Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen, 1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind, 2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind, 3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,
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Samples: Versicherungsvereinbarung, Insurance Terms and Conditions
Besondere Hinweise. StandLaufzeit, Mindestlaufzeit Beendigung des Vertrages Anwendbares Recht/ Gerichtsstand Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • SEPA-Lastschrift-Mandat • Zahlweise Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinformationsblatt enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheines über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie können Ihre Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertrags- bestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informatio- nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 19.10.2016 Das die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausge- übt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinba- rung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Geldstrafe darf weder vereinbart noch ver- langt werden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versi- cherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesen Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Beitrags. Die Erstattung zurük- kzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten SieDas Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrages verweisen wir auf die Hinweise im Produktinformationsblatt. Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Auf- enthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Spra- che statt, es sei denn, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildetim Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. §7 VVG Information Ihre Zahlung des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung 14 Tagen nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilenZugang des Versicherungsscheines erfolgt. Die Mitteilun- gen sind Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermittelnder Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird der Vertrag auf Verlangen Ist mit Ihnen die Einziehung des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossenBeitrags von einem Konto vereinbart, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auchIhre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Beitrag zu dem im Einvernehmen Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben Fälligkeitstag eingezo- gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Falls wir mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼-jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 04/12) Umfang des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,Versicherungsschutzes Seite
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Samples: Versicherungsvertrag
Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Ihr Widerrufsrecht erlischtist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt istwurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht be- steht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einen Monat. Ich willige ein, dass die Ammerländer Versicherung im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückver- sicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Ammerländer Versicherung meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung bei allen Vorversicherern des im Antrag nachgefragten Zeitraums alle risikorelevanten Daten, insbeson- dere Anzahl und Höhe der Vorschäden nachzuprüfen. ✗ ✗ ✗ Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Vorname, Nachname Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auchSie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. welche Nähere Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei Folgen einer Verletzung der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei Anzeigepflicht können Sie der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,nachstehenden Information entnehmen.
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Samples: Fahrrad Vollkaskoversicherung
Besondere Hinweise. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbe- halten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Wider- rufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen gegebenenfalls vorhandenen Rückkaufswert ein- schließlich der Überschussanteile nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wider- rufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag. • Beendigung des Vertrages Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen. • Vertragssprache Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt. Im Einzelfall können andere Vereinbarungen getroffen werden. • Anwendbares Recht • Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhn- lichen Aufenthaltsort oder vor dem Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Stand: 19.10.2016 Das Widerrufsrecht erlischt01.09.2016 Allgemeine Kundeninformationen Seite 2 von 2 Für Geschäftsvorfälle, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl die aus von Ihnen als auch veranlassten Gründen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, erheben wir eine pauschale Gebühr. Die Gebühr wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Welche Geschäftsvorfälle in Ihrem Tarif möglich sind, entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Höhe der Gebühr können wir nicht auf Dauer garantieren. Den aktuellen Wert teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Erstellung einer Ersatzurkunde für den 25 EUR Versicherungsschein (oder von Abschriften) schriftliche Mahnung bei 5 EUR Nichtzahlung von Folgebeiträgen Rückläufer im Lastschriftverfahren 5 EUR Durchführung von Vertragsänderungen 25 EUR wie z.B. - Änderung hinsichtlich Höhe oder Fälligkeit von Beiträgen - Änderung der versicherten Leistung - Verlegung des vereinbarten Ablauftermins Die Höhe der Gebühr entspricht den in solchen Fällen im Durchschnitt anfallenden Kosten. Sofern Sie uns vollständig erfüllt nachweisen, dass die der Gebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt habenentfällt die Gebühr bzw. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, - im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1letzteren Falle - entsprechend herabgesetzt. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und Stand 01.04.2012 Gothaer Lebensversicherung AG Gebührenkatalog für die Berufsunfähigkeitsversicherungen Allgemeine Angaben über die deutsche Steuerregelung Die Beiträge zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei 1 Nr. 3a EStG. Die geleisteten Beiträge können im Rahmen der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die VerwaltungskostenSonderausgaben-Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Ein Sonderausgabenabzug wirkt sich aus, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über die Höchstbeträge nicht bereits durch andere sonstige Kosten mitzuteilen Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt Ende der Widerrufsbelehrung Anwendbares Recht und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessord- nung (ZPO) sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechtsnach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird aus- schließlich die deutsche Sprache verwendet. