Bezugsrechte Musterklauseln

Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird Trade Republic den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mitteilungen” erschienen ist. Soweit Trade Republic bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird Trade Republic sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf Trade Republic gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen.
Bezugsrechte. Neben klassischen Bezugsrechten zählen zu dieser Assetklasse auch handelbare Erwerbsansprüche sowie Redemption Rights. Im Hinblick auf die zeitlich begrenzte Bezugsfrist sind die Kriterien Wahrscheinlich¬keit und Geschwindigkeit der Ausführung bei im Ausland verwahrten Bezugsrechten stärker zu gewichten. Aufträge über im Inland verwahrte (einschließlich der ausländischen Niederlassungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) Bezugsrechte werden in der Regel über den außerbörslichen Handel im DAB Sekunden-Handel, das Handels-system Xetra oder eine geeignete inländische Börse, Aufträge über im Ausland verwahrte Werte (mit Ausnahme der bei den ausländischen Niederlas- sungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) außerbörslich direkt an einem Handelsplatz im Land der Lagerstelle im Ausland zur Ausfüh- rung gebracht. Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, behält sich die Bank im Interesse der Kunden vor, Aufträge zusammenzufassen und gesammelt zum Handel aufzugeben.
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden be- nachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mit- teilungen“ erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Ta- ges des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländi- schen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gem. den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- sen.
Bezugsrechte. Amerikanische Börsen Desk ET
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird Trade Republic den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mitteilungen” erschienen ist. Soweit Trade Republic bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird Trade Republic sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden deutschen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf Trade Republic gemäß den außerhalb Deutschlands geltenden Usancen bestens verwerten lassen.
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Sparkasse den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wertpa- pier-Mitteilungen“ erschienen ist. Soweit die Sparkasse bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; aus- ländische Bezugsrechte darf die Sparkasse gemäß den im Ausland gel- tenden Usancen bestens verwerten lassen.
Bezugsrechte. Kundenaufträge zum Verkauf von Bezugsrechten werden während der Servicezeiten in der Regel im 5-Minuten-Takt gesammelt an den jeweiligen Handelsplatz weitergeleitet. Dadurch ist es im Sinne des Gesamtkostenaspektes bei oftmals verhältnismäßig geringen Auf- tragsgegenwerten möglich, die Ausführungskosten für alle unsere Kunden zu minimieren. Sollten Bezugsrechte am letzten Handelstag einen Wert haben, wird die Bank im Sinne ihrer Kunden sämtliche nicht genutzte Bezugs- rechte gesammelt am jeweiligen Handelsplatz zum Verkauf bringen und die erzielten Verkaufserlöse den betreffenden Kunden gutschrei- ben.
Bezugsrechte. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die S Broker AG & Co. KG den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wert- papier-Mitteilungen“ erschienen ist. Soweit die S Broker AG & Co. KG bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Be- zugsrechte darf die S Broker AG & Co. KG gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen.
Bezugsrechte. Bei der Ausübung von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente geknüpft sind, die Teil seines Vermögens sind, muss ein OGAW die in diesem Artikel vorgesehenen Anlagegrenzen nicht notwendigerweise einhalten. Werden die in diesem Artikel genannten Anlagebeschränkungen unbeabsichtigt oder in Folge der Ausübung von Bezugsrechten überschritten, so hat die Verwaltungsgesellschaft bei ihren Verkäufen als vorrangiges Ziel die Normalisierung der Lage unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger anzustreben. Unbeschadet ihrer Verpflichtung, auf die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung zu achten, können neu zugelassene OGAW während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach ihrer Zulassung von den in Nr. 5 a) bis l) genannten Anlagegrenzen abweichen.
Bezugsrechte. Der Bezugsrechtshandel im Inland beginnt mit dem ersten Tag der Bezugsfrist und erstreckt sich über die gesamte Bezugsfrist. Während dieser Periode können die Bezugsrechte ausgeübt bzw. spekulativ gehandelt werden. Die erteilten Kundenaufträge werden an die Börse Frankfurt zur Ausführung zum Einheitskurs weitergeleitet. Sollte für den Bezugsrechtshandel eine fortlaufende Auktion beantragt sein, werden die Kundenaufträge pro Han- delstag bis 11:30 Uhr bei der Bank gesammelt und anschließend an den oben genannten Ausführungsplatz zur Ausführung weitergeleitet. Später eingehende Kundenaufträge werden am folgenden Handelstag weitergeleitet. Abweichende Weisungen sind grundsätzlich nicht möglich. Bei einer Spitzenregulierung, die aus der Ausübung der Bezugsrechte resultieren kann, werden die Aufträge unlimitiert erfasst. Soweit die Bank bis zum letzten Tag des Bezugsrechtshandels keine Kundenweisung erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen. Ausländische Bezugsrechte darf die Bank gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen.