Common use of Betreuungszeiten Clause in Contracts

Betreuungszeiten. Die tägliche Betreuungszeit wird in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Berücksichtigung der einzelnen Konzeptionen bieten die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Betreuungszeiten können auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werden. Die geänderten Betreuungszeiten werden in dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschrieben. Eine Unterbrechung der Betreuungszeit ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin des Gebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fort.

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Samples: www.unternehmen-kultur.de

Betreuungszeiten. Die tägliche Betreuung umfasst die Zeiten, die sich aus der aktuellen Anlage 1 (Betreuungszeiten) im jeweiligen Schul- jahr ergeben. Dies sind zugleich die bei der ETV KiJu gebuchten GBS-Leistungen. Zur Betreuungszeit wird in einem Betreuungsvertrag festgehaltengehören nicht die gesetzlichen Feiertage. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Berücksichtigung der einzelnen Konzeptionen bieten die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich An bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Betreuungszeiten können zwei Studientagen kann die GBS-Einrichtung ohne Anspruch auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werden. Die geänderten Betreuungszeiten werden in dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschrieben. Eine Unterbrechung der Betreuungszeit ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz Notbetreuung geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossenFür bis zu vier Ferienwochen während des Schuljahres kann die GBS- Einrichtung geschlossen werden. Bestimmt Dies wird den Sorgeberechtigten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. In dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Notbetreuung, ggfs. auch außerhalb des Schulstandortes. Es können bis zu zwölf Ferienwochen innerhalb der Hamburger Ferien gebucht werden. Eine Ferienwoche besteht aus fünf zusammenhängenden Wochentagen innerhalb der Ferien, die Landeshauptstadt Dresden durch ein Wochenende verbun- den sein können. Feiertage innerhalb von gebuchten Ferienwochen zählen als Eigentümerin des Gebäudes Ferientage mit. Eine der bis zu zwölf buchbaren Ferienwochen kann eine Generalsanierung des Hausesso genannte "Sockelferienwoche" sein. Eine Sockelferienwoche be- steht aus bis zu sechs einzelnen, welche beliebig zusammengestellten Ferientagen. Die Buchung der Sockelferienwo- che erfolgt ab dem ersten gebuchten Einzelferientag. Die Buchung der Leistungen für ein neues Schuljahr erfolgt grundsätzlich bis zum 31. Mai (bis auf begründete Einzelfälle: z. B. Umzug) im Schulbüro. Danach eingehende Buchungen fallen unter die Auslagerung nachfolgende Fristen- regelung. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, der Einrichtung zu Folge hatETV KiJu Änderungen der Betreuungszeiträume, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fortsie im Wege einer Nach-, Zu- oder Umbuchung sowie einer Abbuchung vornehmen wollen, unverzüglich schriftlich mitzutei- len. Die Nach- oder Abbuchung von Betreuungsleistungen kann innerhalb eines Kalenderquartals mit Wirkung zum übernächsten Kalenderquartal erfolgen. Die ETV KiJu kann in begründeten Einzelfällen auf die Einhaltung der Fristen schriftlich verzichten. Änderungen der Betreuungsleistungen müssen schriftlich an die ETV KiJu erfol- gen.

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Samples: s501e42528e07d3f9.jimcontent.com

Betreuungszeiten. Die tägliche Betreuungszeit wird Der/die Arbeitnehmer/in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Berücksichtigung der einzelnen Konzeptionen bieten betreut das Kind/die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalbKinder nach Absprache, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden / variiert zwischen und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Die Betreuungszeiten können auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werden. Die geänderten Betreuungszeiten werden in dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschrieben. Eine Unterbrechung der Betreuungszeit ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie richten sich dabei im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehendWesentlichen nach den Bedürfnissen/Arbeitszeiten der Arbeitgeber/in. Bis auf weiteres wird die Betreuung an folgenden Tagen zu folgenden Zeiten erfolgen: Die Betreuung findet in der Wohnung von Frau/Herrn statt. Sonderregelung (z. B. Abholen von Schule oder Kindergarten, teilweise Übernahme von sonstigen Haus- haltstätigkeiten etc.): Die/der Arbeitnehmer/in erhält für ihre/seine Tätigkeit □ eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von € / □ einen Stundenlohn von zurzeit €. Gesondert berechnet werden (z.B. für Übernachtung, Ausflüge, etc.): Der monatliche Gesamtbetrag ist jeweils spätestens am Letzten jeden Monats zu entrichten. Er ist durch Überweisung auf folgendes Konto: Geldinstitut: Konto-Nr: BLZ: zu zahlen. Arbeitnehmer haben im Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch auf 24 Werktage Urlaub. Der tatsächli- che Urlaubsanspruch wird auf der Basis einer 6-Tage-Woche errechnet und beträgt in diesem Fall beitsverhältnis oder ganz geschlossen werdenscheidet sie/er während des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, wird der Urlaub anteilig gewährt. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin des Gebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so Im Übrigen gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fortVorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Sonderregelung: Die Vertragsparteien stimmen ihren Urlaub rechtzeitig miteinander ab.

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Samples: www.tageselternvermittlung.de

Betreuungszeiten. Die tägliche Betreuungszeit wird Lt. o.g. Erlass gelten die Angebote des Offenen Ganztages als schulische Veranstaltung. Lt. § 5.2 des Erlasses erstreckt sich der Zeitrahmen der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (§9 Abs. 3 SchulG) unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglichauch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhr. In Berücksichtigung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der einzelnen Konzeptionen bieten die Einrichtungen Schülerinnen und Xxxxxxx der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Betreuungszeiten können auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für Schule an den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werdenaußerunterrichtlichen Angeboten teil. Die geänderten Betreuungszeiten werden Anmeldung bindet für die Dauer eines Schulhalbjahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. Die OGS endet um 16.45 Uhr, einschließlich der Abholphase endet die Aufsichtspflicht um 17.00 Uhr. Weitere Anwesenheitspflichten ergeben sich aus dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten städtischen Gesamtkonzept für die Offene Ganztagsschule. Zu der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschriebenim Erlass angegebenen Mindestanwesenheitspflicht von 15.00 Uhr besteht an den von der Schule für ein Schuljahr beschlossenen Gruppentagen ggf. eine längere Anwesenheitspflicht. Eine Unterbrechung Veröffentlichung erfolgt über Aushang in der Betreuungszeit Offenen Ganztagsschule. Für die verbindlich gewählten Arbeitsgemeinschaften besteht ebenfalls eine Teilnahmeverpflichtung für ein Schulhalbjahr. An Brückentagen ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin des Gebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fortOffene Ganztagsschule ganztags geöffnet.

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Samples: Betreuungsvertrag

Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf des . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die tägliche Betreuungszeit wird in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der einzelnen Konzeptionen bieten oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Betreuungszeiten können auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werdenTages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die geänderten Betreuungszeiten werden ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten § 43 SGB VIII in den Räumen der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschriebenGroßtagespflege. Eine Unterbrechung der Betreuungszeit Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie iverwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin Haushalt des Gebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fort.Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angeben!)

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Samples: www.landkreis-wunsiedel.de

Betreuungszeiten. Die tägliche Betreuungszeit wird Nach der in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich § 2 (1) vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Berücksichtigung der einzelnen Konzeptionen bieten die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten Eingewöhnungszeit werden folgende Betreuungszeiten vereinbart. Bringzeit Abholzeit Stundenumfang Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag Damit ist eine Gesamtstundenzahl pro Woche von Stunden vereinbart. Wechselnde Betreuungszeiten fallen wie folgt an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf StundenBeide Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der Betreuungszeiten. Alle angebotenen Änderungen der vereinbarten Betreuungszeiten können nur in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen werden und sind im Voraus abzusprechen. Änderungen auf Wunsch Dauer müssen der Fachberatungsstelle/dem örtlichen Jugendamt rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Außer den Personensorgeberechtigten dürfen folgende Personen das Tageskind abholen. (vollständiger Name, Anschrift, Telefonnr.) (vollständiger Name, Anschrift, Telefonnr.) (vollständiger Name, Anschrift, Telefonnr.) Die Sorgeberechtigten versichern mit ihrer Unterschrift, dass die oben angegebenen, abholberechtigten Personen in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die Kindertagespflegeperson eingewilligt haben. Bei der ersten Abholung haben sich die abholberechtigten Personen auszuweisen. Hier nicht genannte abholberechtigte Personen benötigen mit vorheriger Absprache eine unterschriebene Vollmacht der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werden. Die geänderten Betreuungszeiten werden in dem Formular „Änderungen zu Anliegen mit schriftlicher Nennung des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten vollständigen Namens und vonseiten der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschrieben. Eine Unterbrechung der Betreuungszeit ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin des Gebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert forttelefonischen Erreichbarkeit.

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Samples: www.minden-luebbecke.de