Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf des . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Haushalt des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angeben!)
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Samples: Betreuungsvertrag Kindertagespflege
Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginnt mitLt. o.g. Erlass gelten die Angebote des Offenen Ganztages als schulische Veranstaltung. Lt. § 5.2 des Erlasses erstreckt sich der Eingewöhnung am und wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnt miZeitrahmen t der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf des . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 2offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (§9 4 Abs. 3 SGB VIII bSchulG) unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhrzw. des sonstigen GrundeIn einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil s der KindertagespfleSchülerinnen und Xxxxxxx der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teilge. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird deDie Anmeldung bindet r für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegDauer eines Schulhalbjahres t und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnverpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angebotenet. Die Betreuungszeiten ab: Von..OGS endet um 16.45 Uhr, einschließlich der Abholphase endet die Aufsichtspflicht um 17.00 Uhr. Weitere Anwesenheitspflichten ergeben sich aus dem städtischen Gesamtkonzept für die Offene Ganztagsschule. Zu der im Erlass angegebenen Mindestanwesenheitspflicht von 15.00 . Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuunbesteht an den von der Schule für ein Schuljahr beschlossenen Gruppentagen ggf. eine längere Anwesenheitspflicht. Eine Veröffentlichung g erfolgüber Aushang t in der GroßtagespfleOffenen Ganztagsschule. Für die verbindlich gewählten Arbeitsgemeinschaften besteht ebenfalls eine Teilnahmeverpflichtung für ein Schulhalbjahr. An Brückentagen ist die Offene Ganztagsschule ganztags geöffnet.
3.1 An Ferientagen ist die OGS von 08.00 – 17.00 Uhrge, Xxxxxx Xeinschließlich Abholphase, geöffnetxx. 0In den Sommerferien wird die Betreuung für drei Wochen geöffnet/0, 00000 Xxxxxxxsowie in den Oster- und Herbstferienxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der GroßtagespfleEinrichtungen schließen zwischen Weihnachten und Neujahr (1 Woche)ge. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist miAb t dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!)ersten Werktag i Im Haushalt des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angebenneuen Jahr sind die Einrichtungen wieder geöffnet. Darüber hinaus können aus betrieblichen Gründen oder wegen besonderer Vorkommnisse weitere, einzelne Schließungstage erforderlich werden, z. B. Personalversammlung, Teamtag, Fortbildung, Rosenmontag.!)
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginntDie Betreuung umfasst die Zeiten, die sich aus der aktuellen Anlage 1 (Betreuungszeiten) im jeweiligen Schul- jahr ergeben. Dies sind zugleich die bei der ETV KiJu gebuchten GBS-Leistungen. Zur Betreuungszeit gehören nicht die gesetzlichen Feiertage. An bis zu zwei Studientagen kann die GBS-Einrichtung ohne Anspruch auf Notbetreuung geschlossen werden. Für bis zu vier Ferienwochen während des Schuljahres kann die GBS- Einrichtung geschlossen werden. Dies wird den Sorgeberechtigten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. In dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Notbetreuung, ggfs. auch außerhalb des Schulstandortes. Es können bis zu zwölf Ferienwochen innerhalb der Hamburger Ferien gebucht werden. Eine Ferienwoche besteht aus fünf zusammenhängenden Wochentagen innerhalb der Ferien, die durch ein Wochenende verbun- den sein können. Feiertage innerhalb von gebuchten Ferienwochen zählen als Ferientage mit. Eine der bis zu zwölf buchbaren Ferienwochen kann eine so genannte "Sockelferienwoche" sein. Eine Sockelferienwoche be- steht aus bis zu sechs einzelnen, beliebig zusammengestellten Ferientagen. Die Buchung der Sockelferienwo- che erfolgt ab dem ersten gebuchten Einzelferientag. Die Buchung der Leistungen für ein neues Schuljahr erfolgt grundsätzlich bis zum 31. Mai (bis auf begründete Einzelfälle: z. B. Umzug) im Schulbüro. Danach eingehende Buchungen fallen unter die nachfolgende Fristen- regelung. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, der ETV KiJu Änderungen der Betreuungszeiträume, die sie im Wege einer Nach-, Zu- oder Umbuchung sowie einer Abbuchung vornehmen wollen, unverzüglich schriftlich mitzutei- len. Die Nach- oder Abbuchung von Betreuungsleistungen kann innerhalb eines Kalenderquartals mitWirkung zum übernächsten Kalenderquartal erfolgen. Die ETV KiJu kann in begründeten Einzelfällen auf die Einhaltung der Eingewöhnung am und wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf deFristen schriftlich verzichtens . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- seBetreuungsleistungen müssen n schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitean t die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Haushalt des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angebenETV KiJu erfol- gen.!)
