Biometrische Mittel Musterklauseln

Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan) ermöglichen es, am mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. Mit Hilfe dieser biometrischen Mittel können Zahlungs- und Geldbehebungstransaktionen (Punkt 4) autorisiert werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe der Geräte-PIN nicht erforderlich.
Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan) ermöglichen es, am mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. Mit Hilfe dieser biometri- schen Mittel können Zahlungs- und Geldbehebungstransaktionen (Punkt 4) autorisiert werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe des Geräte-PIN nicht erforderlich. Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine vom Endgeräte- oder Betriebssys- temhersteller zur Verfügung gestellten Funktion oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird. Bei der Banken-Wallet handelt es sich um eine von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte App, die unterschiedliche Karten mit und ohne Zahlungsfunktion beinhaltet und über die die Aktivierung und Nutzung der Debitkarte ermöglicht wird. So die Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet gemeint sind, werden diese gemeinsam als Wallet bezeichnet. Damit der Karteninhaber seine Debitkarte in einem mobilen Endgerät nutzen kann, be- nötigt er eine gültige physische Debitkarte und ein für dessen Aktivierung geeignetes mobiles Endgerät. Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine für die Nutzung der digitalen Debitkarte vorgesehene App (Banken- oder Endgeräte-Wallet) installiert sein. Die Ak- tivierung der Debitkarte erfolgt am mobilen Endgerät aus der Banken-Wallet oder der Endgeräte-Wallet. Im Zuge der Aktivierung der Debitkarte in der Wallet muss sich der Karteninhaber au- thentifizieren. Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt bei Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der Banken-Wallet mit Hilfe der Internetbanking-Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) des Kreditinstitutes so- wie der Bestätigung der Kontrollzahl in der HYPO NOE ID App. Jede digitale Debitkarte kann nur einmal je mobilen Endgerät aktiviert werden. Etwaige weitere Nutzungseinschränkungen (z.B. Eignung des mobilen Endgeräts für die Akti- vierung, maximale Anzahl digitaler Debitkarten in der Endgeräte-Wallet) liegen außer- halb des Einflussbereichs des Kreditinstituts. Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit Abschluss der Aktivierung der Debit- karte in einer Endgeräte-Wallet oder in einer Banken-Wallet zustande.
Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (zB Fingerabdruck, Gesichtserken- nung, Iris-Scan) ermöglichen die Identifizierung des Nut- zers am mobilen Endgerät. Die mobile Geldbörse-App unterstützt die biometrischen Funktionen des Endgerätes und ermöglicht dem Nutzer, sich statt mit der Geräte-PIN (Punkt 3.3.) mit biometri- schen Mitteln in der mobilen Geldbörse-App zu authenti- fizieren.
Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan etc.) ermöglichen die Identifizierung des Nutzers am mobilen Endgerät. Die BTV Banking Wallet unterstützt die biometrischen Funktionen des Endgerätes und ermöglicht dem Nutzer sich statt mit der Geräte-PIN (siehe Punkt 4) mit biometrischen Mitteln in der BTV Banking Wallet zu authentifizieren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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