Bildung Musterklauseln

Bildung. 1.1 Bildungsbündnisse vor Ort
Bildung. 40 Aus- und Weiterbildung Life Long Learning
Bildung. (1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass Bildung und Ausbildung einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Humanressourcen leisten, die in der globalen wissensgestützten Wirtschaft mitwirken können, und dass sie ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung haben.
Bildung. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf die weitere Entwicklung der Bildung auf allen Ebenen auszutauschen.
Bildung. (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integra- tives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel:
Bildung. 5.1 Beste Bildung ist Voraussetzung für größtmögliche Entwicklungschancen und damit zugleich für die Nutzung von Startchancen. Das gilt für Kinder im Kita-Alter ebenso wie für Schülerinnen, Xxxxxxx und Erwachsene. Bildung ist zudem ein wesentlicher Standortfaktor. Daher haben Erhalt und Ausbau zeitgemäßer und ausgewogener Bildungsangebote für die Koalition eine besondere Bedeutung. Dabei werden insbesondere folgende Ziele angestrebt:
Bildung. Wir engagieren uns für den Erhalt und die Förderung des gesamten Schulangebotes. Dazu gehören auch altersgerechte Schulwege.
Bildung. Frühkindliche Erziehung
Bildung. Nach der deutschen Wiedervereinigung kam es, wie in vielen Teilen der neuen Bundesländer, auch in Rudolstadt zu einem Rückgang der Schülerzahlen. Erst im Schuljahr 2005/06 konnten in Rudolstadt wieder relativ konstante Schülerzahlen erreicht werden. Während es im Jahr 1991 noch sechs staatliche Grundschulen und vier staatliche Regelschulen in Rudolstadt gab, sind es heute noch lediglich drei staatliche Grundschulen und eine Regelschule. Weiterhin gibt es heute in Ru- dolstadt eine Grundschule, zwei Gemeinschaftsschulen und eine Förderschule in freier Xxxxxx- schaft sowie ein Gymnasium. Laut dem Schulnetzplan 2020 tragen die derzeit stabilen Geburtenzahlen und der positive Wande- rungssaldo zur Stabilisierung der Schülerzahlen bei (Stand 2015). Somit ist der Fortbestand der drei staatlichen Grundschulen bis zum Ende des Planungszeitraums 2030 gesichert. Durch die geplanten Baumaßnahmen soll zukünftig die Inklusion stärker berücksichtigt werden. Momentan unterrichtet hauptsächlich die Grundschule Schwarza Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Entscheidung für eine weiterführende Schule fiel in den Jahren 2013 bis 2015 wie folgt aus: 49 % der Grundschüler wechselte auf eine Regelschule, 42 % auf ein Gymnasium und 8 % auf andere Schulen in privater Trägerschaft bzw. wiederholten die 4. Klasse. Es gibt bereits einzelne Kooperationen und Aktivitäten zwischen den Schuleinrichtungen und an- deren Partnern (u. a. Kinderbetreuungs- und Kultureinrichtungen, vereinzelt Unternehmen und Vereine), z. B. zur Betreuung von Schülerprojekten und Durchführung von Wandertagen. Derzeit befinden sich einige Schulen in Umstrukturierungsprozessen. Die „Freie Integrative Ge- meinschaftsschule Xxxxxxxxx X. X. Xxxxxx Xxxxxxxxxx/Keilhau“ wird 2-zügig mit ca. 350−400 Schü- lern in Kooperation mit dem Staatlichen Gymnasium „Fridericianum Rudolstadt“ bis zur 12. Klasse (derzeit: Klassen 1−9) ausgebaut. Im Zuge dessen wird eine Angliederung der Grundschule „Freie Fröbelschule Cumbach“ an die Gemeinschaftsschule angestrebt. Aufgrund rückläufiger Aufnah- mezahlen von Schülern im sonderpädagogischen Förderbereich Sprache kommt es parallel dazu zum Abbau der Förderschule für Sprache „Freie Fröbelschule Keilhau“. Auch die „Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxxx-Schule“, welche 2009 aus einer Elterninitiative heraus gegründet wurde, wird ab dem laufenden Schuljahr 2017/18 ihre derzeitigen Klassenstufen 5−11 schrittweise auf die Klassen 1−12 erweitern. Es wird eine 1-zügige Primar-, 2-zügige Sekundar...