Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2. 11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2. 11.3 Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung (auf Englisch), die nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa XXXX Xxxxxxx ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche Schwanger- schaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten zurück- treten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise teilwei- se kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reise- bestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von XXXX Xxxxxxx sowie von AIDA Cruises beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtetallein vom Xxxx zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforder- lichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. X. Xxxxxxxxx und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 XXXX Xxxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung die jeweils zuständige Stelle (auf Englischz. B. diplomatische Vertretung), wenn der Xxxx diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, XXXX Xxxxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nicht- einhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreise- bestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die nicht älter als eine Woche sein darfentsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa XXXX Xxxxxxx ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche Schwanger- schaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweistauf- weist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa ADIA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von XXXX Xxxxxxx sowie von XXXX Xxxxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt allein vom Xxxx zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Xxxx ist verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung (auf Englisch)Geldbeträge, die AIDA Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforderli- chen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. X. Xxxxxxxxx und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 XXXX Xxxxxxx haftet nicht älter als eine Woche sein darffür die rechtzeitige Erteilung und den
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichtein- haltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestim- mungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügung- stellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergebenverauslagte Kosten an den Xxxx weiterzubelasten.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen G ynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung (auf Englisch), die nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, aufweist ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Transatlantik- Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung (auf Englisch), die nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte eingeschränk- te medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa AIDA Cruises ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche Schwanger- schaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag Reisever- trag ganz oder teilweise kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden Bekannt- werden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft schuld- haft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärzt- liche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von XXXX Xxxxxxx sowie von XXXX Xxxxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforder- liche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- schriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtetallein vom Xxxx zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor- schriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforder- lichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedoku- menten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 XXXX Xxxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung die jeweils zuständige Stelle (auf Englischz. B. diplomatische Vertretung), wenn der Xxxx diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, XXXX Xxxxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nicht- einhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreise- bestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die nicht älter als eine Woche sein darfentsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in die- sem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu ent- richten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergebenverauslagte Kosten an den Xxxx weiterzubelasten.
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Samples: Reisebedingungen
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa XXXX Xxxxxxx ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer Ziff er 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von AIDA Cruises sowie von AIDA Cruises beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt allein vom Xxxx zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Xxxx ist verpflichtet, Geldbeträge, die AIDA Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z.
12.4 AIDA Xxxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung die jeweils zuständige Stelle (auf Englischz. B. diplomatische Vertretung), wenn der Xxxx diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, AIDA Cruises hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die nicht älter als eine Woche sein darfentsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergebenverauslagte Kosten an den Xxxx weiterzubelasten.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa XXXX Xxxxxxx ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befindenbefi nden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von XXXX Xxxxxxx sowie von XXXX Xxxxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 XXXX Xxxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung die jeweils zuständige Stelle (auf Englischz. B. diplomatische Vertretung), wenn der Xxxx diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, XXXX Xxxxxxx hat hierbei eigene Pfl ichten schuldhaft verletzt.
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die nicht älter als eine Woche sein darfent sprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpfl ichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergebenverauslagte Kosten an den Xxxx weiterzubelasten.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung vonAIDA Cruises ist
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche Schwanger schaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende Reiseantritt weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende Reiseantritt weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag Reisever trag ganz oder teilweise kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt Zeit punkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden Bekannt werden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft schuld haft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärzt liche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen R E I SEBEDINGUNGEN
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von AIDA Cruises sowie von AIDA Cruises beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforder liche Impfungen sowie das Einhalten von Xxxx und Xxxxxxxxxx schriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt allein vom Xxxx zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor schriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Stra fen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfal lende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Xxxx ist verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung (auf Englisch)Geldbeträge, die AIDA Cruises in diesem Zu sammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erfor derlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu ge währleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 AIDA Cruises haftet nicht älter als eine Woche sein darffür die rechtzeitige Erteilung und
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nicht einhaltung von Pass, Visa, Gesundheits oder sonstigen Einreise bestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu ent richten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergebenverauslagte Kosten an den Xxxx weiterzubelasten.
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Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe Schiff e von Costa AIDA Cruises ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.kann
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten,
11.3 AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Xxxx zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Xxxx ist verpflichtet, Geldbeträge, die Mitteilung an Costa unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögertAIDA Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, behält Xxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2sofort zu erstatten.
11.3 Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung 12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (auf Englisch), die nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisenManifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 AIDA Xxxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. diplomatische Vertretung),
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten
12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum)
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Samples: Reisevertrag
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von
a) 1. werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) 2. Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) 3. Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, aufweist ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung (auf Englisch), die nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe Schiff e von Costa AIDA Cruises ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseende weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. In den genannten Fällen kann Xxxxx XXXX Xxxxxxx vor Beginn der Reise von dem vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. Costa XXXX Xxxxxxx behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer Ziff er 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird Xxxxx XXXX Xxxxxxx den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Costa AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Xxxxx XXXX Xxxxxxx den Anspruch gemäß Ziffer Ziff er 6.2.
11.3 Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Antritt Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der Kreuzfahrt verpflichtetdas Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen. 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Xxxx hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von XXXX Xxxxxxx sowie von XXXX Xxxxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Xxxx ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
12.3 Der Xxxx hat XXXX Xxxxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z.
12.4 XXXX Xxxxxxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch Vorlage einer von einem Gynäkologen ausgestellten Reisefähigkeitsbescheinigung die jeweils zuständige Stelle (auf Englischz. B. diplomatische Vertretung), wenn der Xxxx diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, XXXX Xxxxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziff er 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die nicht älter als eine Woche sein darfentsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Xxxx steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass gegen ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Teilnahme an Einreise in ein Land, das von der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen berührt wird, vom Xxxx Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus der Reisefähigkeitsbescheinigung muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergebenverauslagte Kosten an den Xxxx weiterzubelasten.
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Samples: Reisevertrag