Betriebskommission. 1 Die Arbeitnehmerschaft jedes Betriebes hat das Recht, eine mindestens dreiköpfige Betriebskommission zu bestellen. Die Xxxx erfolgt in einem Verfahren, zu welchem sämtliche ArbeitnehmerInnen des betreffenden Betriebs mit gleichen Rechten und Pflichten eingeladen und zugelassen werden; die verschiedenen Arbeitsgruppen sind bei der Xxxx zu berücksichtigen.
Betriebskommission. 1. Zur Behandlung betriebsinterner Fragen wählen die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden aus ihrem Kreis eine oder mehrere Betriebskommissionen. Bei Firmen mit weniger als 50 Mit- arbeitenden kann an Stelle einer Betriebskommission ein Mitarbeiterdelegierter gewählt wer- den. .
Betriebskommission. 10.1 Für die Betreuung der Innen- und der Aussensportanlagen wird eine Betriebskommission be- stimmt.
Betriebskommission. Artikel Kommentar
Betriebskommission. Die Arbeitnehmenden einer Ziegelei haben das Recht, in einem Wahlverfahren, zu welchem sämtliche Beschäftigten des betreffen den Betriebes mit gleichen Rechten und Pflichten eingeladen und zugelassen worden sind, eine mindestens dreiköpfige Kommis sion, unter Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitsgruppen, zu bestellen, die von der Betriebsleitung über alle, das Arbeitsver hältnis berührenden Fragen, informiert wird. Der Betriebskommis sion steht die Mitwirkung bei allen das Arbeitsverhältnis betref fenden, Fragen zu. Speziell können Fragen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes erörtert werden.
Betriebskommission. Die Mitwirkung der Betriebskommission erstreckt sich insbeson- dere auf: • betriebliche Umstrukturierungen, • Arbeitsplatzgestaltung, • Arbeitszeitgestaltung, • Arbeitsplatzbewertung, • Mitarbeitergespräche, • Fort- und Weiterbildung, • Gesundheitsschutz, • Unfallverhütung, • Ökologie und Umweltpolitik im Unternehmen, • Gleichstellungsfragen.
Betriebskommission. Einsetzung und Befugnisse
Betriebskommission a. Die Betriebskommission ist die neben der Gewerkschaft Unia die Vertretung aller diesem GAV unterstellten Arbeitnehmer gegenüber der Firma. Die Betriebskommission fördert das gute Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und Firma. Diese Zusammenarbeit erfolgt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben.