Common use of Besonderes Änderungsbegehren Clause in Contracts

Besonderes Änderungsbegehren. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, soweit im täglichen Zusammenwirken der Vertrags- partner wesentliche Probleme der Durchführung oder der Zielerreichung des gegenständlichen Vertrages auftreten, diesbezüglich vom anderen Vertragspartner eine Änderung des jeweiligen Vertrages bzw. eine Neuverhandlung der von den Problemen betroffenen Bedingungen des Vertrages zu verlangen. Ebenso kann eine Änderung des Vertrages bzw. eine Neuverhandlung von Bedingungen begehrt werden, um diesen Vertrag an künftige technische, kommerzielle und regulatorische Entwicklungen des österreichischen Telekommunikationsmarktes jeweils zeitnah anzupassen und zu ergänzen. Wird an einen Vertragspartner durch den anderen Vertragspartner ein Anpassungs- bzw. Änderungsbegehren herangetragen, so ist ersterer verpflichtet, über dieses Begehren während eines der Bedeutung und dem Umfang des Begehrens angepassten angemessenen Zeitraums ernsthafte Verhandlungen zu führen. Scheitern die diesbezüglichen Verhandlungen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, die Regulierungsbehörde anzurufen.

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Samples: Wholesale Standardvertrag, Wholesale Standardvertrag

Besonderes Änderungsbegehren. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, soweit im täglichen Zusammenwirken der Vertrags- partner wesentliche Probleme der Durchführung oder der Zielerreichung des gegenständlichen dieses Vertrages auftreten, diesbezüglich vom anderen Vertragspartner eine Änderung des jeweiligen vorliegenden Vertrages bzw. eine Neuverhandlung der von den Problemen betroffenen Bedingungen des Vertrages zu verlangen. Ebenso kann eine Änderung des Vertrages bzw. eine Neuverhandlung von Bedingungen begehrt werden, um diesen Vertrag an künftige technische, kommerzielle und regulatorische Entwicklungen des österreichischen Telekommunikationsmarktes jeweils zeitnah anzupassen und zu ergänzen. Wird an einen Vertragspartner durch den anderen Vertragspartner ein Anpassungs- bzw. Änderungsbegehren herangetragen, so ist ersterer verpflichtet, über dieses Begehren während eines der Bedeutung und dem Umfang des Begehrens angepassten angemessenen Zeitraums ernsthafte Verhandlungen zu führen. Scheitern die diesbezüglichen Verhandlungen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, die Regulierungsbehörde anzurufen.

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Samples: Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung

Besonderes Änderungsbegehren. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, soweit im täglichen Zusammenwirken der Vertrags- partner wesentliche Probleme der Durchführung oder der Zielerreichung des gegenständlichen dieses Vertrages auftreten, diesbezüglich vom anderen Vertragspartner eine Änderung des jeweiligen vorliegenden Vertrages bzw. eine Neuverhandlung der von den Problemen betroffenen Bedingungen des Vertrages zu verlangen. Ebenso kann eine Änderung des Vertrages bzw. eine Neuverhandlung von Bedingungen begehrt werden, um diesen Vertrag an künftige technische, kommerzielle und regulatorische Entwicklungen des österreichischen Telekommunikationsmarktes jeweils zeitnah anzupassen und zu ergänzen. Wird an einen Vertragspartner durch den anderen Vertragspartner ein Anpassungs- bzw. Änderungsbegehren herangetragen, so ist ersterer verpflichtet, über dieses Begehren während eines der Bedeutung und dem Umfang des Begehrens angepassten angemessenen Zeitraums ernsthafte Verhandlungen zu führen. Scheitern die diesbezüglichen Verhandlungen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, die Regulierungsbehörde gemäß § 50 Telekommunikationsgesetz 2003 anzurufen.

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Samples: Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung