Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: − Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und − uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Schadenfreier Verlauf. I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf
Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen als schadenfrei:
Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraus- setzungen vor: I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der Versiche- rungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbro- chen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn
Schadenfreier Verlauf. Es wurde kein Schadenereignis gemeldet Es wurde ein Schadenereignis gemeldet
Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: ▪ Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und ▪ uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: ▪ nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder ▪ wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. ▪ eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, ▪ Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Vo- raussetzungen vor: – Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Ka- lenderjahres ununterbrochen bestanden und – uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsbe- ratung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununter- brochen bestanden und • uns ist in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden, für das wir Entschä- digungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung, Prozesse, Leistungen aus dem Bereich des erwei- terten Umfangs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Ver- mietfahrzeuge (A.1.6.1), für Schutzbriefleistungen (A.4 und A.7), Fahrerschutz (A.5) und Auslandschutz (A.6). I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schaden- frei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: - Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis En- de eines Kalenderjahres ununterbrochen bestan- den und - uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zäh- len nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Ver- trag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: