Beschränkungen/Ausschlüsse Musterklauseln

Beschränkungen/Ausschlüsse. Die Versicherung deckt Folgendes nicht ab: • Veruntreuung, Betrug oder illegale Veräußerung • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. • Schäden, die im Rahmen einer Garantie entschädigt werden können oder durch eine andere Versicherungspolice gedeckt sind Wenn Sie einen Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder seine Folgen verschlimmert haben, kann die Entschädigungsleistung auf Grundlage dessen, was unter Berücksichtigung der Bedingungen und Umstände im Allgemeinen angemessen ist, reduziert werden. sondern es wird nur der finanzielle Verlust ausgeglichen. • Die Versicherungsgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden • Fahrräder müssen mit einem von SSF zugelassenen Fahrradschloss abgeschlossen werden, wenn sie unbeaufsichtigt bleiben. • Die Versicherungsgegenstände dürfen nachts nicht im Freien in einem Auto, einer Dachbox, auf Geländern oder in einem unverschlossenen Lagerraum gelagert werden, wobei „Nachts“ die Zeit zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr bedeutet. • Die Skiausrüstung darf nicht auf gesperrten oder nicht befahrenen Pisten/Strecken verwendet werden. • Fahrräder dürfen nicht auf nicht markierten Strecken/Routen zum Radfahren verwendet werden. Bei Nichteinhaltung der genannten Anweisungen kann dies dazu führen, dass die Entschädigungsleistung reduziert oder gar nicht ausbezahlt wird.
Beschränkungen/Ausschlüsse. 2.6.1 Die Versicherung deckt Folgendes nicht ab:
Beschränkungen/Ausschlüsse. Der am Zielort behandelnde Arzt muss zugelassen, qualifiziert und unparteiisch sein. • Die Kosten für private medizinische Versorgung und Behandlung sowie für private Operationen und die damit verbundenen Kosten sind nicht von der Versicherung abgedeckt. • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf medizinische Kosten ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der endgültigen Invaliditätsleistung.
Beschränkungen/Ausschlüsse. Der berechnete Invaliditätsgrad kann unter keinen Umständen 100 % übersteigen.
Beschränkungen/Ausschlüsse. Die Versicherung deckt Folgendes nicht ab: • Reisekosten nach Auszahlung der endgültigen Invaliditätsleistung. • Reisekosten zu und von der privaten medizinischen Versorgung. • Die Fahrt mit einem kostenlos ausgeliehenen Privatfahrzeug ist ein Firmen- oder Dienstwagen oder ein Fahrzeug als Lohnzusatzleistung, bei dem keine Kosten entstanden sind.
Beschränkungen/Ausschlüsse. Die Versicherung deckt Folgendes nicht ab: • Kau- oder Bissverletzungen • normale oder routinemäßige Behandlung • wenn Ihre Zähne vor der Reise durch Füllungen, Wurzelfüllungen oder durch Zahnerkrankungen in den Zähnen, im Zahnfleisch oder im Kiefer geschwächt waren. Wenn Sie nicht regelmäßig zahnärztlich untersucht wurden oder eine vom Zahnarzt empfohlene Behandlung nicht durchgeführt haben, hat Europeiska ERV das Recht, die Entschädigungszahlung ganz oder teilweise zu verweigern.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.