Behandlungskosten Musterklauseln

Behandlungskosten. Die Gesellschaft erstattet bis zur Höhe des in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Betrages und unter Abzug der aus jeder anderen Versicherung, einschließlich der Sozialversicherung, entstehenden Leistungen alle für die Heilung erforderlichen Behandlungskosten. Zu den Behandlungskosten gehören die Kosten für provisorische Prothesen, provisorische Orthopädiegeräte, erste Prothesen und erste endgültige Orthopädiegeräte, sowie die Kosten für den für die Behandlung notwendigen Transport.
Behandlungskosten. 4. Ausschlüsse 14 5. Unsere Empfehlungen 14 zum Vertragsabschluss
Behandlungskosten. Gegen Vorlage von Nachweisen erstatten wir die anfallenden Behandlungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR, gegebenenfalls nach Abzug der von einem Drittzahler erhaltenen Leistungen. Behandlungskosten werden definiert als medizinische, pharmazeutische, stationäre, ambulante und erste Prothesenkosten, die durch einen versicherten Unfall entstehen. Ihre besonderen Bedingungen bestimmen die Höhe der Selbstbeteiligung.
Behandlungskosten. Wir übernehmen nach einem Unfall folgende Behandlungskosten pro versicherter Person: • Ambulante ärztliche Behandlung inkl. verordneter Heilmittel. • Stationäre Behandlung. Wir unterstützen bei der Notfallaufnahme in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus, das allgemein anerkannt ist und unter ständiger ärztlicher Leitung steht. Kostenübernahme im unten genannten Rahmen für die stationäre Heilbehandlung inkl. Operations- und Operationsnebenkosten. • Medikamenten- und Seren-Transport. Benötigt eine versicherte Person verschreibungspflichtige Medikamente, die sie am Aufenthaltsort nicht erhält und können diese auch nicht durch ein anderes Arzneimittel ersetzt werden, veranlassen wir im Einvernehmen mit einem Arzt die Zusendung vom nächstgelegenen Depot und übernehmen die Versandkosten innerhalb des unten genannten Limits, nicht jedoch die Übernahme der Kosten für die Medikamente selbst. Kostenübernahme: Pro versicherter Person bis maximal 40.000 Euro Geltungsbereich: Weltweit - außerhalb Österreichs
Behandlungskosten. Wir übernehmen nach einem Unfall folgende Behandlungskosten pro versichertes Ereignis: - Ambulante ärztliche Behandlung inklusive verordneter Heilmittel - Stationäre Behandlung Wir unterstützen bei der Notfallaufnahme in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus, das allgemein anerkannt ist und unter ständiger ärztlicher Leitung steht. Kostenübernahme besteht im unten genannten Rahmen für die stationäre Heilbehandlung inklusive Operations- und Operationsnebenkosten.
Behandlungskosten. Die Gesellschaft erstattet die infolge der Verletzung erforderlichen Ausgaben für Ärzte, Chirurgen, Medikamente, Krankenhäuser, Pflegeheime, physiotherapeutische Behandlungen und andere unverzichtbare medizinische Ausgaben. Der Versicherungsschutz gilt bis maximal 300 Tage ab dem Tag der Verletzung. Die Gesellschaft erstattet außerdem, immer im Rahmen des Gesamthöchstbetrags, jedoch mit dem zusätzlichen Höchstbetrag von 250,00 Euro, die Kosten für den Transport vom Verletzungsort zum Krankenhaus oder Pflegeheim zur Ersten-Hilfe-Leistung. • Prothesen (mit Ausnahme von Prothesen, die während eines chirurgischen Eingriffs eingesetzt werden); • chirurgische Eingriffe ästhetischer Art; • alle anderen medizinischen Kosten, die nicht wegen der Verletzung erforderlich sind. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherten, seinen Erben oder Berechtigten Personen die geschuldeten Beträge gegen Vorlage ordnungsgemäß quittierter Spesenbelege.
Behandlungskosten. 4.1. Das tierärztliche Honorar und Kosten für die stationäre Unterbringung werden von der Klinik nach der aktuell gültigen GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) berechnet.
Behandlungskosten. Wir erstatten die Kosten einer tierärztlichen ambulanten und/oder stationären Behandlung oder Operation für die unmittelbaren und zeitnah zu behandelnden Folgen eines Unfalls. Dies umfasst die medizinisch notwendigen Arznei- und Hilfsmittel, die Kosten der Diagnostik sowie die Unterbrin- gungskosten in der Tierklinik. Des Weiteren erstatten wir die tiermedizinisch notwendigen Kosten einer physikali- schen Therapie sowie einer homöopathischen Behandlung durch einen zugelassenen Tierarzt. Je Unfallschadenereignis werden – unabhängig von der Anzahl der im Fahrzeug mitgeführten versicherten Tiere – Kosten von maximal 5.000 Euro übernommen. Bei einer unfallbedingten tierärztlichen Behandlung erset- zen wir Ihnen die durch Originalrechnung eines zugelas- senen Tierarztes nachgewiesenen und innerhalb der Ver- tragslaufzeit angefallenen Kosten im vereinbarten Umfang. Sie geben uns auf unser Verlangen hin die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu tref- fen. Die Ärzte, die das versicherte Tier behandeln oder un- tersucht haben, sind ermächtigt, alle erforderlichen Aus- künfte zu erteilen.
Behandlungskosten. 25. Falsch ausgepreiste Gegenstände, Fehler und Versäumnisse.
Behandlungskosten. Die Gebühren für die ernährungstherapeutischen Beratungsleistungen werden wie folgt vereinbart: Einzelberatung durch die Ernährungstherapeutin/50 min. 75,00 € Einzelberatung durch Ernährungstherapeutin/30 min. 40,00 € Berichterstattung in schriftlicher Form 40,00 € Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den Tarifen des vereinbarten Vertrages und den vereinbarten Leistungen. Er wird fällig sofort nach Rechnungserhalt. Notwendige Terminänderungen sind spätestens 2 Werktage (48h) vor dem vereinbarten Termin telefonisch/per Mail Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxx mitzuteilen. Sollte ein Termin aus persönlichen Gründen weniger als 24 h vorher abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, so wird dieser in Rechnung gestellt, außer bei Vorlage eines ärztlichen Attestes. Der Patient/die Patientin ist insbesondere verpflichtet, • an der Einzelbetreuung regelmäßig teilzunehmen • bei Verhinderung vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 2 Tage vorher) abzusagen und Komplikationen rechtzeitig anzuzeigen • die therapeutischen Programmteile einzuhalten • die Mitwirkungspflichten zu achten