HAW) HAW Buchwissenschaften 4.000 HAW Laborwissenschaften 6.500 TU Hamburg-Harburg 7.000 HafenCity Universität 6.000 HfbK Hamburg 6.500 HfMT Hamburg 6.500 Die geplante Aufteilung der zusätzlichen Studienanfänger auf die Fakultäten in der Universität und der HAW wird ih m e n v e r t r a g Anlage 5: MindestinhaltRahmen e des Berichtswesens A n l a g e n 🡪 Bundesweite Vorgabe mit zwei bayerischen Ergänzungen Regelungen in AnlagAbschlusses der Ziel- und Leistungs- vereinbarungen festgelegt. Zur Finanzierung werden die vom Bund für die zweite Programmphase zur Verfügung gestellten Mittel genutzt. Sollten über die zur Finanzierung der zusätzlichen Anfänger erforderlichen Mittel hinaus weitere Mittel zur Verfügung stehene 6, 6a und 6b 🡪 Finanzierung erfolgt über Ist-Kosten-Abrechnung und Abschlagszahlung (75%) Eingereicht werden muss bis diese den Hochschulen nach dem Maß der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zur Verfü- gung gestellt31.3. überwiesen werden soll bis 1.7. eines jeden JaDer Bund weist Hamburg die Mittel zur eigenen Bewirtschaftung zuhres. Die Rechnung gMittel werden von der Behörde für Wissenschaft und Forschung eht an jeden Xxxdie Hamburger Hochschulen weitergeleitet. Wird die vereinbarte Gesamtzahl von rund 4.400 zusätzlichen Studienanfängern bis 2015 nicht erreicht, mindert sich xxx der Kranken- und Pflegekassen einzeln (6Stk.) und muss folgende Punkte beinhalten: • Zahlungsaufforderung mit Betreff und Zeitraum der Abrechnung R a h m e n v e r t r a g Jahres- abrechnung Abschlags- zahlung Sachkosten inklusive Gemeinkosten • Beträge je KasseAnspruch entsprechend dem Ausmaßnart, Rechnungsziel und Kostenart • Berechnungsblatt je nach Modell (Excel und PDF) A n l a g e n • schriftliche Erklärung in aus dem Lenkungsgremium in welcher die fachlich und sachlich korrekte Abrechnung per Unterschrift bestätvereinbarte Studienanfängerzahl verfehlt igt wird. Ebene BayDie Minderung liegt in der Höhe der pro zusätzlichen Studienanfänger zugrunde gelegten Kosten. Hamburg ist verpflichtet, jeweils zum 31. Oktober eines Jahres über die Durchführung des Programms zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich an der Berichtspflicht gegenüber dem Bund. Dabei sind die Verausgabung und Verwendung der Bundes- mittel, die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Programms sowie die Hoch- schularten und Fächergruppen darzulegen, auf die sich die Studienanfänger vertei- len. ern • Rahmenvertrag PflegestützpunFachbezogene Beratung auf Fakultäts- und Departmentsebene durch Mentorin- nen und Mentoren sowie Professorinnen und Professoren auf der Grundlage studienbezogener (Selbst)Tests der Studierenden (dezentral / zentral) kte • KommissMehrwöchige lntensivkurse Deutsch als Fachsprache z.B. für angehende Ingeni- eure - wenn Fachberatung und Testergebnis dies nahe legen (dezentral). • Mehrwöchige Brückenkurse (dezentral) und/oder propädeutische Fachsemester - wenn Beratung und Testergebnis dies nahe legen (dezentral / zentral). • Konzept für eine integrative Studieneingangsphase in ausgewählten geeigneten Studiengängen, Angebot an ausländische Studierende, die Fachinhalte des ers- ten Semesters auf zwei Semester aufzuteilen, wenn ergänzende Integrationsan- gebote (Sprache, interkulturelles Training, Brückenkurse, Tutorien) wahrgenom- men werden. • Begleitende fachbezogene Beratung auf Fakultäts- und Departmentsebene durch Mentorinnen und Mentoren sowie Professorinnen und Professoren, um den er- folgreichen Einstieg in das Fachstudium zu erleichtern. • Fachtutorien für internationale Studierende auf Studiengangsebene zu Ablauf und Anforderungen im ersten Studiensemester (dezentral) • Fachtutorien für internationale Studierende auf Studiengangsebene zwecks Vor- bereitung auf die ersten Klausuren (dezentral, fakultativ und ion nach §8 RV PSP Ebene Landkreis O r g a n i s a t i o n /StäBedarf) dte • StützpunktverWiederholtes Angebot von lntensivkursen Deutsch als Fachsprache zwecks Vor- bereitung auf schriftliche Klausuren sowie Semester- und Abschlussarbeiten. (dezentral/zentraltrag, Betriebskonznach Bedarf) ept • Lenkungsgremien aus Stützpunktträgern Pflege- stützpuInterkulturelles Training für ausländische und deutsche Studierende (hochschul- übergreifend, fakultativ) nkt • ZusammenarbEinbindung in die Erstsemestertutorien des Teams Studieneinstieg der HAW Hamburg • Ausweitung der Leistungsförderung für ausländische Studierende • Förderung der Integration (in Hochschule eit und VernetzGesellschaft) sowie Erhöhung der Vermittlungschancen ausländischer Studierenden durch adäquate Angebote im Rahmen das Career Service der HAW Hamburg • Unterstützung ausländischer Studierender bei der Suche nach Unternehmen, die für das Praxissemester geeignet sind. lntensivtraining zur Vorbereitung auf die Praktika in deutschen Unternehmen durch den Career Service. • Beratungsangebote zum Thema „berufliche Pläne und Möglichkeiten“ in Koope- ration ung anerkannten Institutionen auf diesem Gebiet • lnformationsveranstaltungen über Chancen und