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheits- daten und Schweigepflichtentbindungserklärung (Einwilligungs- erklärung/Schweigepflichtentbindung) Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wur- de im Frühjahr 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt. Die Bezeichnung „Versicherer“ steht im nachfolgenden Text für den jewei- ligen Risikoträger, d. h. das Unternehmen mit dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2der Versicherungsvertrag geschlossen wurde. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer Risikoträger ist hier die Union Reiseversicherung AG. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdaten- schutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nut- zung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheits- daten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, die Versicherer daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Ein- willigung(en). Darüber hinaus benötigen wir Ihre Schweigepflichtent- bindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Ferner benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesund- heitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an ande- re Stellen, z. B. IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Be- endigung Ihres Versicherungsvertrages bei den Versicherern unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten • durch die Versicherer selbst (unter 1.) und • bei der LebensversicherungWeitergabe an Stellen außerhalb der Versicherer (unter 2.) Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskostenwie Ihre Kinder, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erken- nen und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
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Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers.
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,
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Samples: Insurance Terms and Conditions
Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers– Ende der Widerrufsbelehrung – 8.2 Abschnitt 2 - Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
(1) 8.2.1 Unterabschnitt 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie erfolgt, bedürfen die in Informationen einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilenhervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und verständlich Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu übermittelnden Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Wird Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. Angaben darüber, wie der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherungzustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erwartenden Leistungenerklären ist, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die VerwaltungskostenRechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit eine Verrechnung mit Prämien die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,deutlich gestalteten Form;
39. welche weiteren Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
10. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen bei einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
11. die Mitgliedstaaten der KrankenversicherungEuropäischen Union, insbesondere über deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
12. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
13. die Prämienentwicklung Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und -gestaltung die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Abschluss- Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Vertriebskosten Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die VerwaltungskostenVoraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, mitzuteilen sind,dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
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Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht Widerrufs- recht ausgeübt haben. Bitte beachten SieIhre Generali Versicherung AG Regressverzicht Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 000.000 € bis 000.000 €. Auf Regressforderungen unter 000.000 € verzichten die Versicherer nicht, weil der Versicherungsnehmer sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung selbst schützen kann. Ein Regressverzicht, der über die Grenze von 000.000 € hinausgeht, kann nur auf Antrag gegen Entrichtung eines besonderen Entgelts gewährt werden. Empfangs- bestätigung Ich bestätige, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer ich rechtzeitig vor Unterzeichnung des Antrags, die der beantragten Versicherung/den beantragten Versicherungen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen, Pauschaldeklaration/en und Klauseln sowie die Kundeninformation, die Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, die Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und eine Zweitschrift des Antrags erhalten habe. Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Zur Förderung der Transparenz der Datenverarbeitungen sind die Generali Versicherungen den sog. „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ beigetreten. Weitere Informationen zu den Verhaltensregeln und zu Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, finden Sie unter „Hinweise zum Schutz Ihrer Daten“. Hinweise Anzeigen und Erklärungen/Nebenabreden/Deckungszusagen Alle für die Generali Versicherung Aktiengesellschaft bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannte Anschrift der Direktion oder Service-Stelle gesandt werden. Die Vertreter sind zur Entgegennahme nur mündlicher Anzeigen und Erklärungen nicht bevollmächtigt. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die Generali sie in Textform bestätigt. Die selbstständige Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich Deckungszusagen ist dem Antragsvermittler nicht gestattet und ohne rechtliche Wirkung für die Generali. Werbewiderspruchsrecht Sie können der Allge- meinen Versicherungsbedingungen Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Generali Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Bei einem Widerspruch per Telefax oder E-Mail ist der Widerspruch an die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilenFax-Nr. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar 000 0000-0000 bzw. an die E-Mail-Adresse xxxxxxx@xxxxxxxx.xx zu richten. Unterschriften Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und verständlich zu übermittelnRichtigkeit. Wird der Vertrag auf Verlangen Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Vertrags- und Kundeninformationen. An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. Ort, Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung Antragstellers Unterschrift des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,Vermittlers
