Common use of Berichtswesen Clause in Contracts

Berichtswesen. Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Leistungserbringung der KoSIT im Rahmen der Einzelverein- barung stellt die KoSIT der FITKO für die nach Kapitel 2 der vorliegenden Einzelvereinbarung zu vergü- tenden Leistungen folgende Berichte zur Verfügung, die in den nachfolgenden Abschnitten näher defi- niert werden: - Tätigkeits- und Planungsbericht: Einmal jährlich einen Bericht über die durchgeführten Tätigkei- ten der KoSIT sowie steuerungsrelevanter Informationen und Anforderungen mit Hinblick auf Tätigkeit der KoSIT. Dieser Bericht ist mit Stand zum 31.12. der FITKO vorzulegen und in einer Vorabversion im Rahmen der letzten Quartalssitzung eines Kalenderjahres zu besprechen. Die- ser Bericht dient dazu, die Planungsarbeiten für den Wirtschaftsplan zu unterstützen, da der Wirtschaftsplan durch den IT-Planungsrat im Xxxx zu beschließen ist. - Mittelverwendungsbericht: Zweimal jährlich (zum Stand 30.06. und 31.12.) sind Berichte über die Mittelverwendung des abgelaufenen Berichtszeitraumes zur Verfügung zu stellen, aus de- nen die entstandenen Aufwände der KoSIT (Selbsteinschätzung und Befragung der eingesetzten Mitarbeiter seitens der KoSIT) und die angefallenen Sachkosten hervorgehen. Für die Haushalts- planung ist zusätzlich zum 31.08. ein Kurzbericht zum Sachstand des Mittelabflusses zum 31.08. sowie des voraussichtlichen Mittelabflusses zum 31.12. und der voraussichtlichen Mittelbin- dung zum 31.12 zu erstellen. - Statusbericht: Jeweils 4 Wochen vor den Release-Terminen gem. Betriebskonzept ist ein Status- bericht zu erstellen. Durch den Statusbericht soll eine Informationsgrundlage geliefert werden, um die Mittelauszahlung effektiver zu planen und eine unterjährige Steuerungsfunktion im Sinn des IT-Planungsrats zu ermöglichen. Eine Anpassung der Berichte und Kennzahlen wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.

