Common use of Bibliotheken Clause in Contracts

Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenver- bund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals ge- mäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der Bibliothek, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universität angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universität. Bericht zur Veranschaulichung der Leistungen des Universitäts-Sportinstituts im Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI Kennzahlen“). Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene Kalenderjahr. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgen.

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Samples: static.uni-graz.at

Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 in Verbindung mit der Novelle BGBl. I Nr. 80/2020 einen Jahreszuschuss von 1,72 2,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenver- bund Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals ge- mäß gemäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der BibliothekBibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universität Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der UniversitätUniversitäten. Bericht zur Veranschaulichung der Leistungen des Universitäts-Sportinstituts iIm Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI Kennzahlen“). Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene Kalenderjahr. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgen.

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Samples: www.uibk.ac.at

Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß gem. BGBl. I Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund Bibliothekenverbund- und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-EDV- unterstützten Bibliothekenver- bund Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals ge- mäß Biblio- thekspersonals gem. § 101 Abs. 3 UG, UG 2002; bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBlgem. BGBl II Nr. 377/2014 186/2005 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der BibliothekBibliotheken, die gemäß gem. § 139 Abs. 4 UG 2002 im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universität Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universität. Bericht zur Veranschaulichung der Leistungen des Universitäts-Sportinstituts im Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI Kennzahlen“). Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene KalenderjahrUniversitäten. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgenBMWF wird die Universität für Bodenkultur Wien bei der Erfüllung der Vermieterver- pflichtungen der Bundesimmobiliengesellschaft bei Bau-, Verbesserungs- und Erhaltungs- maßnahmen unterstützen.

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Samples: boku.ac.at

Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 in Verbindung mit der Novelle BGBl. I Nr. 80/2020 einen Jahreszuschuss von 1,72 2,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund Bibliothekenver- bund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenver- bund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes Bun- desgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals ge- mäß Bibliothek- spersonals gemäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der BibliothekBibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben blei- ben und Eingang in die durch die Universität Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der UniversitätUniversitäten. Bericht zur Veranschaulichung der Leistungen des Universitäts-Sportinstituts iIm Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI KennzahlenKenn- zahlen“). Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene Kalenderjahr. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgen.

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Samples: www.plus.ac.at

Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 in Verbindung mit der Novelle BGBl. I Nr. 80/2020 einen Jahreszuschuss von 1,72 € 2,72 Mio. für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenver- bund Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals ge- mäß gemäß § 101 Abs. 3 UG, UG bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der BibliothekBibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universität Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der UniversitätUniversitäten. Zu D2.4. Universitätssport/Sportwissenschaften Bericht zur Veranschaulichung der Leistungen des Universitäts-Sportinstituts iSportinstituts: Im Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI Kennzahlen“). Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene Kalenderjahr. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgen.

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Samples: static.uni-graz.at

Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenver- bund Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken Universitäts- bibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. 69 Finanzierungssatz prüfungsaktive Studien für drei Jahre bzw. VZÄ in ausgewählten Verwendungen für drei Jahre. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals ge- mäß gemäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen AusbildungsplatzAusbildungs- platz. Jene Bestände der BibliothekBibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes Bun- des bleiben und Eingang in die durch die Universität Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden ge- funden haben, verbleiben im Besitz der Universität. Bericht zur Veranschaulichung der Leistungen des Universitäts-Sportinstituts im Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI Kennzahlen“)Universitäten. Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene Kalenderjahr. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgen.

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Samples: www.aau.at