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Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Ende der Widerrufsbelehrung Ergänzender Hinweis zum Widerrufsrecht Laufzeit, Mindestlaufzeit, Beendigung des Vertrags Anwendbares Recht / Gerichtsstand Vertragssprache Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • SEPA-Lastschrift- Mandat • Ratenzahlung Beachten Sie: Sollten Sie Ihre Vertragserklärung im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs z. B. über xxx.xxxxxxx.xx abgegeben haben, gilt für Ihr Widerrufsrecht ergänzend Folgendes: Die Frist zum Widerruf beginnt nicht bevor wir unsere Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürger- lichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buch erfüllt haben. Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags verweisen wir auf die Hinweise im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten. Einzelheiten entnehmen Sie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und den Versicherungsbedin- gungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt, es sei denn, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildetim Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. §7 VVG Information Ihre Zahlung des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung 14 Tagen nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilenZugang des Versicherungsscheins erfolgt. Die Mitteilun- gen sind Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermittelnder Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird der Vertrag auf Verlangen Ist mit Ihnen die Einziehung des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossenBeitrags von einem Konto vereinbart, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auchIhre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Beitrag zu dem im Einvernehmen Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag einge- zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Falls wir mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des VertragsIhnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, insbesondere zum Versichererist grundsätzlich ½-jährliche, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts¼-jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann.
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Samples: Hausratversicherung
Besondere Hinweise. StandDer Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerru- fen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 19.10.2016 Das Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Bei- trags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfan- gene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig voll- ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten SieDas Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen endet diese mit dem Bundesministerium Zugang des Widerrufs bei uns. Ende der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung Widerrufsbelehrung Ergänzender Hinweis zum Widerrufsrecht Laufzeit, Mindestlaufzeit Beendigung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,Vertrags Anzuwendendes Recht/ Gerichtsstand
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Samples: Gothaer Wohngebäudeversicherung
Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig voll- ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten SieDas Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Ende der Widerrufsbelehrung • Laufzeit des Vertrages • Beendigung des Vertrages • Anwendbares Recht • Gerichtsstand • Vertragssprache Zahlweise • Erstbeitrag • SEPA-Lastschrift- Mandat • Zahlweise Die Vertragsdauer entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag. Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt, es sei denn, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildetim Einzelfall anderslautende Vereinbarungen getroffen werden. §7 VVG Information Ihre Zahlung des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch ersten oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlosseneinmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information wenn sie unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt auchIhre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Beitrag zu dem im Einvernehmen Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegbenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Falls wir mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼-jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über Besondere Bedingungen für die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,Gothaer Versicherung von Jagdhunden auf Bewegungsjagden (Stand: 09.2020)
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Samples: Versicherungsvertrag
Besondere Hinweise. StandLaufzeit, Mindestlaufzeit Beendigung des Vertrages Anwendbares Recht/ Gerichtsstand Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • SEPA-Lastschrift-Mandat • Zahlweise Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinformationsblatt enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheines über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie können Ihre Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertrags- bestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informatio- nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Ver- trägen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 19.10.2016 Das die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versi- cherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesen Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Beitrags. Die Erstattung zurück- zuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Geldstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten SieDas Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrages verweisen wir auf die Hinweise im Produktinformationsblatt. Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Auf- enthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Spra- che statt, es sei denn, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildetim Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. §7 VVG Information Ihre Zahlung des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung 14 Tagen nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilenZugang des Versicherungsscheines erfolgt. Die Mitteilun- gen sind Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermittelnder Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird der Vertrag auf Verlangen Ist mit Ihnen die Einziehung des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossenBeitrags von einem Konto vereinbart, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auchIhre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Beitrag zu dem im Einvernehmen Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben Fälligkeitstag eingezo- gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Falls wir mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼-jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 09/16) Umfang des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,Versicherungsschutzes Seite
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Samples: Versicherungsbedingungen
Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Anlage zum Widerrufsrecht Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit nicht das komplette VVG abbildet. §7 VVG Information des Versicherungsnehmers.
