BESONDERE BESTIMMUNGEN ZU INTERNETSERVICES Musterklauseln

BESONDERE BESTIMMUNGEN ZU INTERNETSERVICES. 4.3.1. Die Qualität der Internetservices entspricht den RFC Standards.
BESONDERE BESTIMMUNGEN ZU INTERNETSERVICES. 4.3.1 Die Inanspruchnahme von Netzen Dritter unterliegt den technischen, rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Netzbetreiber („Acceptable Use Policy“). Verbindungen zu anderen Netzbetreibern erfolgen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.
BESONDERE BESTIMMUNGEN ZU INTERNETSERVICES. 4.3.1 Der Kunde hat alle einschlägigen Gesetze (insbesondere das Pornographie- und Verbotsgesetz, das Strafgesetzbuch, das DSG 2000, TKG 2003, das Medien- und Urheberrechtsgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), welche die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte regeln, zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung derselben zu übernehmen.