Common use of Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Clause in Contracts

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt monatsgenau. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, die bis zum 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, werden in einen Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Nach 2018 werden geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 800 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden folgende Abschreibungszeiträume veranschlagt: Jahre Immaterielle Vermögensgegenstände 2-10 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10-15 Technische Anlagen und Maschinen 5-10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Mietereinbauten werden höchstens über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sind die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihrem Nennwert oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit-Credit- Method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,78% p. a. (Vj. 1,87% p.a.) unter Verwendung der im Oktober 2018 veröffentlichten Richttafeln von Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxxx ermittelt. Dieser Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre. Gem. § 253 Abs. 2 HGB wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Zur Berücksichtigung des Rententrends wurde eine Steigerung von 2,0% p.a. (Vj. 1,5% p.a.) zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Eine Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 HGB unter Einbeziehung zukünftiger (objektivierter) Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre diskontiert. Die Gesellschaft nutzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken. Für diese ökonomisch vorhandenen Sicherungsbeziehungen werden keine Bewertungseinheiten gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die zu passiven latenten Steuern führen, liegen nicht vor. Aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Verlustvorträgen bestehen, werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens mit der Bruttodarstellung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zeigt der Anlagenspiegel (siehe Anlage zum Anhang).

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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten bzwangesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt monatsgenau. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, die bis zum 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, werden in einen Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Nach 2018 werden geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 800 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden folgende Abschreibungszeiträume veranschlagt: Jahre Immaterielle Vermögensgegenstände 2-10 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10-15 Technische Anlagen und Maschinen 5-10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Mietereinbauten werden höchstens über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sind die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bewertung der Vorräte erfolgt Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von mehr als EUR 250 bis zu einem Wert von EUR 1.000 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten geringer EUR 250 werden als Betriebsausgaben erfasst. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Werte der Bestände werden mit Hilfe der Durchschnittsmethode unter Beachtung des NiederstwertprinzipsNiederstwertprinzips ermittelt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Für bestimmte Lagerteile der Hilfs- und Betriebsstoffe (Magazinteile, Flüssigstoffe, etc.) ist ein Festwert gem. § 240 Abs. 3 HGB gebildet worden. Dieser wurde turnusmäßig nach körperlicher Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag 31.12.2019 angepasst. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihrem Nennwert oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB Rohstoffe wurden zu den niedrigeren Wertengewogenen durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt, sofern die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergebenniedriger waren, angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziertwurde zu diesen bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen unfertigen und ähnliche Verpflichtungen werden fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit-Credit- Method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,78% p. a. (VjEinzelkalkulationen, die auf aktuellen Betriebsabrechnungen beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den di- rekt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Ferti- gung auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. 1,87% p.a.) unter Verwendung Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen wurden Fremdkapitalzinsen nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Es wurde verlustfrei bewertet, das heißt zur Gewährleistung der verlustfreien Bewertung wurden im Oktober 2018 veröffentlichten Richttafeln Rahmen retrograder Kontrollrechnungen von Xxxxden voraussichtlichen Ver- kaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Xx. Xxxxx Xxxxxxx ermittelt. Dieser Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre. Gem. § 253 Abs. 2 HGB wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Zur Berücksichtigung des Rententrends wurde eine Steigerung von 2,0% p.a. (Vj. 1,5% p.a.) zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Eine Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 HGB unter Einbeziehung zukünftiger (objektivierter) Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB Den Vorräten zugeordnete unentgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre diskontiert. Die Gesellschaft nutzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung Erinnerungswert von Währungsrisiken. Für diese ökonomisch vorhandenen Sicherungsbeziehungen werden keine Bewertungseinheiten gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die zu passiven latenten Steuern führen, liegen nicht vor. Aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Verlustvorträgen bestehen, werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht EUR angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens mit der Bruttodarstellung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zeigt der Anlagenspiegel Steuererstattungsansprüche beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern (siehe Anlage zum Anhang).6 TEUR,

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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Aufstellung Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge des Jahresabschlusses waren Berichtsjahres werden linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150,00 € werden im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,00 € bis 1.000,00 € wird ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Finanzanlagen und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Wertpapiere werden zu mit ihren Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt monatsgenaubilanziert. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige AnlagegüterZuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden vorgenommen, die bis zum 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, werden in einen Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Nach 2018 werden geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 800 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden folgende Abschreibungszeiträume veranschlagt: Jahre Immaterielle Vermögensgegenstände 2-10 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10-15 Technische Anlagen und Maschinen 5-10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Mietereinbauten werden höchstens über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sind wenn die Gründe für eine Wertminderung entfallen sind. Bei Ausleihungen entsprechen die dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine ZuschreibungAnschaffungskosten dem Nennwert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihrem Nennwert oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, Wertberichtigungen wegen besonderer Kreditrisiken angesetzt. Kassenbestand Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit-Credit- Method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,78% p. a. (Vj. 1,87% p.a.) unter Verwendung der im Oktober 2018 veröffentlichten Richttafeln von Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxxx ermittelt. Dieser Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre. Gem. § 253 Abs. 2 HGB wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Zur Berücksichtigung des Rententrends wurde eine Steigerung von 2,0% p.a. (Vj. 1,5% p.a.) zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Eine Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 HGB unter Einbeziehung zukünftiger (objektivierter) Preis- und KostensteigerungenErfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über mehr als einem Jahr werden gemäß sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Gesellschaft verfügt über einen Aktienwertsteigerungsplan (Stock Appreciation Rights Plan 2010 (SAR-Plan 2010)), in dessen Rahmen Aktienwertsteigerungsrechte an das Management der Gesellschaft und deren verbundene Unternehmen ausgegeben werden. Der SAR-Plan 2010 entspricht dem Vorgängermodell (SAR-Plan 2005). Bei Ausübung wird die Wertsteigerung der SARs durch die Ausgabe neu geschaffener Aktien aus dem bedingten Kapital bedient, wobei die Kapitalerhöhung aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. April 2009 in Höhe des Zeitwerts der ausgegebenen Aktien zum Ausübungszeitpunkt erfolgt. Für die Bilanzierung der SARs wendet die Gesellschaft die Bilanzierungsgrundsätze für echte Aktienoptionsrechte analog an. Für den SAR-Plan 2005 wurden bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 durch Ausübung des Ansatzwahlrechts gem. § 253 249 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz a.F. Rückstellungen in Höhe des inneren Xxxxx der letzten sieben Geschäftsjahre diskontiertzum Bilanzstichtag 31.12.2009 ausstehenden SARs angesetzt. Die Gesellschaft nutzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von WährungsrisikenIn Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten Wahlrechts wurden diese Rückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung beibehalten (Aufwandsrückstellungen) und im Geschäftsjahr 2011 komplett verbraucht. Für diese ökonomisch vorhandenen Sicherungsbeziehungen werden keine Bewertungseinheiten gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zukünftig zu versteuernde temporäre die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen WertansätzenWertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die unternehmensindividuellen Steuersätze angewendet, die zu passiven latenten Steuern führen, liegen nicht vorwahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sind. Aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Verlustvorträgen bestehen, und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines aktivischen Überhangs unterbleibt in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens mit der Bruttodarstellung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zeigt der Anlagenspiegel (siehe Anlage zum Anhang)dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

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