Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen (Fassung 1/2017) 1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge 1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus nach der getroffenen Verein- barung, die im Versicherungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag. 1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung der Versicherungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Be- sonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonsti- gen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. 2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen 2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert ist. 2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. 2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht hat. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.
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Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (Fassung 1/20178/2019)
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus nach der getroffenen Verein- barungVereinbarung, die im Versicherungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung der Versicherungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- Versicherungs-, Leistungs- und Leistungsdauer Beitragszahlungsdauer und wird nach anerkannten aner- kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen TarifbestimmungenTarifbe- stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen zugehöri- gen Allgemeinen, Be- sonderen Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen Bedingun- gen – und alle sonsti- gen sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestenserfolgt, wenn mit der Er- höhung die versicherte Person das Alter Jahresrente von 50 Jahren erreicht hat90.000 Euro, gege- benenfalls inklusive Sofortbonus, überschritten wird. Bei vorzeitig vor- zeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung, Berufsunfähigkeits Versicherung
Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen (Fassung 1/201701/2022)
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag Versicherungsver- trag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend anschließend im Drei-Jahres-Rhythmus nach der getroffenen Verein- barungVereinbarung, die im Versicherungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung der Versicherungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- und gegebenenfalls Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln Re- geln der Versicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Be- sonderen Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonsti- gen sons- tigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht 50. Lebensjahr vollendet hat. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen (Fassung 1/2017)
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus nach der getroffenen Verein- barung, die im Versicherungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung der Versicherungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- Versicherungs-, Beitragszahlungs- und gegebenenfalls Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Versicherungsmathema- tik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden VersicherungsvertragVer- sicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Be- sonderen Besonderen oder Ergänzenden Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonsti- gen sonstigen geltenden Vereinbarungen Verein- barungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen erhöhen Versicherungsleistungen er- höhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht hat. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen (Fassung 1/2017)Rentenversicherungen und zur Kapitalversicherung
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus jährlich nach der getroffenen Verein- barungVereinbarung, die im Versicherungsschein Versiche- rungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen Versicherungsleis- tungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung Erhöhung der Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- Ansparphasen-, Beitragszahlungs- und gegebenenfalls Versi- cherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Ver- sicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden bestehen- den Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen zugehö- rigen Allgemeinen, Be- sonderen Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonsti- gen sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen Versicherungs- leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert Versicherungsschein dokumen- tiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre einen Monat vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente einge- schlossen, entfällt in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung die Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht hatder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere wei- tere Erhöhung statt.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen (Fassung 1/2017)Rentenversicherungen zur Basisversorgung
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus jährlich nach der getroffenen Verein- barungVereinbarung, die im Versicherungsschein Versiche- rungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen Versicherungsleis- tungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung Erhöhung der Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- Ansparphasen-, Beitragszahlungs- und gegebenenfalls Versi- cherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Ver- sicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden bestehen- den zertifizierten Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Be- sonderen Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen Bedingun- gen – und alle sonsti- gen sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert Versicherungsschein dokumen- tiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre einen Monat vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente einge- schlossen, entfällt in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung die Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht hatder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere wei- tere Erhöhung statt.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Besondere Bedingungen. für die Dynamik zu Risikoversicherungen Rentenversicherungen und zur Kapitalversicherung (Fassung 1/2017)
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus jährlich nach der getroffenen Verein- barungVereinba- rung, die im Versicherungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung der Versicherungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Ansparphasen-, Beitragszahlungs- und gegebenenfalls Versicherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Ver- sicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Be- sonderen Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonsti- gen sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen Versiche- rungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt erfolgen nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre einen Monat vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer Beitrags- zahlungsdauer statt. Die letzte Ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähig- keitsrente eingeschlossen, entfällt in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht hatder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei vorzeitig beitragsfrei bei- tragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere wei- tere Erhöhung statt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung