Bezugnahmen Musterklauseln

Bezugnahmen. (i) Im Falle einer Schuldnerersetzung gemäß Absatz (a) dieses § 10 gilt jede Bezugnahme in den Bedingungen auf die Emittentin als eine solche auf die Neue Emittentin und jede Bezugnahme auf die Bundesrepublik Deutschland als eine solche auf den Staat, in welchem die Neue Emittentin steuerlich ansässig ist. (ii) In § 3 der Allgemeinen Emissionsbedingungen gilt, falls eine solche Bezugnahme aufgrund des vorhergehenden Absatzes fehlen würde, eine alternative Bezugnahme auf die Bundesrepublik Deutschland als aufgenommen (zusätzlich zu der Bezugnahme nach Maßgabe des vorstehenden Satzes auf den Staat, in welchem die Neue Emittentin steuerlich ansässig ist). (iii) In § 6(b)(i) und (ii) der Allgemeinen Emissionsbedingungen gilt eine alternative Bezugnahme auf die Emittentin in ihrer Eigenschaft als Garantin als aufgenommen (zusätzlich zu der Bezugnahme auf die Neue Emittentin). (iv) In § 6 der Allgemeinen Emissionsbedingungen gilt ein weiterer Kündigungsgrund als aufgenommen, der dann besteht, wenn die Garantie gemäß Absatz (a)(iv) dieses § 10 aus irgendeinem Grund nicht mehr gilt.
Bezugnahmen. 18.1 fleetster ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken in eigenen Werbemitteln wie Website, Messeauftritt, Broschüren, Newslettern etc. zu verwenden. Sofern eine solche Verwendung der Marke des Kunden bestimmten Richtlinien unterliegt, hat der Kunde diese in Textform (z.B. per E-Mail) an fleetster zu melden. 18.2 Eine Verwendung des Namens und/oder Logos des Kunden in Pressemitteilungen an externe Verteiler und/oder in Fallstudien darf nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen.
Bezugnahmen. Im Fall einer Schuldnerersetzung nach Maßgabe von § 15 (1) gilt jede Bezugnahme in diesen Emissionsbedingungen auf die Emittentin als eine solche auf die Neue Anleiheschuldnerin und, vorbehaltlich des § 15 (3), jede Bezugnahme auf die Republik Österreich als eine solche auf den Staat, in welchem die Neue Anleiheschuldnerin steuerlich ansässig ist.
Bezugnahmen. Im Fall einer Schuldnerersetzung nach Maßgabe von § 14 (1) gilt jede Bezugnahme in diesen Anleihebedingungen auf die Emittentin als eine solche auf die Neue Anleiheschuldnerin und, vorbehaltlich des § 15(3), jede Bezugnahme auf die Republik Österreich als eine solche auf den Staat, in welchem die Neue Anleiheschuldnerin steuerlich ansässig ist. Unabhängig davon hat eine Schuldnerersetzung nach Maßgabe von § 14 (1) keine Auswirkungen auf die Definition der Wesentlichen Konzerngesellschaft in § 8.
Bezugnahmen. 18.1 Smake ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken in eigenen Werbemitteln wie Website, Messeauftritt, Broschüren, Newslettern etc. zu verwenden. Sofern eine solche Verwendung der Marke des Kunden bestimmten Richtlinien unterliegt, hat der Kunde diese in Textform (z.B. per E-Mail) an Smake zu melden. 18.2 Eine Verwendung des Namens und/oder Logos des Kunden in Pressemitteilungen an externe Verteiler und/oder in Fall- studien darf nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen.
Bezugnahmen. Den Bezugnahmen auf die bestehenden Tarifverträge liegen die zum Zeitpunkt des Ab- schlusses dieses Tarifvertrags geltenden Fassungen zugrunde. Bei Änderungen an den be- stehenden Tarifverträgen sind die Bezugnahmen in diesem Tarifvertrag entsprechend anzu- passen. Tarifziffern der bestehenden Tarifverträge, die in diesem Tarifvertrag explizit ausgeschlossen oder abgeändert werden, gelten für GagenAN auch dann nicht bzw. in geänderter Form, wenn auf sie in anderen, nicht ausgeschlossenen oder abgeänderten Tarifziffern der beste- henden Tarifverträge Bezug genommen wird. Für XxxxxXX findet ab dem Zeitpunkt der Übernahme der TV-ANÄ keine Anwendung mehr.
Bezugnahmen. Im Fall einer Schuldnerersetzung gemäß § 11(a) gilt jede Bezugnahme in diesen Anleihebedingungen auf die Emittentin als eine solche auf die Neue Emittentin. Klarstellend sei erwähnt, dass dies nur gilt, soweit sich nicht aus Sinn und Zweck der jeweiligen Bedingung ergibt, dass die Bezugnahme entweder weiterhin nur auf die Gothaer Allgemeine Versicherung AG erfolgen soll (also insbesondere im Hinblick auf die Solo-Solvabilität der Emittentin bzw. der Gruppen-Solvabilität der Gruppe der Muttergesellschaft, das Insolvenzereignis, das Obligatorisches Zinszahlungsereignis, das Rechnungslegungsereignis, das Ratingagenturereignis und § 6(h)), oder dass die Bezugnahme auf die Neue Emittentin und gleichzeitig auch auf die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, im Hinblick auf deren Verpflichtungen aus der Garantie gemäß § 11(a)(iv), erfolgen soll (Bruttoausgleich- Ereignis, Steuerereignis und Besteuerung).
Bezugnahmen. Im Falle einer Schuldnerersetzung gemäß Absatz (a) dieses § 10 gilt jede Bezugnahme in den Bedingungen auf die Emittentin als eine solche auf die Neue Emittentin und jede Bezugnahme auf die Bundesrepublik Deutschland als eine solche auf den Staat, in welchem die Neue Emittentin steuerlich ansässig ist.
Bezugnahmen. Im Fall einer Schuldnerersetzung (2) References. In the event of a substitution of the nach Maßgabe von § 14(1) gilt jede Bezugnahme in diesen Anleihebedingungen auf die Emittentin als eine solche auf die Neue Anleiheschuldnerin und, vorbehaltlich des § 15(3), jede Bezugnahme auf die Issuer pursuant to § 14(1), any reference in these Terms and Conditions to the Issuer shall be a reference to the New Issuer and, subject to § 15(3), any reference to the Republic of Austria shall be a Republik Österreich als eine solche auf den Staat, in welchem die Neue Anleiheschuldnerin steuerlich ansässig ist. Unabhängig davon hat eine Schuldner- ersetzung nach Maßgabe von § 14(1) keine Aus- wirkungen auf die Definition der Wesentlichen Konzerngesellschaft in § 8. reference to the New Issuer’s country of residence for tax purposes. Irrespective hereof, a substitution of the Issuer pursuant to § 14(1) shall not affect the definition of a Material Subsidiary in accordance with § 8.

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  • Maßnahmen Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

  • Ausnahmen Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf allgemeine Ausnahmen und solche aus Gründen der Sicherheit richten sich nach den Artikeln XIV und XIVbis GATS, die hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt werden.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten (2) Veränderung des Risikos (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Lieferzeiten 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.