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermitteln. Wird der Vertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Befristete Krankenversicherungen
Besondere Hinweise. Stand: 19.10.2016 Das Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren deinen ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen dir als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr du dein Widerrufsrecht ausgeübt habenhast. Bitte beachten SieDein Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, dass es sich hierbei nur um einen Auszug handelt und somit wenn du den ersten Beitrag rechtzeitig (d. h. mit Zugang des Versicherungsscheins, jedoch nicht das komplette VVG abbildetvor dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt) zahlst, jedoch nicht vor Abschluss des jeweiligen Versicherungsmoduls. §7 VVG Information Da du jedes Versicherungsmodul unabhängig voneinander abschließen kannst, kann der Beginn des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilun- gen sind in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu übermittelnVersicherungsschutzes für jedes Versicherungs- modul abweichen. Wird der Vertrag Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gilt die in AI11 aufgeführte Regelung. Dein Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrages insgesamt bzw. für ein Versicherungsmodul mit der Beendigung des Versicherungsmoduls. Dein Versicherungsvertrag wird – soweit nicht abweichend in den Versicherungsmodulen bestimmt - auf Verlangen unbestimmte Zeit geschlossen. Dein Versicherungsvertrag endet mit der Kündigung des Versicherungsnehmers telefonisch letzten Versicherungsmoduls. Die Kündigung wird nur und erst dann wirksam, wenn du als Versicherungsnehmer deine Kündigungsabsicht uns gegenüber (auch durch Erklärung gegenüber Getsafe in der Getsafe-App oder unter Verwendung per E-Mail äußerst). Du kannst die Module insgesamt oder einzeln ohne Einhaltung einer Frist täglich kündigen, es sei denn, die einzelnen Versicherungsmo- dulbedingungen bestimmen eine abweichende Kündigungsfrist. Dein Versicherungsvertrag endet zudem, wenn du stirbst oder du deinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hast. Alle Fragen die wir dir vor Abschluss eines Mo- duls in Textform stellen, dienen der Einschät- zung des Risikos. Du bist verpflichtet, alle dir bekannten Fragen nach Gefahrumständen, die für den Vertragsschluss des Versicherers erheblich sind und nach denen in Textform gefragt wurde, ehrlich und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Solltest du vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir vom Versicherungs- modul zurücktreten. Hätten wir das Versiche- rungsmodul auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Kommunikationsmittels Bedingungen, geschlossen, dann können wir bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeige- pflicht nicht zurücktreten. Solltest du fahrlässig unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir das die Information Versicherungs- modul mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wir können nicht kündigen, wenn wir das Versicherungsmodul auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden dann auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode, Vertragsbestandteil. Das Recht auf Rücktritt und Kündigung oder Vertragsanpassung (s.o.) steht uns nur zu, wenn wir dich durch gesonderte Mitteilung in Textform vor auf die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung hingewiesen haben. Das Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Obliegenheiten sind deine Mitwirkungs- pflichten in Form von Auskunfts-, Mitteilungs- oder sonstigen Verhaltenspflichten. Wenn du einen Schadensfall hast, bist du verpflichtet, alle Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten, die für die Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattetLeistungspflicht erforderlich sind, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtetdamit wir dir helfen können. Die weiteren Obliegenheiten ergeben sich aus den einzelnen Modulbedingungen.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zum Zweck einer umfassenden Information des Versicherungsnehmers festzulegen,
1. welche Einzelheiten des Vertrags, insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie zum Bestehen eines Widerrufsrechts, dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind,
2. welche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung, insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,
3. welche weiteren Informationen bei der Krankenversicherung, insbesondere über die Prämienentwicklung und -gestaltung sowie die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten, mitzuteilen sind,
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Samples: Privathaftpflichtversicherung