Berufliche Vorsorge. 1. Der Arbeitgeber versichert die Mitarbeitenden nach den gesetzlichen Vorschriften über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. 2. Versichert ist mindestens der durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn unter Ein- schluss des 13. Monatslohnes und unter Berücksichtigung des gesetzlich zulässi- gen Koordinationsabzuges. 3. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindestens 9% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden vom Lohn abziehen. 4. Den Mitarbeitenden ist bei Einstellung das Versicherungsreglement sowie jährlich ein Versicherungsausweis auszuhändigen.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Berufliche Vorsorge. 1. Der Arbeitgeber versichert die Mitarbeitenden nach den gesetzlichen Vorschriften über die berufliche be- rufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
2. Versichert ist mindestens der durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn unter Ein- schluss Einschluss des 13. Monatslohnes und unter Berücksichtigung des gesetzlich zulässi- gen zulässigen Koordinationsabzuges.
3. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindestens 99 % des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Mit- arbeitenden vom Lohn abziehen.
4. Den Mitarbeitenden ist bei Einstellung das Versicherungsreglement sowie jährlich ein Versicherungsausweis Versi- cherungsausweis auszuhändigen.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Berufliche Vorsorge. 1. Der Arbeitgeber versichert die Mitarbeitenden nach den gesetzlichen Vorschriften über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
2. Versichert ist mindestens der durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn unter Ein- schluss Einschluss des 13. Monatslohnes und unter Berücksichtigung des gesetzlich zulässi- gen zulässigen Koordinationsabzuges. .
3. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindestens 99 % des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Mit- arbeitenden vom Lohn abziehen.
4. Den Mitarbeitenden ist bei Einstellung das Versicherungsreglement sowie jährlich ein Versicherungsausweis Versi- cherungsausweis auszuhändigen.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Berufliche Vorsorge. 1. Der Arbeitgeber versichert die Mitarbeitenden nach den gesetzlichen Vorschriften über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
2. Versichert ist mindestens der durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn unter Ein- schluss Einschluss des 13. Monatslohnes und unter Berücksichtigung des de.s gesetzlich zulässi- gen zulässigen Koordinationsabzuges.
3. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindestens 99 % des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Mit- arbeitenden vom Lohn abziehen.
4. Den Mitarbeitenden ist bei Einstellung das Versicherungsreglement sowie jährlich ein Versicherungsausweis Versi- cherungsausweis auszuhändigen.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen