Behandlungskosten. Die Gesellschaft erstattet bis zur Höhe des in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Betrages und unter Abzug der aus jeder anderen Versicherung, einschließlich der Sozialversicherung, entstehenden Leistungen alle für die Heilung erforderlichen Behandlungskosten. Zu den Behandlungskosten gehören die Kosten für provisorische Prothesen, provisorische Orthopädiegeräte, erste Prothesen und erste endgültige Orthopädiegeräte, sowie die Kosten für den für die Behandlung notwendigen Transport.
Behandlungskosten. Ausschlüsse 14 5. Unsere Empfehlungen 14 zum Vertragsabschluss
Behandlungskosten. Gegen Vorlage von Nachweisen erstatten wir die anfallenden Behandlungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR, gegebenenfalls nach Abzug der von einem Drittzahler erhaltenen Leistungen. Behandlungskosten werden definiert als medizinische, pharmazeutische, stationäre, ambulante und erste Prothesenkosten, die durch einen versicherten Unfall entstehen. Ihre besonderen Bedingungen bestimmen die Höhe der Selbstbeteiligung.
Behandlungskosten. Wir übernehmen nach einem Unfall folgende Behandlungskosten pro versichertes Ereignis: - Ambulante ärztliche Behandlung inklusive verordneter Heilmittel - Stationäre Behandlung Wir unterstützen bei der Notfallaufnahme in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus, das allgemein anerkannt ist und unter ständiger ärztlicher Leitung steht. Kostenübernahme besteht im unten genannten Rahmen für die stationäre Heilbehandlung inklusive Operations- und Operationsnebenkosten.
Behandlungskosten. Wir übernehmen nach einem Unfall folgende Behandlungskosten pro versicherter Person: • Ambulante ärztliche Behandlung inkl. verordneter Heilmittel. • Stationäre Behandlung. Wir unterstützen bei der Notfallaufnahme in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus, das allgemein anerkannt ist und unter ständiger ärztlicher Leitung steht. Kostenübernahme im unten genannten Rahmen für die stationäre Heilbehandlung inkl. Operations- und Operationsnebenkosten. • Medikamenten- und Seren-Transport. Benötigt eine versicherte Person verschreibungspflichtige Medikamente, die sie am Aufenthaltsort nicht erhält und können diese auch nicht durch ein anderes Arzneimittel ersetzt werden, veranlassen wir im Einvernehmen mit einem Arzt die Zusendung vom nächstgelegenen Depot und übernehmen die Versandkosten innerhalb des unten genannten Limits, nicht jedoch die Übernahme der Kosten für die Medikamente selbst. Kostenübernahme: Pro versicherter Person bis maximal 40.000 Euro Geltungsbereich: Weltweit - außerhalb Österreichs
Behandlungskosten. Die Gesellschaft erstattet die infolge des Unfalls erforderlichen Ausgaben für Ärzte, Chirurgen, Medikamente, Krankenhäuser, Pflegeheime, physiotherapeutische Behandlungen und andere unverzichtbare medizinische Ausgaben. Der Versicherungsschutz gilt für die Behandlungskosten bis maximal 300 Tage nach dem Unfall. Die Gesellschaft erstattet im Rahmen des Höchstbetrags von 250,00 Euro, die Kosten für den Transport vom Unfallort zum Krankenhaus oder Pflegeheim für die Ersten-Hilfe-Leistung. Dieser Betrag wird in jedem Fall innerhalb des Höchstbetrags von insgesamt 2.600,00 Euro anerkannt. • Prothesen (mit Ausnahme von Prothesen, die während eines chirurgischen Eingriffs eingesetzt werden); • chirurgische Eingriffe ästhetischer Art; • alle anderen medizinischen Kosten, die nicht wegen der Verletzung erforderlich sind. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherten, seinen Erben oder Berechtigten Personen die geschuldeten Beträge gegen Vorlage ordnungsgemäß quittierter Spesenbelege.
Behandlungskosten. 4.1. Die Behandlungskosten können der beigefügten Anlage entnommen werden.
4.2. Vorstehende Kosten werden auch dann berechnet, wenn gekürzt die Behandlung erfolglos bleibt.
Behandlungskosten. Falsch ausgepreiste Gegenstände, Fehler und Versäumnisse.
Behandlungskosten. Die Gesellschaft erstattet die infolge der Verletzung erforderlichen Ausgaben für Ärzte, Chirurgen, Medikamente, Krankenhäuser, Pflegeheime, physiotherapeutische Behandlungen und andere unverzichtbare medizinische Ausgaben. Der Versicherungsschutz gilt bis maximal 300 Tage ab dem Tag der Verletzung. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 68 von 107 Die Gesellschaft erstattet außerdem, immer im Rahmen des Gesamthöchstbetrags, jedoch mit dem zusätzlichen Höchstbetrag von 250,00 Euro, die Kosten für den Transport vom Verletzungsort zum Krankenhaus oder Pflegeheim zur Ersten-Hilfe-Leistung. • Prothesen (mit Ausnahme von Prothesen, die während eines chirurgischen Eingriffs eingesetzt werden); • chirurgische Eingriffe ästhetischer Art; • alle anderen medizinischen Kosten, die nicht wegen der Verletzung erforderlich sind. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherten, seinen Erben oder Berechtigten Personen die geschuldeten Beträge gegen Vorlage ordnungsgemäß quittierter Spesenbelege.
Behandlungskosten. 4.1. Das tierärztliche Honorar und Kosten für die stationäre Unterbringung werden von der Klinik nach der aktuell gültigen GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) berechnet.
4.2. Die Kosten für sonstige Leistungen und Verbrauchsmaterialien wie Medikamente, Röntgen, Labor, Transport etc. werden von der Klinik gesondert berechnet.
4.3. Aufnahme- und Entlassungstag werden jeweils als ein voller Tag gezählt.
4.4. Spezialfütterung oder Futterzulagen werden gesondert berechnet.
4.5. Vorstehende Kosten werden auch dann berechnet, wenn das Tier in der Klinik stirbt oder die Behandlung erfolglos bleibt.