Perspektiven auf mit dem Pflegestützpunkt jeweiligen Arbeitsmarkt mit Experten auf diesem Gebiet • Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche durch individuelle Bewerbungsberatung und Bewerbungstrainings • Organisation von Betreuungsangeboten für Absolventinnen und Absolventen, die in ihre Heimatländer zurückkehrenbs• Unterstützung beim Berufseinstieg pw. durch Pflegeberatung KommissCoaching-Angebote ion • Errichtungsanträge entgegen nehmen und Klärungen grundsätzlicher Art herbeiführen • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte anpassen • AG Qualitätssicherung „anstoßen“/bestätigen • unter anderem aktualisierte Berechnungsdaten und Statistiken Lenkungs- gremium • Stützpunktvertrag und Betriebskonzept entwickeln • Jahresabrechnung fachlich/sachlich/rechnerisch prüfen • Jahresbericht abnehmen • unter anderem Präsenz vor Ort Pflege- stützpunkt • Jahresbericht erstellen O r g a n i s a t i o n • Statistiken liefern • unter anderem Beratungen durchfüEinstellung einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters im Akademischen Aus- landsamt für das Aufgabengebiet Ausländerstudiumhren

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Berichtswesen. Anlage 4: Qualitätssicherung und Dokumentation der Arbeit 🡪 wurde durchDas Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die bestehenden 9 Pflegestützpunkte mit Beteiligung der Pflege- und Krankenkassen erarbeitet 🡪 isZu- weisung für das Jahr 2009 unter dem Vorbehalt, dass die Universität Hamburg ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen t in der Datenerfassung in der Software XXX schon programmiert R a Ziel- und Leistungsvereinba- rung 2008 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Be- richt zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2009 erstellt. Dieser Be- richt enthält auch die ih m e n v e r t r a g Anlage 5: Mindestinhaltgemeinsamen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines externen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die Universität Ham- burg aus den Ergebnissen e des Berichtswesens A n l a g e n 🡪 Bundesweite Vorgabe mit zwei bayerischen Ergänzungen Regelungen in Anlag„Ausstattungs-e 6, Kosten- 6a und 6b 🡪 Finanzierung erfolgt über Ist-Kosten-Abrechnung und Abschlagszahlung (75%) Eingereicht werden muss bis 31.3. überwiesen werden soll bis 1.7. eines jeden JaLeistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hathres. Die Rechnung geht an jeden Xxxim Arbeitskreis mit den Hochschulen auf Arbeitsebene entwickelten Vorschläge für Controllingkennzahlen sollen im ersten Quartal 2009 mit den aktuellen Erfahrun- gen xxx der KrankHochschulen en- und Pflegekassen einzeln (6Stdem Bericht zu den ZLV 2008 zusammengeführt werden. Ziel ist, im zweiten Quartal 2009 ein einheitliches standardisiertes Berichtssystem mit einem verbal beschreibenden k.) und muss folgende Punkte beinhalten: • Zahlungsaufforderung mit Betreinem Kennzahlen gestützten Teil zu vereinbaren. Die Universität Hamburg berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Be- triebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage eff und Zeitreventuelle Risiken zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt wer- den. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeit- punkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenen- falls fortzuschreiben. Bei sich für die Universität Hamburg abzeichnenden akuten Ri- siken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die Universität Hamburg liefert aum der Abrechnung R a h m e n v e r t r a g Jahres- abrechnung Abschlags- zahlung Sachkosten inklusive Gemeinkosten • Beträge je Kassenart, Rechnungsziel und Kostenart • Berechnungsblatt je nach Modell (Excel und PDF) A n l a g e n • schriftliche Erklärung aus dem LenkungsgremBWF jeweils zum 31. Xxxx eines Jahres einen aggregierten Bestandsnachweis über die IuK-Geräte ium in welcher die fachlich und sachlich korrekte Abrechnung per Unterschrift bestätigt wird. Ebene Bayern • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte • Kommission nach §8 RV PSP Ebene Landkreis O r g a n i s a t i o n /Städte • Stützpunktvertrag, Betriebskonzept • Lenkungsgremien aus Stützpunktträgern Pflege- stützpunkt • Zusammenarbeit und VernetzGegenüberstellung ung mit dem Pflegestützpunkt Soll laut Richtzahlen der DFGbspw. durch Pflegeberatung Kommission • Errichtungsanträge entgegen nehUniversität Hamburg men und Klärungen grundsätzlicher Art herbeiführen • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte anpassen • AG Qualitätssicherung „anstoßen“/bestätigen • unter anderem aktualisierte BerechnungsdaBWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund- Länder-Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den Für die Für die Behörde für Wissenschaft ten und Statistiken Lenkungs- gremium • Stützpunktvertrag und Betriebskonzept entwickeln • Jahresabrechnung fachlich/sachlich/rechnerisch prüfen • Jahresbericht abnehmen • unter anderem Präsenz vor Ort Pflege- stützpunkt • Jahresbericht erstellen O r g a n i s a t i o n • Statistiken liefern • unter anderem Beratungen durchfüForschung Universität Hamburg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxx -Senatorin- -Präsidentin- Universität Hamburg 620 871 166 183 184 HAW Hamburg 551 77 148 162 164 TU Hamburg-Harburg 137 19 37 40 41 HafenCity Universität 46 6 12 14 14 HfbK Hamburg 11 1 3 3 4 HfMT Hamburg 11 1 3 3 4 Summen 1.376 191 369 405 411hren

