Betriebsbereitschaft Musterklauseln

Betriebsbereitschaft. Das System oder die Teillieferung steht dem Kunden vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.
Betriebsbereitschaft. Das IT-System funktioniert störungsfrei. CISG United Nations Convention on Contracts for the international Sales of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).
Betriebsbereitschaft. Die Betriebsbereitschaft ist die Einsatzfähigkeit eines Wartungsgegenstandes im Rahmen der vom Hersteller vorgesehenen und in der zugehörigen Dokumentation beschriebenen Testmaßnahmen. Wenn die Testmaßnahmen mit einem positiven Ergebnis enden, ist der Wartungsgegenstand betriebsbereit. Zur (Wieder-) Herstellung der Betriebsbereitschaft gehören nicht die Installation oder die Konfiguration von System- und Anwendungssoftware und Rücksicherung von Daten auf den Wartungsgegenstand.
Betriebsbereitschaft. 2. Support Hotline und Störungsannahme
Betriebsbereitschaft. Das System oder die Teillieferung* steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Ver- fügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereit- schaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Über- einkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren- kauf).
Betriebsbereitschaft. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass es dem Lizenzgeber nach Stand der Technik nicht möglich ist, eine 24-stündige Betriebsbereitschaft eines Internetservers zu garantieren.
Betriebsbereitschaft. Die SchülerInnen sind für die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Notebooks und der darauf installierten Software selbst verantwortlich.
Betriebsbereitschaft. Versicherte Sachen sind die nachfolgend, näher beschriebenen Anlagen, sofern diese betriebs- bereit am Versicherungsort aufgestellt und im Versicherungsvertrag angeführt sind. Eine Sache ist betriebsbereit aufgestellt, wenn sie nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist, die be- hördlichen Auflagen erfüllt sind und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde. Nach Eintritt der Betriebsbereitschaft bleiben sie auch während der Dauer einer Reini- gung, Revision oder Überholung versichert, sofern diese Tätigkeiten am Versicherungsort (siehe Abschnitt A § 4 der AEED) vorgenommen werden.
Betriebsbereitschaft. Einsatzfähigkeit der Hardware gemäß Leistungsbeschreibung.
Betriebsbereitschaft. Einsatzfähigkeit der Hardware bzw. des IT-Systems gemäß Leistungsbeschreibung. Datensicherung umfasst alle technischen und 1 oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.