Common use of Bewegliche Sachen Clause in Contracts

Bewegliche Sachen. Art. 266e Bei der Miete von möblierten Xxxxxxx und von gesondert vermieteten Einstellplätzen oder ähnlichen Einrichtungen können die Parteien mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen. Art. 266f Bei der Miete von beweglichen Sachen können die Parteien mit einer Frist von drei Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen. Art. 266g

Appears in 4 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, fedlex.data.admin.ch, fedlex.data.admin.ch

Bewegliche Sachen. Art. 266e Bei der Miete von möblierten Xxxxxxx und von gesondert vermieteten Einstellplätzen oder ähnlichen Einrichtungen können die Parteien mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen. Art. 266f Bei der Miete von beweglichen Sachen können die Parteien mit einer Frist von drei Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen. Art. 266g.

Appears in 2 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, wipolex-res.wipo.int