Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Musterklauseln

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Ja Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Öffentliche Ausschreibung UVgO -Bedingung Auftragsausführung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • Öffentliche Ausschreibung UVgO - Befähigung Berufsausübung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Öffentliche Ausschreibung UVgO - Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Öffentliche Ausschreibung UVgO - Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz NRW WF" URL zu den Auftragsunterlagen Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/XXXXxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0X0XXX0X/xxxxxxxxx Beginn der Angebotsöffnung 10.06.2022 10:30 Uhr Ort Rathaus Sundern, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen Art der akzeptierten Angebote URL zur Abgabe elektronischer Angebote Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter, oder sonstige Personen zugelassen. Elektronisch in Textform xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/XXXXxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0X0XXX0X Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Nein Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten. Forderung von Proben und Mustern Nein Nein Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Leistungsverzeichnis.xls: Die in der Angebotsaufforderung beigefügte Tabelle muss lückenlos ausgefüllt und unverändert eingereicht werden. Nur so kann die Software die eingereichte Tabelle einlesen. Auch eine Umbenennung der Tabelle ist nicht gewünscht. Die Tabelle "Leistungsverzeichnis.xls" wird teilweise auch als Preisblatt oder Kostenzusammenstellung bezeichnet. Optionen nicht zu bepreisen ist nur dann erlaubt, wenn Optionen ausdrücklich nicht in die Wertung eingehen. Selbst dann ist aber eine Bepreisung gewünscht. • Zuschlagskriterien.xls: Die in der Angebotsaufforderung beigefügte Tabelle muss lückenlos ausgefüllt und unverändert eingereicht werden. Nur so kann die Software die eingereichte Tabelle einlesen. Auch eine Umbenennung der Tabelle ist nicht gewünscht. Dokumente zur Eigenerklärung, Datenschutzerklärung oder Bestätigung des Bieters können zusätzlich zur lückenlos augefüllten Tabelle kann auf Verlangen der Vergabestelle ggf. noch nachgefordert werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Erläuterungen/Nachweise: Gemäß Kriterienkatalog abgefragte Unterlagen und Referenzen sind dem Angebot beizufügen. • Referenzen und Eignungsnachweise: Qualifikation BeraterInnen - Die für das Beratungsprojekt vorgesehenen BeraterInnen sind o in der Mehrzahl in agilen Methoden zertifiziert und verfügen über praktische Erfahrungen bei der Durchführung von agilen Projekten. Nachweis durch Kurzbeschreibung und Referenzen. o haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Beratungsprojekte zur Erstellung von Projektprogrammen bei größeren Unternehmen und NGOs, öffentlichen Organisationen durchgeführt. Nachweis durch Kurzbeschreibung und Referenzen o in den für die Projektdurchführung relevanten Gebieten zertifiziert, z.B. SAP Consultant, Projektmanagement Prince2, PMP, Scrum-Master, Productowner, EAM-TOGAF, BIZBOK, o.ä., BIZBOK. Die bestehenden Zertifizierungen sind in den Beraterprofilen benannt o Die beigelegten Beraterprofile enthalten folgende Informationen zum/zur BeraterIn: Beraterkategorie, Vita, Schlüsselprojekte, Kompetenzen, Branchenerfahrung. Erfahrung des Bieters - Nachweis mindestens 3jähriger Erfahrungen des Bieters in der strategischen Beratung und Managementberatung im öffentlichen Dienst (Bundes- oder Landesbehörde), größeren NGOs oder in Großunternehmen der Privatwirtschaft. - Nac...
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz NRW WA" URL zu den Auftragsunterlagen Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/XXXXxxxxxxxx/xxxxxx/ CXVHYY5YW8M2TW28/documents Beginn der Angebotsöffnung 05.01.2023 23:59 Uhr
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Ja Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "DTVP" URL zu den Auftragsunterlagen xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xx/Xxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0XXXXXXXXX0XX/xxxxxxxxx Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein Beginn der Angebotsöffnung 29.03.2023 Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen Art der akzeptierten Angebote URL zur Abgabe elektronischer Angebote Gem. §14 (2) Satz 2 VOL/A sind Bieter nicht zugelassen. Elektronisch in Textform xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xx/Xxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0XXXXXXXXX0XX Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein Nein Nebenangebote werden zugelassen.
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Nein Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • ausgefülltes Preisblatt / Leistungsbeschreibung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Sonstige Unterlagen • Formular 3.3 - Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.1 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.2 - Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. • Formular 4.3 - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. • Formular 4.5 - Erklärung Frauenförderverordnung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Formular 4.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend.

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  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1 Soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, werden die Leistungen der OBCC auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardtagessätzen der OBCC in Höhe von i.A. 0.000 € netto abgerechnet. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten der OBCC. Wird die OBCC auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %. 5.2 Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.1 weder unter- noch überschritten. Gibt die OBCC (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten, teilt die OBCC dem Kunden dies mit und der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen; die OBCC erhält dann die bis zum Erhalt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet. 5.3 Für Leistungen, die die OBCC im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz der OBCC erbringt, werden gesondert Fahrtkosten und Spesen im Falle der Benutzung eines Pkw in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder sonst (z.B. Bahn) gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. 5.4 Die OBCC darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist die OBCC berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern mehr als 10% der Gesamtleistung im betreffenden Monat angefallen sind. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung werden im Falle von Werkleistungen und bei Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme fällig. 5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 5.6 Die OBCC ist berechtigt, ihre Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In keinem Fall wird die Erhöhung eines Vergütungssatzes mehr als 5 Prozentpunktebetragen, es sei denn, der Kunde hat dem zugestimmt.