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Berichtswesen. Zur Steuerung Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2007 unter dem Vorbehalt, dass die TUHH ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Qualitätssicherung Leistungsvereinbarung 2006 erfüllt und darüber hinaus im Rahmen ihres Jahresberichts einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2006 erstellt. Hochschulen und BWF werden gemeinsam ein Landescontrolling entwickeln, welches die erforderlichen Steuerungsinformationen für Bürgerschaft, Senat und BWF bereitstellt, sich an Modellen anderer Bundesländer orientiert, dabei die vorhandenen Berichtspflich- ten bündelt und strafft sowie die Forderungen des Rechnungshofs nach einer stärkeren Nutzung der Leistungserbringung Ergebnisse des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeut- scher Hochschulen“ durch Hochschulleitungen und BWF berücksichtigt. Die TUHH berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der KoSIT Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unab- hängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haus- haltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni über- mittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die TUHH abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die TUHH wird den Jahresabschluss 2006 und die Haushaltsrechnung 2006 entspre- chend den Vorgaben der VV zur LHO zum 31.3.2007 vorlegen. Die TUHH liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres einen aggregierten Bestands- nachweis über die IuK-Geräte. Die TUHH verpflichtet sich, gemeinsam mit den anderen Hamburger Hochschulen in Abstimmung mit der BWF an der Weiterentwicklung eines Konzepts für eine einheitliche DV-gestützte Lösung zur Inventarisierung und zum Bestandsnachweis von IuK-Geräten mitzuwirken. Die TUHH berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien (vgl. 3.2.4). TUHH und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Einzelverein- barung stellt Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 20.12.06 (gez.) Für die KoSIT Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Technische Universität Hamburg-Harburg Xxxx Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Herr Prof. Dr.-Ing. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Technische Universität Hamburg-Harburg teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Inno- vationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen und der FITKO Bauunterhaltung. Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Das Grundleistungsbudget sichert eine stabile Grundfinanzierung der Hochschulen. Mit dem Grundleistungsbudget werden die Hochschulen entsprechend ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung finanziert. Die Forschungsleistungen der Hochschulen sind somit, soweit hochschultypisch zutreffend, auch mit dem Grundleistungsbudget abgedeckt. Das Grundleistungsbudget ist ein Bemessungsmodell mit einer Menge x Preis – Berechnung. Alleinige Bemessungsgröße ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Das Grundleistungsbudget ist für das Haushaltsjahr 2005 mit IST-Absolventenkosten als „Preis“ je Fakultät (Uni, HAW Hamburg) bzw. Hochschule (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) gestartet. Gegenüber dem Haushalt 2005/2006 sind ab dem Haushaltsjahr 2007 die Dienstleistungsbeziehungen zwischen den Fakultäten innerhalb der Hochschulen dahin- gehend „entflochten“ worden, dass die Lehranteile der Budgets jeweils vollständig den Fakultäten zugerechnet wurden, die für die nach Kapitel 2 der vorliegenden Einzelvereinbarung zu vergü- tenden Leistungen folgende Berichte zur Verfügung, die Ausbildung in den nachfolgenden Abschnitten näher defi- niert jeweiligen Studiengängen federführend zuständig sind. Damit soll zudem die Gesamtverantwortung der Fakultäten für die ihnen zugeordneten Studiengänge gestärkt werden: - Tätigkeits- und Planungsbericht: Einmal jährlich einen Bericht über die durchgeführten Tätigkei- ten . Darüber hinaus ist für den Doppelhaushalt 2007/2008 von einer Verbesserung der KoSIT sowie steuerungsrelevanter Informationen und Anforderungen mit Stu- dienerfolgsquote im Hinblick auf Tätigkeit die Leitlinien des Senats der KoSITFHH für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen ausgegangen worden. Dieser Bericht ist mit Stand zum 31.12Die daraus resultierende verbesser- te Ausnutzung der Ausbildungskapazität schlägt sich ab 2008 in günstigeren Absolven- ten-Kostenwerten nieder und setzt damit Mittel („Disposition“) für Schwerpunktsetzungen und Umverteilungen innerhalb der Hochschulen frei. der FITKO vorzulegen und in einer Vorabversion Das Anreizbudget unterstützt positive Veränderungen im Rahmen qualitativer Zielset- zungen. Das vereinbarte Indikatorenset für die Leistungsbereiche Lehre, Forschung, In- ternationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Das Innovationsbudget dient der letzten Quartalssitzung Finanzierung eines Kalenderjahres zu besprechenkontinuierlichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozesses in den Hochschulen. Die- ser Bericht dient dazuEs wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets finanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Prä- sidien der Hochschulen und die BWF vergeben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefris- tet oder befristet erfolgen. Beim Grundleistungsbudget erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW Hamburg) bzw. 10 % (TUHH, HfbK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanzielle Reaktion, die Planungsarbeiten aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kap- pungsgrenze von zunächst 10 % der Bemessungsgrundlage begrenzt. Die Steuerungswirkung der DSF soll im zweiten Halbjahr 2007 - vor Beginn des aufstei- genden Haushaltsverfahrens für den Wirtschaftsplan zu unterstützen, da der Wirtschaftsplan durch den IT-Planungsrat im Xxxx zu beschließen ist. nächsten Doppelhaushalt 2009/2010 - Mittelverwendungsbericht: Zweimal jährlich (zum Stand 30.06. und 31.12evaluiert werden.) sind Berichte über die Mittelverwendung des abgelaufenen Berichtszeitraumes zur Verfügung zu stellen, aus de- nen die entstandenen Aufwände der KoSIT (Selbsteinschätzung und Befragung der eingesetzten Mitarbeiter seitens der KoSIT) und die angefallenen Sachkosten hervorgehen. Für die Haushalts- planung ist zusätzlich zum 31.08. ein Kurzbericht zum Sachstand des Mittelabflusses zum 31.08. sowie des voraussichtlichen Mittelabflusses zum 31.12. und der voraussichtlichen Mittelbin- dung zum 31.12 zu erstellen. - Statusbericht: Jeweils 4 Wochen vor den Release-Terminen gem. Betriebskonzept ist ein Status- bericht zu erstellen. Durch den Statusbericht soll eine Informationsgrundlage geliefert werden, um die Mittelauszahlung effektiver zu planen und eine unterjährige Steuerungsfunktion im Sinn des IT-Planungsrats zu ermöglichen. Eine Anpassung der Berichte und Kennzahlen wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.

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Samples: www.hamburg.de

Berichtswesen. Zur Steuerung Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zu- weisung für das Jahr 2007 unter dem Vorbehalt, dass die SUB ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Qualitätssicherung Leistungsvereinbarung 2006 erfüllt und darüber hinaus zum 31.3.2007 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leis- tungsvereinbarungen 2006 erstellt. Die Berichtspflicht wird ggf. ergänzt durch unterjährige Gespräche auf Leitungsebe- ne. Die SUB berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließ- lich der Leistungserbringung Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber natürlich gegebenenfalls für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die SUB abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren Die SUB liefert der KoSIT BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres für die IUK-Geräte einen ag- gregierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Bibliothek erweitert in 2007 ihre betriebliche Statistik zu einem Kennzahlensys- tem und baut ein Controlling-Instrumentarium auf, das auch Grundlage für das Be- richtswesen im Rahmen der Einzelverein- barung stellt die KoSIT der FITKO für die nach Kapitel 2 der vorliegenden Einzelvereinbarung zu vergü- tenden Leistungen folgende Berichte zur VerfügungZiel- und Leistungsvereinbarungen bildet. Hamburg, die in den nachfolgenden Abschnitten näher defi- niert werden: - Tätigkeits- und Planungsbericht: Einmal jährlich einen Bericht über die durchgeführten Tätigkei- ten der KoSIT sowie steuerungsrelevanter Informationen und Anforderungen mit Hinblick auf Tätigkeit der KoSIT. Dieser Bericht ist mit Stand zum 31.12. der FITKO vorzulegen und in einer Vorabversion im Rahmen der letzten Quartalssitzung eines Kalenderjahres zu besprechen. Die- ser Bericht dient dazu, die Planungsarbeiten für den Wirtschaftsplan zu unterstützen, da der Wirtschaftsplan durch den IT-Planungsrat im Xxxx zu beschließen ist. - Mittelverwendungsbericht: Zweimal jährlich (zum Stand 30.06. und 31.12.) sind Berichte über die Mittelverwendung des abgelaufenen Berichtszeitraumes zur Verfügung zu stellen, aus de- nen die entstandenen Aufwände der KoSIT (Selbsteinschätzung und Befragung der eingesetzten Mitarbeiter seitens der KoSIT) und die angefallenen Sachkosten hervorgehen. Für die Haushalts- planung ist zusätzlich zum 31.08Behörde für Wissenschaft und Forschung Für die Xxxxxx- und Universitätsbibliothek Hamburg – Xxxx xxx Xxxxxxxxx – Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) – Senator – Xxxx. ein Kurzbericht zum Sachstand des Mittelabflusses zum 31.08. sowie des voraussichtlichen Mittelabflusses zum 31.12. und der voraussichtlichen Mittelbin- dung zum 31.12 zu erstellen. - Statusbericht: Jeweils 4 Wochen vor den Release-Terminen gem. Betriebskonzept ist ein Status- bericht zu erstellen. Durch den Statusbericht soll eine Informationsgrundlage geliefert werden, um die Mittelauszahlung effektiver zu planen und eine unterjährige Steuerungsfunktion im Sinn des IT-Planungsrats zu ermöglichen. Eine Anpassung der Berichte und Kennzahlen wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.Xxxxxxxx Xxxxx

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Samples: www.hof.uni-halle.de

