Common use of Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten Veränderung des Risikos Clause in Contracts

Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten Veränderung des Risikos. Z 48. (1) Wenn nach Abschluss eines Vertrages Umstände eintreten oder bekannt werden, aufgrund derer die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag gefährdet ist („Risikoerhöhung“), ist das Kreditinstitut berechtigt, schriftlich die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für diese Verpflichtungen innerhalb einer Frist von mindestens zwei Monaten zu verlangen. Eine Risikoerhöhung kann sich insbesondere ergeben aus einer wesentlichen Verschlechterung des Vermögens oder Einkommens des Kunden oder eines Mitverpflichteten oder der nachteiligen Entwicklung des Xxxxx von Sicherheiten. Das Ausmaß der Sicherheitenbestellung hat dem Ausmaß der Risikoerhöhung zu entsprechen.

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Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten Veränderung des Risikos. Z 48. (1) Wenn nach Abschluss eines Vertrages Umstände eintreten oder bekannt werden, aufgrund derer die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag gefährdet ist („Risikoerhöhung“), ist das Kreditinstitut berechtigt, schriftlich die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für diese Verpflichtungen innerhalb einer Frist von mindestens zwei Monaten zu verlangen. Eine Risikoerhöhung kann sich insbesondere ergeben aus einer wesentlichen Verschlechterung des Vermögens oder Einkommens des Kunden oder eines Mitverpflichteten oder der nachteiligen Entwicklung des Xxxxx von Sicherheiten. Das Ausmaß der Sicherheitenbestellung hat dem Ausmaß der Risikoerhöhung zu entsprechen. (2) Das in Abs 1 vorgesehene Recht des Kreditinstituts auf Verstärkung der Sicherheiten besteht auch dann, wenn bei Entstehen der Ansprüche die Bestellung von Sicherheiten nicht verlangt wurde. Für die allfällige spätere Freigabe der Sicherheiten gilt Z 52.

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Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten Veränderung des Risikos. Z 48. (1) Wenn nach Abschluss eines Vertrages Umstände eintreten oder bekannt werden, aufgrund derer die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag gefährdet ist („Risikoerhöhung“), ist das Kreditinstitut berechtigt, schriftlich die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für diese Verpflichtungen innerhalb einer Frist von mindestens zwei Monaten zu verlangen. Eine Risikoerhöhung kann sich insbesondere ergeben aus einer wesentlichen Verschlechterung des Vermögens oder Einkommens des Kunden oder eines Mitverpflichteten oder der nachteiligen Entwicklung des Xxxxx von Sicherheiten. Das Ausmaß der Sicherheitenbestellung hat dem Ausmaß der Risikoerhöhung zu entsprechen.eines

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