Bestimmungsgemäße Nutzung eines ELO-Users. 2.1. ELO gewährt Ihnen das Recht zur Installation und zur bestimmungs- und vertragsgemäße Nutzung der Softwareprodukte. Als bestimmungs- und vertragsgemäße Nutzung der Software- produkte wird hiermit definiert: Das Einlesen von Daten eines Programms durch Eingabe an einem stationären oder mobilen Eingabegerät, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung gilt allgemein als Nutzung des ELO- Programms. Die Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus den offiziellen Herstellerunterlagen, wie z.B. den zu den jeweiligen Programmen gehörenden Handbüchern.