Besondere Bedingungen. für die Bemessung des Invaliditätsgrades (3) U 4203:01 05.12 Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder bei völliger Funktionsunfähigkeit
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Besondere Bedingungen. für die Bemessung des Invaliditätsgrades (31) U 4203:01 4201:01 05.12 Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder bei völliger Funktionsunfähigkeit
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Besondere Bedingungen. für die Bemessung des Invaliditätsgrades (32) U 4203:01 4202:01 05.12 Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder bei völliger Funktionsunfähigkeit
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung