Beschränkung der Leistungsfreiheit im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversi- cherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR be- schränkt.
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