Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistun- gen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistun- gen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.1 und 5.1.2 oder/und 5.1.3)vereinbart. Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
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Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistun- gen Systemserviceleis- tungen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.
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