Rücktritt durch den Xxxx Musterklauseln

Rücktritt durch den Xxxx. 6.1 Der Xxxx kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises innerhalb der Öffnungszeiten des AIDA Kundencenters. Dem Xxxx wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären. 6.2 Tritt der Xxxx vom Reisevertrag zurück, steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen 6.3 Dem Xxxx ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. XXXX Xxxxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. XXXX Xxxxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Abweichend von Ziff er 6.2 kann AIDA Cruises keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise finden Sie im AIDA Katalog
Rücktritt durch den Xxxx. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Xxxx dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Rücktritt durch den Xxxx. Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt durch den Kunden, wird durch die Betriebsführungsgesellschaft eine Entschädigung verlangt. Bis 21 Tage vor Anreisetag werden 30% Stornierungsgebühren erhoben. Bis 14 Tage vor Anreisetag werden 40 % Stornierungsgebühren erhoben. Bis 7 Tage vor Anreisetag werden 50 % Stornierungsgebühren erhoben. Bei weniger als 4 Tage vor Anreise, Nichtanreise 80% Stornierungsgebühren. Die Stornierungsgebühren werden vom vereinbarten Arrangement Preis berechnet. (unter Arrangement Preis versteht man den vom Hotel in Rechnung gestellten Gesamtpreis auf der Reservierungsbestätigung)
Rücktritt durch den Xxxx. Tritt der Mieter nach der schriftlich erfolgten Buchungsbestätigung von der gebuchten Leistung zurück, hat er dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Für diesen Fall, oder im Falle des Nichterscheinens kann der Vermieter Ersatz für seine getroffenen Aufwendungen verlangen. Die Gründe des Nichtantretens sind hierfür unerheblich. Nachstehende Beträge stellen wir im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinens in Rechnung: • bis 30 Tage vor Mitbeginn 40% des Mietpreises • bis 14 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises • ab dem 6. Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Rücktritt durch den Xxxx. 6.1 Der Xxxx kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück- treten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei XXXX Xxxxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des AIDA Kundencenters. Dem Xxxx wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Xxxx vom Reisevertrag zurück, steht XXXX Xxxxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von AIDA Cruises und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pau- schale Entschädigung – jeweils p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu: XXXX XXXX JUST PREMIUM VARIO AIDA 6.3 Dem Xxxx ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. XXXX Xxxxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. XXXX Xxxxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
Rücktritt durch den Xxxx. 4.1 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Xxxx muss schriftlich (Post, E-Mail oder Fax), in kurzfristigen Fällen auch telefonisch oder über das jeweilige Buchungsportal erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Beher- bergungsunternehmen. 4.2 Die Stornogebühren für Buchungen direkt beim Beherbergungsunternehmen betragen bei einer Kündigung bis 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn 20 Prozent des vereinbarten Über- nachtungspreises, bei kurzfristiger Kündigung ab 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn bis zum letzten Tag vor Aufenthaltsbeginn 50 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises. Bei der Buchung und Stornierung über ein Direktbuchungsportal (z.B. Airbnb oder Xxxxxxx.xxx) gelten die jeweils dort angegebenen Stornierungsbedingungen. Bei Nichtantreten des Aufenthalts ohne Rücktrittserklärung seitens des Gastes sowie bei vorzeitiger Abreise fällt der Übernachtungspreis für den gesamten Aufenthalt an. Dem Xxxx wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Rücktritt durch den Xxxx. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Xxxx dazu, den Vertrag zu erfüllen. Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Xxxx pauschalen Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Ge- winn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10 % (mindestens jedoch 25 EURO) Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% danach und bei Nichterscheinen: 80 % Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Xxxx selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkei- ten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhal- ten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften be- achten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbe- sondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten. Tiere darf der Xxxx nur dann in der Unterkunft halten falls ihm dies durch den Gastge- ber ausdrücklich erlaubt wurde.
Rücktritt durch den Xxxx. Der Xxxx kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Es gilt der Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim Gastgeber eintrifft. Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn entstehen dem Xxxx keine Kosten; evtl. geleistete Zahlungen werden erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn werden folgende Entschädigungsansprüche gem. § 651 i BGB gefordert: ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises ab 2 Wochen vor Mietbeginn, bzw. bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses undurchführbar ist (z.B. durch Unbewohnbarkeit oder größere Schäden), wird die gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
Rücktritt durch den Xxxx. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen. Sollten Sie nicht anreisen können oder früher abreisen, würden wir, sofern die Wohnung nicht wieder belegt werden kann, 90 % Ausfall in Rechnung stellen. Dies gilt für die gesamte Dauer des gebuchten Vertrages. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Rücktritt durch den Xxxx. Ein einseitiger, kostenloser Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung (Beherbergungsvertrag) ist gemäß § 537 Absatz 1 Satz 1 BGB grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann. Tritt der Xxxx dennoch vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Beherbergungspreis zu zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch ersparte Aufwendungen gemäß § 537 Absatz 1 Satz 2 BGB auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Der Wert der ersparten Aufwendungen bei Anmietung einer Ferienwohnung wird pauschal mit 10% des Beherbergungspreises als angemessen erachtet. Der Gastgeber kann ersatzweise pauschalierte Rücktritt- gebühren verlangen. Diese betragen bis 90 Tage vor Aufenthaltsbeginn 20%, vom 89. bis 45. Tag vor Aufenthaltsbeginn 60%, vom 44. bis 1. Tag vor Aufenthaltsbeginn 80% und ab dem Tag des Aufenthalts oder bei Nichterscheinen (No-show) 90% des Beherbergungspreises. Der Gastgeber ist im Falle eines Rücktritts durch den Xxxx gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und verpflichtet sich, das dadurch Ersparte auf den durch den Rücktritt entstandenen Schaden anzurechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich geringerer Kosten bleibt dem Xxxx unbenommen.