Gerichtsverfahren Musterklauseln

Gerichtsverfahren. Hinsichtlich bestimmter Anlagen der Gesellschaft besteht die Möglichkeit, dass der Anlageverwalter und/oder die Gesellschaft bei Zivilverfahren Kläger oder Beklagte sein können. Die Kosten für die Verfolgung von Ansprüchen, für die es keine Erfolgsgarantie gibt, und/oder die Kosten für die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter und die Zahlung von Beträgen gemäß Vergleichen oder Urteilen würden im Allgemeinen von der Gesellschaft getragen und könnten das Nettovermögen verringern.
Gerichtsverfahren. Während des laufenden Mediationsverfahrens verpflichten sich die Medianden, keine rechtli- chen Maßnahmen gegeneinander einzuleiten. Hiervon ausgenommen sind Rechtsbehelfe, die zur Wahrung von Rechtspositionen (z.B. Wahrung einer Ausschlußfrist) geboten sind sowie Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Sollte eine solche Maßnahme ergriffen werden, verpflichten sich die Medianden, die gegnerische Partei umgehend zu informieren. Sofern von den Medianden bereits rechtliche Schritte eingeleitet wurden, haben sich die Medianden hier- über zu informieren. Die Medianden verpflichten sich, diese während der Dauer des Mediations- verfahrens nicht weiter zu betreiben, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen (§251 ZPO) und keine weiteren konfliktverschärfenden Maßnahmen zu ergreifen
Gerichtsverfahren. Vorbereitung und Teilnahme an Gerichtsverfahren, wie z.B. Hausgeldklagen, Be- schlussanfechtungen, Ansprüche Dritter etc. Über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren (außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Rund- schreiben informiert. Bearbeiten und Information der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemein- schaft. Ersatzvornahmen bei abgemahnten Leistungsrückstand einzelner Miteigentümer und Beschaffung fehlender Unterlagen Die angeführten zusätzlichen Arbeiten sowie Leistungen, die nicht in diesem Leis- tungskatalog aufgeführt sind oder die durch nachträglich gesetzliche Änderungen entstehen, werden nach Aufwand abgerechnet. Die Eigentümer sind zu Folgendem verpflichtet:
Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Schiedsgericht bestimmt sich nach der Zivilprozessordnung desjenigen Kantons, in welchem das Schiedsgericht seinen Sitz hat. Als Sitz gilt der Standort der PBK. Die Entscheide des Schiedsgerichts sind endgültig und, vorbehältlich der Nichtigkeitsklage oder Nichtigkeitsbeschwerde nach kantonalem Recht, nicht weiterziehbar.
Gerichtsverfahren. Der Xxxx ermächtigt CanaDream Inc. oder seine Versicherungspartner und deren Rechtsanwälte, alleinig und ausschließlich in seinem Namen und Auftrag sowie bezüglich der Kosten zu handeln, die CanaDream Inc. oder seinen Versicherungspartnern im Rahmen der Verteidigung von Gerichtsverfahren oder Prozessen entstehen, die infolge des Besitzes, der Nutzung, des Fahrens, Parkens oder Abstellens oder der Beförderung des Fahrzeugs seitens des Gastes möglicherweise gegen ihn angestrebt werden, sowie im Hinblick auf alle Gegenklagen, die der Xxxx in solchen Gerichtsverfahren oder Prozessen möglicherweise einreicht. Das CanaDream Inc. und seinen Versicherungspartnern zustehende Recht zur Führung der vorbenannten Gerichtsverfahren oder Prozesse beinhaltet auch das alleinige und ausschließliche Recht, solche Gerichtsverfahren oder Prozesse im Namen des Gastes beizulegen oder aufzugeben oder zwecks Beilegung oder Aufgabe derartiger Gerichtsverfahren oder Prozesse bindende Vereinbarungen zu schließen oder Verpflichtungen zu erfüllen. Der Xxxx arbeitet im Hinblick auf alle Maßnahmen vollumfänglich mit CanaDream Inc. und seinen Versicherungspartnern zusammen und stellt alle Informationen und Beweise zur Verfügung, die CanaDream Inc. oder seiner Versicherung im Rahmen vorbenannter Gerichtsverfahren bzw. der Führung, Beilegung oder Aufgabe derselben erforderlich oder zweckdienlich erscheinen. Der Xxxx setzt hiermit CanaDream Inc. bzw. seine vorbenannten Versicherungen unwiderruflich als seine rechtmäßigen Vertreter ein, die bevollmächtigt sind, alle Schriftstücke auszufertigen und alle Rechtshandlungen oder dergleichen vorzunehmen oder zu unterlassen, die den vorbenannten Vertretern unter den gegebenen Umständen erforderlich oder zweckdienlich erscheinen, um die nach Maßgabe dieser Bestimmung an CanaDream Inc. und seinen vorbenannten Versicherungspartnern übertragenen Rechte zur Wirkung zu bringen. Die hiermit gewährte Vollmacht ist mit einem Rechtsanspruch verbunden.
Gerichtsverfahren. Sofern eine Partei eine Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Regulierungs-, Gerichts-, Regierungs- oder einer ähnlichen Behörde oder einer zuständigen Steuerbehörde erhält, welche die Offenlegung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei erfordert, wird sie, soweit rechtlich zulässig, die andere Partei unverzüglich über eine solche Aufforderung zur Offenlegung informieren. Auf Verlangen der potenziell offenlegenden Partei wird die empfangende Partei mit der offenlegenden Partei auf deren Anfrage und Kosten angemessen zusammenarbeiten, um einer solchen Offen- legung zu widersprechen oder deren Umfang zu begrenzen.