Besondere Bedingungen für Domains Musterklauseln

Besondere Bedingungen für Domains. 5.1 Der Provider bietet als Dienstleistung die Verwaltung von Domainnamen an. 5.2 Wenn die Kunden über den Provider eine Domain registrieren lassen, so kommt der Ver- trag unmittelbar zwischen den Kunden und der jeweiligen Vergabestelle, im folgenden Re- gistrar genannt (z.B. SWITCH), zustande. Es gelten die Bedingungen des Registrars für den entsprechenden Domainnamen. Sofern auf der Webseite des Providers kein Link zu einem bestimmten Registrar besteht, geben die Mitarbeitenden des Providers gerne Aus- kunft. 5.3 Der Provider gilt für die Domainverwaltung als Beauftragter der Kunden. Der Auftrag zur Domainverwaltung besteht unabhängig von dem Vertrag der Kunden mit dem Registrar. Die beiden Verträge können dementsprechend auch zu verschiedenen Zeitpunkten gekün- digt werden. 5.4 Mitteilungen des Domaininhabers, auch bezüglich Vertragskündigungen gegenüber dem Registrar, sind von den Kunden an den Provider zu richten und werden von diesem an den Registrar weitergeleitet. 5.5 Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Haftung dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains ihnen tatsächlich zugeteilt werden. Die Kunden haben dafür zu sorgen, dass ihre Domainnamen rechtmässig gebraucht wer- den können und keine Rechte Dritter verletzen. Für einen unrechtmässigen Domainnamen übernimmt der Provider keinerlei Haftung. 5.6 Die Kunden sind verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Do- mains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuarbeiten. Bestehen Indizien, dass ein Domainname gegen Rechte Dritter verstösst, so informiert der Provider den Domaininhaber. Der Provider kann eine Webseite sperren, wenn die Un- rechtmässigkeit einwandfrei festgestellt wurde, wie z.B. durch einen Gerichtsurteil. 5.7 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider betrifft den zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain nicht. 5.8 Der Vertrag mit dem Provider zur Verwaltung des Domainnamens kann monatlich gekün- digt werden. Der Vertrag der Kunden mit dem Registrar bleibt davon unberührt. Der Pro- vider überlässt die Verwaltung nach Ablauf des gekündigten Vertrages ab sofort den Kun- den. 5.9 Wird ein Domainname gelöscht, aber der Verwaltungsvertrag mit dem Provider nicht ge- kündigt und kein neuer Domainname angemeldet, so kann der Provider den Verwaltungs- vertrag mit Frist von einem Monat ...
Besondere Bedingungen für Domains. 5.1 Der Provider bietet als Dienstleistung die Verwaltung von Domainnamen an. Eine Domain zu registrieren und zu verwalten kostet pro Jahr CHF 15.- inkl. MwSt. 5.2 Der Vertrag für die Domain Verwaltung wird auf 1 Jahr abgeschlossen. 5.3 Falls die Kunden über den Provider eine Domain registrieren lassen, wird der Provider als Domainbesitzer registriert. Der Provider verpflichtet sich die registrierte Domain je- derzeit für eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.- (inkl. MwSt.) an den Kunden zu übertragen. Der Provider darf keine zusätzliche Gebühr für den Wechsel erheben. Dieser Antrag muss schriftlich per Brief oder per Mail an den Provider zugestellt werden. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt verantwortlich für die Bezahlung der entsprechenden Domaingebühr. 5.4 Die Dienstleistung zur Domainverwaltung besteht unabhängig von dem Webhosting der Kunden mit dem Provider. Die beiden Verträge können dementsprechend auch zu verschie- denen Zeitpunkten gekündigt werden. 5.5 Die Kunden haben dafür zu sorgen, dass ihre Domainnamen rechtmässig gebraucht werden können und keine Rechte Dritter verletzen. Für einen unrechtmässigen Domainnamen über- nimmt der Provider keinerlei Haftung. 5.6 Bestehen Indizien, dass ein Domainname gegen Rechte Dritter verstösst, so informiert der Provider die Kunden. Der Provider kann eine Webseite sperren, wenn die Unrechtmässigkeit einwandfrei festgestellt wurde, wie z.B. durch ein Gerichtsurteil. 5.7 Der Vertrag kann von beiden Parteien jeweils 30 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer per Brief oder einem Mail mit entsprechender gültiger Unterschrift gekündigt werden. 5.8 Wird der Vertrag vor Ablauf nicht gekündigt, läuft er automatisch 1 Jahr weiter und kann wiederum bis 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
Besondere Bedingungen für Domains. 13.1. Soweit der Kunde eine Domainregistrierung über queo veranlasst, kommt das Ver- tragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. queo wird für den Kunden allein im Rahmen eines Geschäftsbe- sorgungsverhältnisses tätig. Die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars gelten insofern. Insoweit diese im Wider- spruch zu den vorliegenden AGB queos stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedin- gungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars Vorrang vor den AGB queos. 13.2. Bei der Registrierung von Domains handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren. Hierbei hat queo keinen Einfluss auf die Domainvergabe. Seitens queo wird daher keine Gewähr für die Zuteilung (Delegierung) der vom Kunden beantragten Domains übernom- men. Gleiches gilt für deren Freiheit von Rechten Dritter. 13.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken. 13.4. Der Kunde sichert hiermit zu, dass seine Domains sowie die unter diesen abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verstoßen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechts- ordnungen zu beachten. 13.5. Macht ein Dritter geltend, dass die Domains oder deren Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen, oder steht Rechtsverstoß zur Überzeugung queos aufgrund objektiver Umstände im Raum, kann queo die Inhalte vorübergehend sperren sowie Maßnahmen einleiten, um die betreffende Domain unerreichbar zu machen. 13.6. Im Falle von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, stellt der Kunde queo frei. 13.7. Erfolgt ein Verzicht des Kunden gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, unterrichtet er queo hierüber unverzüglich. 13.8. Die Kündigung/ Beendigung des Vertragsverhältnisses mit queo lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrie- rungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an queo zu richten, da diese die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Ver- tra...
Besondere Bedingungen für Domains. (1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Wider- spruch zu den vorliegenden AGB des Providers stehen, haben die jeweili- gen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Providers. (2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Ver- fahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er über- nimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind. (3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Lö- schung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Daten- banken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken. (4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abruf- baren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. (5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betref- fende Domain unerreichbar zu machen. (6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung ei- ner Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen. (7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen. (8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich un- berührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domai- ninhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Pro...
Besondere Bedingungen für Domains. Registriert der Kunde über den Anbieter eine Domain, gelten ergänzend folgende Regelungen:

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  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.