Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge Musterklauseln

Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiff e von AIDA Cruises ist die Beförderung von
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von XXXX Xxxxxxx ist die Beförderung von
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizini- sche Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschafts- woche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen unter 6 Monaten, nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die 3 oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von 12 Monaten gilt. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Trans- atlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuz- fahrt verpflichtet, durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (in Englisch), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen, und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Beach- ten Sie auch, dass die Ausstattung an medizinischen Geräten für Schwan- gere und Neugeborene nur eingeschränkt vorhanden ist.
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden nicht möglich. Schwangere Reisende müssen bei Antritt der Kreuzfahrt durch Vorlage eines Attestes eines Facharztes für Gynäkologie in englischer Sprache, das nicht älter als eine Woche sein darf, nachweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen, insbesondere dass keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Xxxxx schließt keine Reiseverträge mit Xxxxxxxxx und befördert solche auch nicht, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden. Bitte beachten Sie auch das aus Sicherheitsgründen vorgeschriebene Mindestalter für Babies auf unseren Kreuzfahrten. Dieses beträgt sechs Monate für Kreuzfahrten bis 14 Xxxx Xxxxx und zwölf Monate für Kreuzfahrten ab 15 Xxxx Xxxxx, für alle Transatlantik-Kreuzfahrten und alle Routen, die 3 oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen.
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen unter 6 Monaten nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die 3 oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von 12 Monaten gilt.