Bestätigung vom Kunden vor Weiterleitung des Auftrags. Die Bank behält sich vor, in Einzelfällen bei Aufträgen vor Weiterleitung des Auftrags unverzüglich eine Bestätigung vom Kunden einzuholen; sie ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Wegen dadurch eintretender Verzögerun- gen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche zu, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Falls der Kunde nicht er- reichbar ist, wird die Bank den elektronisch übermittelten Auftrag nicht aus- führen. Für eventuelle Rückfragen zu den elektronisch übermittelten Aufträ- gen wird die Bank den Kunden unter der im Antrag „Faxauftrag/Order“ (For- mular Nr. 35.000) angegebenen Telefonoder Mobilnummer versuchen zu erreichen. Die Änderung der im Antrag „Faxauftrag/Order“ an gegebenen Telefon- oder Faxnummer ist der Bank unverzüglich mitzuteilen.
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