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎a) Die außerunterrichtlichen Angebote und der Unterricht sind im Einvernehmen zwischen Xxxxxx und Schule so zu organisieren, dass folgende Unterrichts- und Betreuungszeiten für die teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx verlässlich abgedeckt sind:
b) Schultäglich – bei Bedarf auch an beweglichen Ferientagen – in der Regel (vgl. Nr.2.6 des Runderlasses) von spätestens 8:00 bis 16:00 Uhr, unter Einschluss der regulären Unterrichtszeiten, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15:00 Uhr.
c) Hierbei gewährleistet der Xxxxxx die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit für die angemeldeten Kinder zu den Zeiten, die nicht durch planmäßigen Unterricht abgedeckt sind, i. d. R. frühestens nach dem Ende der 4. Unterrichtsstunde (Kernunterrichtszeit).
d) Bei Unterrichtsausfall zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erfolgt keine Betreuung durch den Xxxxxx. Für besondere Härtefälle im konkreten Einzelfall ist zwischen Schule und Xxxxxx eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
e) Die Betreuung während der Schulferien wird zentral von der Stadt organisiert. Hierfür anfallende Beiträge sind von den Teilnehmer/innen gesondert mit dieser abzurechnen.
f) Rahmenbedingungen der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule können nur im Einvernehmen zwischen der Stadt, dem Xxxxxx und der Schule geändert werden.
1. Die Laufzeit des Vertrages beginntam 01.08.2010 und ist befristet bis zum 31.07.2011 Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Die Kündigung muss den Vertragspartnern gegenüber schriftlich erfolgen.
2. Darüber hinaus steht den Vertragspartnern ein jederzeitiges außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der zumindest einem Partner die Fortsetzung der Kooperation unzumutbar erscheinen lässt . Gründe hierfür können u.a. insbesondere sein: Gravierende Mängel in der pädagogischen Arbeit des Trägers Unüberbrückbare Differenzen bei der gemeinsamen Arbeit zwischen Schule und Xxxxxx Zahlungsverzug seitens der Stadt von mehr als 2 Monaten Wegfall, Rückforderung oder Reduzierung der Landesförderung Auflösung des Trägers, Entziehung seiner Rechtsfähigkeit, Änderung des Vereins oder Gesellschaftszwecks, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Trägers. Der außerordentlichen Kündigung muss ein Einigungsversuch zwischen den Vertragspartnern vorausgehen. Macht die Schule von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, setzt die Wirksamkeit ihrer außerordentlichen Kündigung das vorherige Einvernehmen mit der Eingewöhnung am und wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbarStadt voraust. 🞎 beginnt miMacht die Schule von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht nach einem gescheiterten Einigungsversuch Gebrauch, stimmt t der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf des . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weitSchulträger zuer. Die Buchungszeit beinhalteKündigung muss t den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Haushalt des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angebenVertragspartnern gegenüber schriftlich erfolgen.!)
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎(1) Die Betreuung beginnt mit der EingewöhnungEingewöhnungszeit amDie Bezahlung erfolgt ab diesem Zeitpunkt.
(2) Als Betreuungszeiten werden verbindlich vereinbart: von bis (und) von bis Stun- Mo nur bei Di Bedarf Mi z.B. Kita- Do Kinder Fr Sa So Buchungszeit wöchentlich Ergibt durchschnittlich tägliche Buchungszeit (= wöchentliche BZ : 5 Tage) Unzulässig ist die Vereinbarung von Betreuungszeiten, deren Zeitrahmen von Anfang an nicht in Anspruch genommen wird. Die Eltern versichern die Richtigkeit undVoll- ständigkeit der oben gemachten Angaben. Abweichungen von der vereinbarten Bu- chungszeit sind mittels einer neuen Buchungszeitvereinbarung schriftlich anzupassen.
(3) Wegen flexiblem Betreuungsbedarf ist eine feste Angabe der Betreuungszeiten nicht möglich. Das Kind wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnregelmäßig an unterschiedlichen Tagen wöchentlich insgesamt Die Eltern verpflichten sich, die Tagespflegeperson so frühzeitig wie möglich über die erforderliche Betreuungszeit zu informieren.
(4) Änderungen der Betreuungszeiten:
a) Einmalige zeitliche Änderungen werden zwischen den Sorgeberechtigten und der Ta- gespflegeperson rechtzeitig und einvernehmlich abgesprochen.
b) Dauerhafte Änderungen der Betreuungszeiten können nur aus triftigem Grund in Ab- sprache t mit der Eingewöhnung aFachstelle Kindertagespflege vorgenommen werden. Entsprechende Änderungsmitteilungen müssen spätestens bis zum 15. des laufenden Monats beim Amt für Jugend m und endet mit Ablauf deFamilie schriftlich eingehens . Änderungen ikönnen nur jeweils für volle Monate berücksichtigt werden.
(5) Die Sorgeberechtigten verpflichten sich zum pünktlichen Bringen und Abholen des Kin- des. Wird das Kind von einer anderen Person (die n der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlicTagespflegeperson bekannt sein muss) abgeholt, muss dies h der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gATagespflegeperson von den Sorgeberechtigten vorab G mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weit.
