Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden 2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; 2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; 2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen; 2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung; 2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; 2.7 aus 2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts; 2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen; 2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen; 2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; 2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen. 3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes: 3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen; 3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- und Gewerbe- betrieben (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Top) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7 aus
2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen;
2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen;
2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes:
3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen;
3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Bauherren- und Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- und Gewerbe- betrieben (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Bau-Haus Top) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis
4. Be- und Entladeschäden
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7 aus
2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen;
2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen;
2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes:
3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen;
3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- und Gewerbe- betrieben (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Top) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7 aus
2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen;
2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen;
2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes:
3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen;
3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- und Gewerbe- betrieben Kfz-Dienstleistungsbetrieben (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Kfz-Dienstleistung Top) Fassung September 2021 InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 31. Nachhaftung
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Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7 aus
2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen;
2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen;
2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes:
3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen;
3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- und Gewerbe- betrieben Vereinen (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Vereine Top) Fassung September 2021 InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 21. Geothermierisiken
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Samples: Sv Vereinspolice
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7 aus
2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen;
2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen;
2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes:
3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen;
3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- und Gewerbe- betrieben für Betreiber eigener Photovoltaikanlagen (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Photovoltaik Top) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis
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Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm). 1. Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
2.2 aus planender, beratender, bau- oder Montage leitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7 aus
2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kos- tenanschlägen;
2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichts- gremien/Organen im Zusammenhang stehen;
2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, z. X. xxx Xxxx, Wert- papieren und Wertsachen.
3. In der Haftpflichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes:
3.1 Abweichend von Ziffer 2.2 ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen;
3.2 In Ergänzung der Ziffer 2.9 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet wer- den, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfol- ges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Handels-, Handwerks- Wohnungsgesellschaften und Gewerbe- betrieben Hausverwaltungen (RBE Handel/Handwerk/Gewerbe Wohnungswirtschaft / Hausverwaltung Top) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen