Common use of Best-Leistungs-Garantie Clause in Contracts

Best-Leistungs-Garantie. Sollte sich im Versicherungsfall herausstellen, dass der Leistungsum- fang Ihrer SV Privathaftpflichtversicherung geringer ist als die Privat- haftpflichtversicherung eines anderen in Deutschland zugelassenen Versicherers, so werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin so stellen, als wä- ren die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers verein- bart. Voraussetzung hierfür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des anderen Versicherers im Zeitpunkt des Versicherungsfalls allge- mein zugänglich ist und von jedem Interessenten nach deutschem Recht abgeschlossen werden kann. Das Vorliegen dieser Vorausset- zungen ist von Ihnen durch Vorlage der vollständigen Versicherungs- bedingungen (incl. der ggf. dazu gehören den Besonderen Bedingun- gen und Klauseln) zu belegen. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Deckungskonzepte eines Maklers oder Assekuradeurs. Unsere Begrenzungen der Leistungen nach Ziffer 6.1 bleiben in jedem Fall unverändert; eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht mög- lich. - die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen - aufgrund Vorsatzes (vgl. Ziffer 7.7) - wegen Eigenschäden (vgl. Ziffer 7.9) - aufgrund gewerblicher, beruflicher oder nebenberuflicher Risiken (Verweis) - aufgrund des Haltens oder des Gebrauchs von Kraft-, Luft- oder Was- serfahrzeugen (vgl. Ziffer7.25) - aufgrund des Haltens oder Hütens von Tieren (abweichend von Ziffer 12.3) - auf Assistance-Dienstleistungen oder ähnliche Leistungen, die über den eigentlichen Haftpflichtschutz hinausgehen - die unter die Update-Garantie (Ziffer 15) fallen - die sich gegen einen anderen als den nach Ziffer 9 mitversicherten Personenkreis richten.

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Samples: www.sparkassenversicherung.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Best-Leistungs-Garantie. Sollte sich Sofern zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit weiter- gehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungs- grenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als die GEV anbietet, wird die GEV im Versicherungsfall herausstellenSchadensfall - den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern, - Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicher- ers, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Versicherungssumme, erweitern, - Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte handelt, auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren. Voraussetzung ist, dass der Leistungsum- fang Ihrer SV Privathaftpflichtversicherung geringer ist als Versicherungsnehmer die Privat- haftpflichtversicherung eines anderen weitergehenden Leistungen in Deutschland zugelassenen Versicherers, so werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin so stellen, als wä- ren die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers verein- bart. Voraussetzung hierfür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des anderen Versicherers im Zeitpunkt des Versicherungsfalls allge- mein zugänglich ist und Form von jedem Interessenten nach deutschem Recht abgeschlossen werden kann. Das Vorliegen dieser Vorausset- zungen ist von Ihnen durch Vorlage der vollständigen Versicherungs- bedingungen (inclschriftlich nachweist. Von der ggf. dazu gehören den Besonderen Bedingun- gen und Klauseln) zu belegen. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Deckungskonzepte eines Maklers oder Assekuradeurs. Unsere Begrenzungen Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Haftpflicht- ansprüche - wegen der Leistungen nach Ziffer 6.1 bleiben in jedem Fall unverändert; eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht mög- lich. - die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen (A1-3.1), - aufgrund Vorsatzes (vgl. Ziffer 7.7) beruflicher und gewerblicher Risiken, - wegen Eigenschäden Vorsatz (vgl. Ziffer 7.9) A1-7.1), - aufgrund gewerblicherwegen vertraglicher Haftung (A1-3.3), beruflicher oder nebenberuflicher Risiken (Verweis) - wegen Eigenschäden, - aufgrund des Haltens oder und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- serfahrzeugen Wasserfahrzeugen (vgl. Ziffer7.25) A1-7.14), - aufgrund des Haltens wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Hütens von Tieren Erzeugnisse zurückzuführen sind (abweichend von Ziffer 12.3) A1- 7.7), - auf Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unter- liegen, - Assistance-Dienstleistungen oder ähnliche LeistungenDienstleistungen, - Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander, - wegen Schäden durch Risiken, die über den eigentlichen Haftpflichtschutz hinausgehen der andere Versicherer nur beitragspflichtig versichert, - wegen Schäden durch Risiken, die unter bei der GEV beitragspflichtig versicherbar wären. Für bereits bei der GEV mitversicherte Leistungen gelten die Update-Garantie Ausschlüsse hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen (Ziffer 15Sublimits) fallen - die sich gegen einen anderen als den nach Ziffer 9 mitversicherten Personenkreis richtenund Selbstbeteiligungen nicht.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Best-Leistungs-Garantie. Sollte sich Sofern zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privathaftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als die GEV anbietet, wird die GEV im Versicherungsfall herausstellenSchadensfall - den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern, - Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Versicherungssumme, erweitern, - Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte handelt, auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren. Voraussetzung ist, dass der Leistungsum- fang Ihrer SV Privathaftpflichtversicherung geringer ist als Versicherungsnehmer die Privat- haftpflichtversicherung eines anderen weitergehenden Leistungen in Deutschland zugelassenen Versicherers, so werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin so stellen, als wä- ren die Form von Versicherungsbedingungen schriftlich nachweist. Von der Erweiterung des anderen Versicherers verein- bart. Voraussetzung hierfür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des anderen Versicherers Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche - aus im Zeitpunkt des Versicherungsfalls allge- mein zugänglich ist und Ausland vorkommenden Schadensereignissen (A1-6.14), - wegen der Befriedigung von jedem Interessenten nach deutschem Recht abgeschlossen werden kann. Das Vorliegen dieser Vorausset- zungen ist von Ihnen durch Vorlage der vollständigen Versicherungs- bedingungen (incl. der ggf. dazu gehören den Besonderen Bedingun- gen und Klauseln) zu belegen. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Deckungskonzepte eines Maklers oder Assekuradeurs. Unsere Begrenzungen der Leistungen nach Ziffer 6.1 bleiben in jedem Fall unverändert; eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht mög- lich. - die Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen (A1-3.1), - aufgrund Vorsatzes beruflicher und gewerblicher Risiken (vgl. Ziffer 7.7A1-1) - wegen Vorsatz (A1-7.1), - wegen vertraglicher Haftung (A1-3.2), - wegen Eigenschäden (vgl. Ziffer 7.9) - aufgrund gewerblicherA1-7.3), beruflicher oder nebenberuflicher Risiken (Verweis) - aufgrund des Haltens oder und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- serfahrzeugen Wasserfahrzeugen (vgl. Ziffer7.25) A1-6.10 bis A1-6.12 sowie A1- 7.14), - aufgrund des Haltens oder Hütens von Tieren (abweichend von Ziffer 12.3) - auf Assistance-Dienstleistungen oder ähnliche Leistungenwegen Schäden, die über den eigentlichen Haftpflichtschutz hinausgehen auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind (A1-7.7), - wegen Schäden durch Risiken, die unter der andere Versicherer nur beitragspflichtig versichert, - wegen Schäden durch Risiken, die Update-Garantie bei der GEV beitragspflichtig versicherbar wären. Für bereits bei der GEV mitversicherte Leistungen gelten die Ausschlüsse hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen (Ziffer 15Sublimits) fallen - die sich gegen einen anderen als den nach Ziffer 9 mitversicherten Personenkreis richtenund Selbstbeteiligungen nicht.

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Samples: www.gev-versicherung.de