(6) Die Betreuungs- und Fehlzeiten werden von der Tagespflegeperson schriftlich im Anwe- senheitsnachweis dokumentiert und wöchentlich von beiden Seiten unterschriebener. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten LeistungsvoraussetzungeTagespflegeperson bewahrt die Anwesenheitsnachweise nach Ende n des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Haushalt des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angebenPflegeverhält- nisses ein Jahr auf.!)
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Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginnt mitDie tägliche Betreuungszeit wird in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Berücksichtigung der Eingewöhnung ameinzelnen Konzeptionen bieten die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und wirdbis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Betreuungszeiten können auf unbe- stimmte Zeit vereinbarWunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15t. 🞎 beginnt mieines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werden. Die geänderten Betreuungszeiten werden in dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten t der Eingewöhnung aProjektleiterIn m und endet mit Ablauf deeinem Elternteil unterschriebens . Änderungen iEine Unterbrechung n der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werdist grundsätzlich nicht möglichen. Diese leiteEine Ausnahme stellt t die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson isWahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten t mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!)dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie i Im HaushalZusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin t des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angebenGebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fort.!)
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Samples: Satzung Für Kindertagesstätten
Betreuungszeiten. Beginn des Betreuungsverhältnisses: Voraussichtliches Ende des Betreuungsverhältnisses:
1.1. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am undKind / die Kinder wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf des . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisse/ werden s an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten folgenden Tagen / Zeiten betreutab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche BetreuungszeXxxxxxx Samstag Sonntag Von Bis Sonstige zeitliche Regelungenit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehDie wöchentliche Gesamtbetreuungszeit beträgt somit Stunden.
1.2. Das Kind / die Kinder wird / werden von den Eltern zu den jeweils genannten Zeiten der Tagesbetreuungsperson in deren Wohnung übergeben und zum Ende der ver- einbarten Uhrzeit wieder abgeholt. Die Eltern, sowie die Betreuungsperson verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten ein- zuhalten.
1.3. Soll ein Dritter das Kind bringen / abholen, muss die Tagespflegeperson vorab dar- über unterrichtet sein und den Namen dieser Person kennen. Im Zweifelsfall lässt sich die Tagespflegeperson den Personalausweis der abholenden Person zeigen.
1.4. Der erste Monat gilt r als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 StundeProbezeit. Innerhalb dieses Monats haben beide Parteien das Recht, ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit einer einwöchigen Kündigungsfrist zu beenden. Eine Kündigung in Textform ist ausreichend.
1.5. n Die Betreuung erfolgin Ferienzeiten wird jeweils gesondert und rechtzeitig abgesprochen.
1.6. Wenn Sie Ihr Kind über die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bzw. das Jugendamt t in deTagespflege betreuen lassen, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbetreuung, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall der eigentlichen Tagespflegeperson Ihr Kind betreut. Die Ersatzbetreuung für Kinder – sollte nicht durch die Tagespflegeperson direkt eine andere Tagespflegeperson benannt werden - wird in der Großtagespflege „Ilmlauser“ in Pfaffenhofen, „Hopfenwichtel“ in Wolnzach oder in Reichertshofen durchgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Tagespflege- und Ersatztagespflegeperson ist für eine gelingende Betreuung eine unverzichtbare Grundvoraussetzung. Der Ersatz- betreuung geht eine Eingewöhnung des Kindes durch die Eltern voraus. In der Regel soll nach einer abgeschlossenen Eingewöhnung bei der eigentlichen Tagesmutter, die Eingewöhnung in der Ersatztagespflege stattfinden. Empfehlungen hierzu:
(1) Der Eingewöhnung geht ein Elterngespräch in der Großtagespflege vo- raus. Hier sollen alle wichtigen Inhalte für eine individuelle Eingewöhnung besprochen und Termine festgelegt werden.
(2) Die Begleitung während der Eingewöhnung übernehmen grundsätzlich die Eltern.
(3) Kontakthalten durch regelmäßige Besuche, je nach Bedürfnis des Kindes.
(4) Nach vorheriger Absprache und Anmeldung ist es möglich, an jedem Wo- chentag an Begegnungsangeboten in der Großtagespflege teilzunehmen.
(5) Es gibt keine Garantie auf einen freien Platz bei kurzfristiger Buchung.
(6) Die Buchung erfolgt immer direkt über die r Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0: • Großtagspflege Ilmlauser; Xxxxxxxxxxxxxxx 00/0, 00000 XxxxxxxXxxxxxxxxxxx, Tel: 08441/ 0000000, wwwxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt übeXxxxxxxxx-xxx.xx • Großtagespflege Hopfenwichtel; Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Tel: 000000000000 • Großtagespflege Reichertshofen; Paarallel-o Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxx; Tel: 000000000000 □ Es wird keine Ersatzbetreuungsperson benötigt □ Es wird r eine ErlaubniErsatzbetreuungsperson benötigt
1.7. Über- oder Unterschreitungen der Betreuungszeiten müssen im Voraus, spätestens
1.8. Wiederholte, nicht abgesprochene Überschreitungen der Betreuungszeiten berechti- gen s zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Haushalfristlosen Kündigung t des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angebenVertrages.!)
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