Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Gastes dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von XXXX Xxxxxxx folgende Kosten berechnet:
7.2 Der Xxxx kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber AIDA Cruises erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauer- haften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). XXXX Xxxxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In der Regel fallen hier- für 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen,
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Gastes dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von XXXX Xxxxxxx folgende Kosten berechnet:
7.2 Der Xxxx kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber AIDA Cruises erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). XXXX Xxxxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen, z. B. wenn Linienflüge betroffen sind, können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen (bis zu 300 Euro p. P.).
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderun- gen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Gastes dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehal- tung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von XXXX Xxxxxxx folgende Kosten berechnet:
7.2 Der Xxxx kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Umbuchung / Vertragsübertragung. Ab dem 14. Tag* 80 % 85 % 90 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und 95 % 95 % 95 % bei nachträglicher Stornierung * Vor Reisebeginn Prämien für über XXXX Xxxxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils p. P. und bezogen auf den Preis des An- und Abreise- pakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 % Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht XXXX Xxxxxxx in den Tarifen AIDA PREMIUM, AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE, XXXX XXXXX und AIDA VARIO ALL INCLUSIVE eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % und im Tarif Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Um- buchungen, die auf Wunsch des Gastes dennoch unter Bei- behaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von XXXX Xxxxxxx folgende Kosten berechnet: • Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE keine • Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO bzw. AIDA VARIO ALL INCLUSIVE oder Umbuchung von AIDA PREMIUM bzw. AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE oder JUST AIDA auf XXXX XXXXX bzw. AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine • Für Umbuchung innerhalb von JUST AIDA oder Umbuchung von AIDA PREMIUM bzw. AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE oder AIDA VARIO bzw. AIDA VARIO ALL INCLUSIVE auf JUST AIDA 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reise- termins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei AIDA Cruises eingehen, können, sofern ihre Er- füllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Gastes vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleich- zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten ver- ursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich ein- gekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für...
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Zu- und Neu- buchungen zu einer bestehenden Buchung sind bei entsprechender Verfügbarkeit hingegen immer möglich. Sofern eine Änderung bzw. Umbuchung dennoch auf Wunsch des Gastes durchgeführt wird, ist diese maximal bis zu 40 Tage vor Reisebeginn möglich. Zudem kann AIDA Cruises eine Bearbeitungsgebühr erheben, die sich nach den nachfolgenden Punkten a) bis e) richtet. Diese ist sofort fällig. Sämtliche nicht im Folgenden gegen Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6.2 und einer anschließenden Neubuchung möglich. Dies gilt auch für eine Umbuchung auf Sonderpreise oder sonstige Aktionsangebote. Frühbucher- oder sonstige Vorteile können im Fall einer Umbuchung auf eine neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.
a) Für Änderungen der Kabinenkategorie auf der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PREMIUM und PREMIUM ALL INCLUSIVE Tarifs unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins ent- stehen keine Bearbeitungsgebühren. Zulässig ist nur die Um- buchung auf eine höhere Kabinenkategorie. Maßgeblich für den Preis der Änderung, welche Gegenstand der Umbuchung ist, ist die Preisdifferenz, die für die entsprechende Anpassung der Kabinen- kategorie bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
b) Eine Umbuchung bei der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin, ein anderes Reiseziel oder ein anderes Schiff ist nur einmal und nur dann ohne Bearbeitungsgebühren mög- lich, wenn die Reise ursprünglich zum PREMIUM oder PREMIUM ALL INCLUSIVE Tarif gebucht wurde und der Reisepreis pro Person bei gleichbleibender Personenanzahl zumindest erhalten bleibt. Andernfalls fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro pro Vollzahler an. Die Umbuchung erfolgt zu den Konditionen, die am Umbuchungstag gelten.
c) Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich nur einmalig bis zu 40 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit An- und Abreisepaket inklusive Flug sowie bis zu 30 Tage vor Reisebeginn bei Reisen ohne An- und Abreisepaket bzw. bei An- und Abreisepaket mit Rail&Cruise mög- lich. Dieser ist nur auf die Tarife PREMIUM und PREMIUM ALL INCLUSIVE möglich. Für einen solchen Tarifwechsel fällt regel- mäßig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 E...
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
7.2 Der Xxxx kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber AIDA Cruises erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). XXXX Xxxxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen, z. B. wenn Linienflüge betroffen sind, können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen (bis zu 300 Euro p. P.).
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (Umbuchungen) besteht nur im Sonderfall.
7.2 Der Xxxx kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber dem Unternehmen erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Umbuchung / Vertragsübertragung. 4.1. Einen Anspruch auf Änderung (Umbuchung) haben Sie nur dann, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art.
4.2. Sie sind berechtigt. spätestens 7 Tage vor Reisebeginn in Textform zu erklären, dass statt Ihrer ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
4.3. Wir dürfen dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
4.4. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden und auf Anforderung nachzuweisenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten jedoch nur fordern, wenn und soweit diese angemessen sind.
Umbuchung / Vertragsübertragung. 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abfl ugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpfl egungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Gastes dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von XXXX Xxxxxxx folgende Kosten berechnet:
7.2 Der Xxxx kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber AIDA Cruises erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichtenaus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). XXXX Xxxxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.