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Berichtswesen. Anlage 4: Qualitätssicherung Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die HfMT ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Dokumentation Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus zum 31. Xxxx des folgenden Jahres einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HfMT aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung der Arbeit 🡪 wurdeKennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren, in dem die Universität Hamburg einen Prototyp auf dem Hintergrund des Business-Information-Konzepts des MS SQL 2005 Servers erstellt, dessen Daten als Grundlage für ein angestrebtes Data Warehou- ses dienen. Die HfMT berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhän- gig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni über- mittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HfMT abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HfMT liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres für die IUK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Hochschule berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. HfMT und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder-Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.01.2008 Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hochschule für Musik und Theater Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Xxxx. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Hochschule X teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen, der Bauunterhaltung, (den Praktikantenvergütungen nur HAW) (und dem Sonderfaktor „Botanischer Garten“ nur UHH). Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Die Drei-Säulen-Finanzierung wird derzeit zwischen BWF und Hochschulen evaluiert. Die nach- folgenden Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen über die Evaluations- ergebnisse. Bemessungsgröße für das Grundleistungsbudget ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Beim Grundleistungsbud- get erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle Reaktion, die aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Das vereinbarte Indikatorenset des Anreizbudgets für die Leistungsbereiche Lehre, For- schung, Internationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kappungs- grenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Das Innovationsbudget wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets fi- nanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die bestehenden 9 Pflegestützpunkte mit BeteiligungPräsidien der Pflege-Hochschulen und Krankenkassen erarbeitet 🡪 ist in der Datenerfassung in der Software XXX schon programmiert R a h m e n v e r t r a g Anlage 5: Mindestinhalte des Berichtswesens A n l a g e n 🡪 Bundesweite Vorgabe mit zwei bayerischen Ergänzungen Regelungen in Anlage 6, 6a und 6b 🡪 Finanzierung erfolgt über Ist-Kosten-Abrechnung und Abschlagszahlung (75%) Eingereicht werden muss bis 31.3. überwiesen werden soll bis 1.7. eines jeden Jadie BWF ver- gebenhres. Die Rechnung geht an jeden XxxZuweisung xxx der Kranken- und Pflegekassen einzeln (Mittel kann unbefristet oder befristet erfolgen6Stk.) und muss folgende Punkte beinhalten: • Zahlungsaufforderung mit Betreff und Zeitraum der Abrechnung R a h m e n v e r t r a g Jahres- abrechnung Abschlags- zahlung Sachkosten inklusive Gemeinkosten • Beträge je Kassenart, Rechnungsziel und Kostenart • Berechnungsblatt je nach Modell (Excel und PDF) A n l a g e n • schriftliche Erklärung aus dem Lenkungsgremium in welcher die fachlich und sachlich korrekte Abrechnung per Unterschrift bestätigt wird. Ebene Bayern • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte • Kommission nach §8 RV PSP Ebene Landkreis O r g a n i s a t i o n /Städte • Stützpunktvertrag, Betriebskonzept • Lenkungsgremien aus Stützpunktträgern Pflege- stützpunkt • Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Pflegestützpunkt bspw. durch Pflegeberatung Kommission • Errichtungsanträge entgegen nehmen und Klärungen grundsätzlicher Art herbeiführen • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte anpassen • AG Qualitätssicherung „anstoßen“/bestätigen • unter anderem aktualisierte Berechnungsdaten und Statistiken Lenkungs- gremium • Stützpunktvertrag und Betriebskonzept entwickeln • Jahresabrechnung fachlich/sachlich/rechnerisch prüfen • Jahresbericht abnehmen • unter anderem Präsenz vor Ort Pflege- stützpunkt • Jahresbericht erstellen O r g a n i s a t i o n • Statistiken liefern • unter anderem Beratungen durchführen

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