Berichtswesen. Zur Steuerung Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher stehen die Zu- weisungen für das Jahr 2007 unter dem Vorbehalt, dass die HFBK ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Qualitätssicherung Leistungsvereinbarung 2006 erfüllt und darüber hinaus zum 31.03.2007 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsver- einbarungen 2006 erstellt. Hochschulen und BWF werden gemeinsam ein Landescontrolling entwickeln, welches die erforderlichen Steuerungsinformationen für Bürgerschaft, Senat und BWF bereit stellt, sich an Modellen anderer Bundesländer orientiert, dabei die vorhandenen Berichtspflich- ten bündelt und strafft sowie die Forderungen des Rechnungshofs nach einer stärkeren Nutzung der Leistungserbringung Ergebnisse des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeut- scher Hochschulen“ durch Hochschulleitungen und BWF berücksichtigt. Die HFBK berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken einschließlich der KoSIT Wirtschaftsplanentwicklungsliste (WEL) zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhän- gig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haus- haltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HFBK abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren Die HFBK liefert der BWF jeweils zum 31.3. eines Jahres für die IuK-Geräte einen aggre- gierten Bestandsnachweis in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die Hochschule berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien (vgl. 3.2.4). BWF und HFBK unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Einzelverein- barung stellt Bund-Länder-Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den Die Zuweisung an die KoSIT (jeweilige Hochschule) teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Innovationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen und der FITKO Bauunterhaltung. Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85 % auf das Grundleistungsbudget, 13 % auf das Anreizbudget und 2 % auf das Innovationsbudget. Das Grundleistungsbudget sichert eine stabile Grundfinanzierung der Hochschulen. Mit dem Grundleistungsbudget werden die Hochschulen entsprechend ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung finanziert. Die Forschungsleistungen der Hochschulen sind somit, soweit hochschultypisch zutreffend, auch mit dem Grundleistungsbudget abgedeckt. Das Grundleistungsbudget ist ein Bemessungsmodell mit einer Menge x Preis – Berechnung. Alleinige Bemessungsgröße ist die Zahl der je Fakultät und Hochschulart in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Absolventen. Das Grundleistungsbudget ist für das Haushaltjahr 2005 mit Ist-Absolventenkosten als „Preis“ je Fakultät (Uni, HAW) bzw. Hochschule (TUHH, HFBK, HfMT, HCU) gestartet. Gegenüber dem Haushalt 2005/2006 sind ab dem Haushaltjahr 2007 die Dienstleis- tungsbeziehungen zwischen den Fakultäten innerhalb der Hochschulen dahingehend „entflochten“ worden, dass die Lehranteile der Budgets jeweils vollständig den Fakultäten zugerechnet wurden, die für die nach Kapitel 2 der vorliegenden Einzelvereinbarung zu vergü- tenden Leistungen folgende Berichte zur Verfügung, die Ausbildung in den nachfolgenden Abschnitten näher defi- niert jeweiligen Studiengängen federfüh- rend zuständig sind. Damit soll zudem die Gesamtverantwortung der Fakultäten für die ihnen zugeordneten Studiengänge gestärkt werden: - Tätigkeits- und Planungsbericht: Einmal jährlich einen Bericht über die durchgeführten Tätigkei- ten . Darüber hinaus ist für den Doppelhaushalt 2007/2008 von einer Verbesserung der KoSIT sowie steuerungsrelevanter Informationen und Anforderungen mit Stu- dienerfolgsquote im Hinblick auf Tätigkeit die Leitlinien des Senats der KoSITFHH für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen ausgegangen worden. Dieser Bericht ist mit Stand zum 31.12Die daraus resultierende verbesserte Ausnutzung der Ausbildungskapazität schlägt sich ab 2008 in günstigeren Absolventen- preisen nieder und setzt damit Mittel („Disposition“) für Schwerpunktsetzungen und Um- verteilungen innerhalb der Hochschulen frei. der FITKO vorzulegen und in einer Vorabversion Das Anreizbudget unterstützt positive Veränderungen im Rahmen qualitativer Zielset- zungen. Das vereinbarte Indikatorenset für die Leistungsbereiche Lehre, Forschung, In- ternationalisierung und Gleichstellung ist im Haushaltsplan 2007/2008 festgehalten. Das Innovationsbudget dient der letzten Quartalssitzung Finanzierung eines Kalenderjahres zu besprechenkontinuierlichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozesses in den Hochschulen. Die- ser Bericht dient dazuEs wird durch jährliche Freisetzung von 2 % des Hochschulbudgets finanziert. Die Mittel werden je zur Hälfte durch die Präsidien der Hochschulen und die BWF vergeben. Die Zuweisung der Mittel kann unbefristet oder be- fristet erfolgen. Beim Grundleistungsbudget erfolgt bei einer Abweichung von mehr als 5 % (Uni, HAW) bzw. 10% (TUHH, HFBK, HfMT, HCU) der vereinbarten Absolventenzahlen eine finanziel- le Reaktion, die Planungsarbeiten für den Wirtschaftsplan zu unterstützen, da aber in ihrem Volumen noch in einem Diskurs zwischen Hochschule und BWF überprüft wird. Beim Anreizbudget werden die möglichen Verluste einer Hochschule durch eine Kap- pungsgrenze von zunächst 10 % der Wirtschaftsplan durch den IT-Planungsrat im Xxxx zu beschließen ist. - Mittelverwendungsbericht: Zweimal jährlich (zum Stand 30.06. und 31.12Bemessungsgrundlage begrenzt.) sind Berichte über die Mittelverwendung des abgelaufenen Berichtszeitraumes zur Verfügung zu stellen, aus de- nen die entstandenen Aufwände der KoSIT (Selbsteinschätzung und Befragung der eingesetzten Mitarbeiter seitens der KoSIT) und die angefallenen Sachkosten hervorgehen. Für die Haushalts- planung ist zusätzlich zum 31.08. ein Kurzbericht zum Sachstand des Mittelabflusses zum 31.08. sowie des voraussichtlichen Mittelabflusses zum 31.12. und der voraussichtlichen Mittelbin- dung zum 31.12 zu erstellen. - Statusbericht: Jeweils 4 Wochen vor den Release-Terminen gem. Betriebskonzept ist ein Status- bericht zu erstellen. Durch den Statusbericht soll eine Informationsgrundlage geliefert werden, um die Mittelauszahlung effektiver zu planen und eine unterjährige Steuerungsfunktion im Sinn des IT-Planungsrats zu ermöglichen. Eine Anpassung der Berichte und Kennzahlen wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.

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