Bildung. 1.1. Bildungsbündnisse vor Ort
1.2. Sprache als Schlüssel für den Bildungsaufstieg
Bildung. 1.1 Bildungsbündnisse vor Ort
Bildung. (1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass Bildung und Ausbildung einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Humanressourcen leisten, die in der globalen wissensgestützten Wirtschaft mitwirken können, und dass sie ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung haben.
(2) Im Einklang mit ihren beiderseitigen Interessen und den Zielen ihrer Bildungspolitik verpflichten sich die Vertragsparteien, geeignete Kooperationsmaßnahmen im Bereich Bildung, Ausbildung und Jugend unter besonderer Berücksichtigung der Hochschulbildung gemeinsam zu unterstützen. Die Zusammenarbeit kann insbesondere in folgender Form erfolgen:
a) Unterstützung gemeinsamer Kooperationsprojekte von Bildungs- und Ausbildungs- einrichtungen in der Europäischen Union und der Republik Korea im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung von Lehrplänen, gemeinsamer Studienprogramme und der Mobilität von Studierenden,
b) Dialog, Studien und Austausch von Informationen und Know-how auf dem Gebiet der Bildungspolitik,
c) Förderung des Austausches von Studierenden, Lehr- und Verwaltungspersonal von Hochschuleinrichtungen sowie von Jugendbetreuern, unter anderem durch Durchführung des Programms Erasmus Mundus,
d) Zusammenarbeit in Bildungssektoren von gemeinsamem Interesse.
Bildung. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf die weitere Entwicklung der Bildung auf allen Ebenen auszutauschen.
(2) Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die Zusammenarbeit die Entwicklung der Humanressourcen auf allen Bildungsebenen, insbesondere der höheren, einschließlich besonderer Bedürfnisse, unterstützen soll. Die Vertragsparteien fördern den Austausch von Studenten, Forschern und Wissenschaftlern über bestehende Programme und unterstützen den Kapazitätsausbau zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme.
Bildung. Nach der deutschen Wiedervereinigung kam es, wie in vielen Teilen der neuen Bundesländer, auch in Rudolstadt zu einem Rückgang der Schülerzahlen. Erst im Schuljahr 2005/06 konnten in Rudolstadt wieder relativ konstante Schülerzahlen erreicht werden. Während es im Jahr 1991 noch sechs staatliche Grundschulen und vier staatliche Regelschulen in Rudolstadt gab, sind es heute noch lediglich drei staatliche Grundschulen und eine Regelschule. Weiterhin gibt es heute in Ru- dolstadt eine Grundschule, zwei Gemeinschaftsschulen und eine Förderschule in freier Xxxxxx- schaft sowie ein Gymnasium. Laut dem Schulnetzplan 2020 tragen die derzeit stabilen Geburtenzahlen und der positive Wande- rungssaldo zur Stabilisierung der Schülerzahlen bei (Stand 2015). Somit ist der Fortbestand der drei staatlichen Grundschulen bis zum Ende des Planungszeitraums 2030 gesichert. Durch die geplanten Baumaßnahmen soll zukünftig die Inklusion stärker berücksichtigt werden. Momentan unterrichtet hauptsächlich die Grundschule Schwarza Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Entscheidung für eine weiterführende Schule fiel in den Jahren 2013 bis 2015 wie folgt aus: 49 % der Grundschüler wechselte auf eine Regelschule, 42 % auf ein Gymnasium und 8 % auf andere Schulen in privater Trägerschaft bzw. wiederholten die 4. Klasse. Es gibt bereits einzelne Kooperationen und Aktivitäten zwischen den Schuleinrichtungen und an- deren Partnern (u. a. Kinderbetreuungs- und Kultureinrichtungen, vereinzelt Unternehmen und Vereine), z. B. zur Betreuung von Schülerprojekten und Durchführung von Wandertagen. Derzeit befinden sich einige Schulen in Umstrukturierungsprozessen. Die „Freie Integrative Ge- meinschaftsschule Xxxxxxxxx X. X. Xxxxxx Xxxxxxxxxx/Keilhau“ wird 2-zügig mit ca. 350−400 Schü- lern in Kooperation mit dem Staatlichen Gymnasium „Fridericianum Rudolstadt“ bis zur 12. Klasse (derzeit: Klassen 1−9) ausgebaut. Im Zuge dessen wird eine Angliederung der Grundschule „Freie Fröbelschule Cumbach“ an die Gemeinschaftsschule angestrebt. Aufgrund rückläufiger Aufnah- mezahlen von Schülern im sonderpädagogischen Förderbereich Sprache kommt es parallel dazu zum Abbau der Förderschule für Sprache „Freie Fröbelschule Keilhau“. Auch die „Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxxx-Schule“, welche 2009 aus einer Elterninitiative heraus gegründet wurde, wird ab dem laufenden Schuljahr 2017/18 ihre derzeitigen Klassenstufen 5−11 schrittweise auf die Klassen 1−12 erweitern. Es wird eine 1-zügige Primar-, 2-zügige Sekundar...
Bildung. (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integra- tives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel:
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Xxx- 00 Xxxxxxx: Beistandschaft tung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Ent- faltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass:
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allge- meinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behin- derungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obliga- torischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemein- schaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmassnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten wer- den.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebensprakti- sche Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleich- berechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleich- tern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Massnahmen; unter anderem:
a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzen- den und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unter- st...
Bildung. IG Metall Bildung
Bildung. 5.1 Beste Bildung ist Voraussetzung für größtmögliche Entwicklungschancen und damit zugleich für die Nutzung von Startchancen. Das gilt für Kinder im Kita-Alter ebenso wie für Schülerinnen, Xxxxxxx und Erwachsene. Bildung ist zudem ein wesentlicher Standortfaktor. Daher haben Erhalt und Ausbau zeitgemäßer und ausgewogener Bildungsangebote für die Koalition eine besondere Bedeutung. Dabei werden insbesondere folgende Ziele angestrebt:
5.2 Auch in Zukunft soll ein wohnortnahes Schulangebot gesichert werden.
5.3 Die Anzahl der Xxxxxxx und Schülerinnen ohne Schulabschluss im Kreis ist gering. Ein Anstieg durch die Covid-19-Pandemie ist zu befürchten. Sie soll in den nächsten Jahren schnellstmöglich wieder und weiter gesenkt werden. Dies soll unter anderem durch die weitere Vermittlung von Sprachkompetenzen, die Berufseinstiegsbegleitung und die Intensivierung der Sozialarbeit an Schulen erfolgen. Im Ergebnis soll jedes Kind einen Schulabschluss erreichen können.
5.4 Die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen ist zu prüfen und der Plan im Bedarfsfall fristgerecht fortzuschreiben.
5.5 Wir wollen mindestens ein berufsbildendes Angebot für alle Ausbildungsberufe im Lahn-Dill- Kreis erhalten. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein, dass die vom Land Hessen vorgegebene Mindestschülerzahl gesenkt wird.
5.6 Förderschulen und inklusive Beschulung sind uns wichtig. Im Bereich „Schulen für Kranke“ wird eine bedarfsgerechte Ausweitung geprüft. Für Schülerinnen und Xxxxxxx mit besonderen Förderbedarfen wollen wir bedarfsgerecht Teilhabeassistenz einfach zugänglich machen. Zudem wollen wir eine Vernetzung von Teilhabeassistenzen und Schulen fördern.
5.7 Die Digitalisierung der Schulen ist mit Priorität voran zu bringen. Sowohl mit dem Einsatz eigener Mittel als auch unter Ausnutzung von Bundes- und Landesprogrammen (insbesondere des Digitalpakts) soll dafür bis 2026 mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr investiert werden.
5.8 Unsere Digitalstrategie im Rahmen des Medienentwicklungsplanes baut auf zwei Säulen auf: Zum einen die Weiterentwicklung der digitalen Ausstattung der Schulen zum anderen mit einer Support-Infrastruktur, die sich um die einzelnen Schulen kümmert und unterstützend bei Problemen zur Seite steht.
5.9 Die Optimierung der Ausstattung insbesondere der MINT-Fächer wird verstärkt fortgesetzt.
5.10 Das Großprojekt „Schulzentrum Wetzlar Frankfurter Straße“ wird umgesetzt und fertiggestellt...
Bildung. Die Kooperationspartner bieten vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder an, in denen junge Menschen ihre kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Stärken erproben und erweitern können. Ihre Aneignung der Welt und Auseinandersetzung mit der Welt werden begleitet und gezielt unterstützt. Die Kooperationspartner vermitteln grundlegende gesell- schaftliche und demokratische Werte. Das Spektrum der Bildungsangebote umfasst Bereiche der allgemeinen, politischen, sozia- len, gesundheitlichen, kulturellen und interkulturellen, naturkundlichen und technischen Bil- dung, dazu gehört auch der Umgang mit Medien.