Common use of Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko Clause in Contracts

Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko. 6.5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an (1) Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. 6.5.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung; (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs; (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz - ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder - ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko. 6.5.1 5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an (1) Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. 6.5.2 5.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung; (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs; (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz - ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder - ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko. 6.5.1 A3-5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an (1a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen; b) Immobilien c) Tieren d) Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. 6.5.2 A3-5.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für (1a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung; (2b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs; (3c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; (4d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz - ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder - oder e) ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

Appears in 1 contract

Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung

Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko. 6.5.1 3.5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an (1) Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. 6.5.2 3.5.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung; (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs; (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete begrün- dete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz - ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder - ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko. 6.5.1 3.5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an (1) Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. 6.5.2 3.5.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung; (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs; (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz - ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder - ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen