Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Musterklauseln

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz NRW WA" URL zu den Auftragsunterlagen Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/XXXXxxxxxxxx/xxxxxx/ CXVHYY5YW8M2TW28/documents Beginn der Angebotsöffnung 05.01.2023 23:59 Uhr
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Ja Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Öffentliche Ausschreibung UVgO -Bedingung Auftragsausführung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • Öffentliche Ausschreibung UVgO - Befähigung Berufsausübung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Öffentliche Ausschreibung UVgO - Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Öffentliche Ausschreibung UVgO - Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz NRW WF" URL zu den Auftragsunterlagen Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/XXXXxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0X0XXX0X/xxxxxxxxx Beginn der Angebotsöffnung 10.06.2022 10:30 Uhr Ort Rathaus Sundern, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen Art der akzeptierten Angebote URL zur Abgabe elektronischer Angebote Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter, oder sonstige Personen zugelassen. Elektronisch in Textform xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/XXXXxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0X0XXX0X Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Nein Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten. Forderung von Proben und Mustern Nein Nein Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Leistungsverzeichnis.xls: Die in der Angebotsaufforderung beigefügte Tabelle muss lückenlos ausgefüllt und unverändert eingereicht werden. Nur so kann die Software die eingereichte Tabelle einlesen. Auch eine Umbenennung der Tabelle ist nicht gewünscht. Die Tabelle "Leistungsverzeichnis.xls" wird teilweise auch als Preisblatt oder Kostenzusammenstellung bezeichnet. Optionen nicht zu bepreisen ist nur dann erlaubt, wenn Optionen ausdrücklich nicht in die Wertung eingehen. Selbst dann ist aber eine Bepreisung gewünscht. • Zuschlagskriterien.xls: Die in der Angebotsaufforderung beigefügte Tabelle muss lückenlos ausgefüllt und unverändert eingereicht werden. Nur so kann die Software die eingereichte Tabelle einlesen. Auch eine Umbenennung der Tabelle ist nicht gewünscht. Dokumente zur Eigenerklärung, Datenschutzerklärung oder Bestätigung des Bieters können zusätzlich zur lückenlos augefüllten Tabelle kann auf Verlangen der Vergabestelle ggf. noch nachgefordert werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Erläuterungen/Nachweise: Gemäß Kriterienkatalog abgefragte Unterlagen und Referenzen sind dem Angebot beizufügen. • Referenzen und Eignungsnachweise: Qualifikation BeraterInnen - Die für das Beratungsprojekt vorgesehenen BeraterInnen sind o in der Mehrzahl in agilen Methoden zertifiziert und verfügen über praktische Erfahrungen bei der Durchführung von agilen Projekten. Nachweis durch Kurzbeschreibung und Referenzen. o haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Beratungsprojekte zur Erstellung von Projektprogrammen bei größeren Unternehmen und NGOs, öffentlichen Organisationen durchgeführt. Nachweis durch Kurzbeschreibung und Referenzen o in den für die Projektdurchführung relevanten Gebieten zertifiziert, z.B. SAP Consultant, Projektmanagement Prince2, PMP, Scrum-Master, Productowner, EAM-TOGAF, BIZBOK, o.ä., BIZBOK. Die bestehenden Zertifizierungen sind in den Beraterprofilen benannt o Die beigelegten Beraterprofile enthalten folgende Informationen zum/zur BeraterIn: Beraterkategorie, Vita, Schlüsselprojekte, Kompetenzen, Branchenerfahrung. Erfahrung des Bieters - Nachweis mindestens 3jähriger Erfahrungen des Bieters in der strategischen Beratung und Managementberatung im öffentlichen Dienst (Bundes- oder Landesbehörde), größeren NGOs oder in Großunternehmen der Privatwirtschaft. - Nac...
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Ja Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "DTVP" URL zu den Auftragsunterlagen xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xx/Xxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0XXXXXXXXX0XX/xxxxxxxxx Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein Beginn der Angebotsöffnung 29.03.2023 Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen Art der akzeptierten Angebote URL zur Abgabe elektronischer Angebote Gem. §14 (2) Satz 2 VOL/A sind Bieter nicht zugelassen. Elektronisch in Textform xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xx/Xxxxxxxxx/xxxxxx/XXX0XXXXXXXXX0XX Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein Nein Nebenangebote werden zugelassen.
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Nein Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • ausgefülltes Preisblatt / Leistungsbeschreibung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Sonstige Unterlagen • Formular 3.3 - Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.1 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.2 - Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. • Formular 4.3 - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. • Formular 4.5 - Erklärung Frauenförderverordnung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Formular 4.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und