Versicherter Monatslohn. Der versicherte Monatslohn muss gemäss folgendem Beispiel berechnet und versichert werden: Stundenlohn, wovon die AHV-Beiträge abgezogen werden: (ab 1.1.2015: max. CHF 38.65 – entspricht dem BVG-Maximum berechnet auf die Stunde) CHF 25.75 Abzuziehender Koordinationsbetrag CHF 11.25 Versicherter Stundenlohn (min. CHF 1.60): CHF 14.45 Multipliziert mit den effektiven Arbeitsstunden während des Monats: 150 Versicherter Monatslohn: CHF 2’175.00
Versicherter Monatslohn. Der in der Stiftung versicherte Lohn entspricht den Lohnbestand- teilen, Lohnersatzleistungen sowie den unter Ziffer 5 des Anhanges zum Reglement aufgeführten Entschädigungen abzüglich eines BVG-Koordinationsbetrages. Ebenfalls unter Ziffer 5 des Anhanges aufgeführt sind die Lohn- bestandteile, die nicht im versicherten Lohn berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Gratifikationen und andere gelegentliche Prämien (die nicht garantiert, d.h. nicht Bestandteil des Xxxxxx sind) sowie Schichtzulagen und Überstundenent- schädigungen. Der versicherte Monatslohn, den das Mitgliedunternehmen der Stiftung meldet, beruht auf dem Stundenlohn. Beispiel der Berechnung des versicherten Xxxxxx AHV-pflichtiger Lohn der Berechnungsperiode, CHF 5’400.00 ohne gelegentlich anfallende Lohnelemente Dividiert durch die entsprechende Anzahl Stunden 160 = Stundenlohn Stundenlohn, wovon die AHV-Beiträge abgezogen werden (Maximum CHF 39.35)* (*Ein spezifischer Vorsorgeplan kann von diesem maximalen Lohnbetrag abweichen) Koordinationsabzug CHF 33.75 CHF 33.75 CHF 11.45 Versicherter Stundenlohn (mindestens CHF 1.65) CHF 22.30 Multipliziert mit den effektiven Arbeitsstunden während des Monats Versicherter Monatslohn CHF 3’568.00 Die „maximalen” und „minimalen” Beträge, sowie der „Koordinationsbetrag” werden jährlich festgelegt. Ausgabe Januar 2021