Betriebsnotwendige Anlagen des Leistungserbringers. Die Immobilienausstattung muss bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gewährleisten, dass der Leistungserbringer über die zur Leistungserbringung notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten verfügt. Die Dienststelle soll barrierefrei und mit angemessener Größe vorgehalten werden. Der Zuschlag für die Kosten betriebsnotwendiger Anlagen ist vom Sachkostenzuschlag in Ziffer 9 umfasst.
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Samples: Rahmenleistungsbeschreibung Für Schulbegleitung, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Nordrhein Westfalen
Betriebsnotwendige Anlagen des Leistungserbringers. Die Immobilienausstattung muss bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gewährleisten, dass der Leistungserbringer über die zur Leistungserbringung notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten verfügt. Die Dienststelle soll barrierefrei und mit angemessener Größe vorgehalten werden. Der Zuschlag für die Kosten betriebsnotwendiger Anlagen ist vom Sachkostenzuschlag in nach Ziffer 9 umfasst.
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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Nordrhein Westfalen