Common use of Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen Clause in Contracts

Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen. (1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines be- sonderen Verwahrungsvertrages sind. Dies gilt auch für elektrische, medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur An- wendung überlassen werden, soweit kein anderer Ver- sicherer leistungspflichtig ist. (2) Ausgeschlossen bleiben: a) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; b) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermä- ßige Beanspruchung; c) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Xxxxxxx von Geld, Urkunden und Wertpapieren; d) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen; (3) Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 300 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen. (1) Eingeschlossen B1-6.7.1 Versichert ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn – insofern teilweise abweichend zu B1-7.3 – diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines be- sonderen besonderen Verwahrungsvertrages sind. Dies gilt auch für elektrische, medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur An- wendung Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Ver- sicherer Versicherer leistungspflichtig ist. (2) Ausgeschlossen B1-6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben: a(1) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; b(2) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermä- ßige übermäßige Beanspruchung; c(3) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Xxxxxxx Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren; d(4) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen; (3) Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 300 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen. (1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers aus der BeschädigungBeschädi- gung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand Ge- genstand eines be- sonderen besonderen Verwahrungsvertrages sind. Dies gilt auch für elektrische, medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur An- wendung überlassen werden, soweit kein anderer Ver- sicherer leistungspflichtig ist. (2) Ausgeschlossen bleiben: a) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; b) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermä- ßige Beanspruchung; c) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Xxxxxxx Ver- lust von Geld, Urkunden und Wertpapieren; d) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen; (3) Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 5.000 25.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer hat von derartigen Schäden 300 150 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung