Common use of Besserstufung bei Saisonkennzeichen Clause in Contracts

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.

Appears in 3 contracts

Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen zuge- lassen (siehe H.2Ziffer 10.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 Ziffer 11.3. Absatz 2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen Kalenderjah- res ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-SF- Klasse ½1/2, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-SF- Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines ei- nes Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar ab Beginn des folgenden Kalenderjahres Versicherungsjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2 1/2. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufenver- laufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuftZiffer 11.12 zurückge- stuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.

Appears in 2 contracts

Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com, www.leaseplan.com

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung Bes- serstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen unun- terbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse SF-/Schadenklasse ½, S, M oder Klasse 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 2, ½ oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des - ein bei Abschluss in die Klasse 0 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: von Kalenderjahr in die SF-Klasse ½ nach 1/2, - ein bei Abschluss gemäß I.2.2.1 in die SF-Klasse 1/2 eingestufter Versi- cherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die SF-Klasse 1, von Klasse 0 nach - ein bei Abschluss gemäß I.2.2.2 in die SF-Klasse 1/2 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle 2 eingestufter Versi- cherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei unsdie SF-Klasse 3 eingestuft.

Appears in 1 contract

Samples: www.hvs-online.de

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen →Saisonkennzeichen zu- gelassen (siehe H.2Ziffer 12.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 Ziffer 13.3. Absatz 2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen Kalenderjah- res ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-SF- Klasse ½1/2, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-SF- Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines ei- nes Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar ab Beginn des folgenden Kalenderjahres Versicherungsjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2 1/2. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufenver- laufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuftZiffer 13.11 zurückge- stuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.alpacacamping.de

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen neh- men wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung Ein- stufung in SF-Klasse 1/2 ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von Klasse 0 S, 0, M nach SF-Klasse 1/2 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung Schaden- meldung bei uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.kazenmaier.de

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen →Saisonkennzeichen zu- gelassen (siehe H.2Ziffer 11.2), gilt: Wir nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 Absatz 2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen Kalenderjah- res ununterbrochen bestanden, gilt: Wir stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-SF- Klasse ½1/2, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, gilt: Er wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar ab Beginn des folgenden Kalenderjahres Versicherungsjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufenver- laufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuftZiffer 12.12 zurückge- stuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.vwfs.de