Bodenbelastung. Die zulässigen Verkehrslasten in den einzelnen Hallenberei- chen sind den Bestimmungen der Technische Richtlinien zu entnehmen. Soweit der Aussteller über die Höhe der von ihm benötigten Verkehrslasten im Zweifel ist bzw. höhere Verkehrslasten als die vorgenannten verursachen will, ist dies mit der hierfür zu- ständigen Abteilung Technischer Veranstaltungsservice der LMS im voraus abzuklären. Ohne Zustimmung der Abteilung Technischer Veranstaltungsservice der LMS ist eine höhere Verkehrslast nicht zulässig.
Bodenbelastung. Die zulässigen Verkehrslasten in den einzelnen Hallenbe- reichen sind den Bestimmungen unter 4.1 der Technischen Richtlinien der HMC der zu entnehmen. Soweit der Aussteller über die Höhe der von ihm benötig- ten Verkehrslasten im Zweifel ist bzw. höhere Verkehrslasten als die vorgenannten verursachen will, ist dies mit der hierfür zuständigen Abteilung Technische Veranstaltungsbetreuung der LMS im voraus abzuklären. Ohne Zustimmung der Ab- teilung Technischer Veranstaltungsservice der LMS ist eine höhere Verkehrslast nicht zulässig.
Bodenbelastung. Beabsichtigt der Mieter, schwere Einrichtungen und Möblierungen über 500kg in das Mietobjekt einzubringen, so ist vorgängig die schriftliche Zustimmung der Vermieterin einzuholen (Einbruchgefahr des Doppelbodens).
Bodenbelastung. Die zulässigen Verkehrslasten in den einzelnen Hallenbereichen sind den Bestimmungen unter 4.1 der Technischen Richtlinien der HMC zu entneh- men. Soweit der Aussteller über die Höhe der von ihm benötigten Verkehrs- lasten im Zweifel ist bzw. höhere Verkehrslasten als die vorgenannten verursachen will, ist dies mit der hierfür zuständigen Abteilung Tech- nische Veranstaltungsbetreuung der HMC im voraus abzuklären. Abteilung Messe- und Ausstellungstechnik T +00 00 0000 0000 Email: xxx@xxxxxxx-xxxxx.xx
Bodenbelastung. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen durch eingebrachte Gegenstände nicht überlastet werden. Der/die Veranstalter/in ist verpflichtet, sich vor dem Einbringen schwerer Gegenstände in die Stadthalle über die im jeweiligen Bereich mögliche maximale Belastbarkeit des Bodens bei der Vermieterin zu erkundigen.
Bodenbelastung. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen durch eingebrachte Gegenstände nicht übermäßig belastet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet sich vor dem Einbringen schwerer Gegenstände in das Forum/Jahnhalle über die im jeweiligen Bereich mögliche maximale Belastbarkeit des Bodens bei der Stadt zu erkundigen.
Bodenbelastung. Notausgänge, Notausstiege, Flure und Gänge