Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen unter sechs Monaten, nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von zwölf Monaten gilt. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage eines von einem Gynäkologen ausgestellten ärztlichen Attests (auf Englisch), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Beachten Sie auch, dass die Ausstattung an medizinischen Geräten für Schwangere und Neugeborene nur eingeschränkt vorhanden ist.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische medizini- sche Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche Schwangerschafts- woche oder darüber hinaus befinden, und Säuglingen unter sechs 6 Monaten, nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die drei 3 oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von zwölf 12 Monaten gilt. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um TransatlantikTrans- atlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt Kreuz- fahrt verpflichtet, durch Vorlage eines von einem Gynäkologen ausgestellten ärztlichen Attests Attestes (auf in Englisch), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen bestehen, und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Beachten Beach- ten Sie auch, dass die Ausstattung an medizinischen Geräten für Schwangere Schwan- gere und Neugeborene nur eingeschränkt vorhanden ist.
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