Buchung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Buchung und Zahlungsbedingungen. Die Buchung erfolgt schriftlich per Email oder telefonisch. Nach Eingang der Buchung wird eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtpreises (Mietpreis zzgl. Endreinigung zzgl. Kaution) innerhalb von 7 Tagen fällig. Solange ist das Ferienhaus für den Mieter reserviert. Der Mietvertrag über das Ferienhaus gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Zahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Dazu erhält der Mieter eine Eingangsbestätigung per Email, die als verbindliche Buchungszusage gilt. Bei einer Mietdauer bis zu einer Woche wird der Gesamtpreis sofort fällig. Falls die Anzahlung in der o.g. Frist nicht eingeht, gilt die Reservierung als erloschen und das Mietobjekt kann durch den Vermieter wieder angeboten werden. Die Restzahlung von 50 Prozent des Mietpreises zzgl. Endreinigung und zzgl. Kaution ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn auf das Vermieterkonto zu entrichten. Ist die Restzahlung bis 6 Wochen vor Mietbeginn nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen, gilt die Buchung von Seiten des Mieters als storniert (siehe 6 Rücktritt und Stornierungsgebühren) und der Vermieter behält sich vor, die Unterkunft wieder als verfügbar anzubieten. Ein Mieteranspruch auf Verfügbarkeit und Nutzung der Unterkunft erlischt damit. Das Ferienobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf maximal mit der vereinbarten Personenanzahl belegt werden. Durch die Überweisung der Anzahlung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ferien im Finistère ausnahmslos akzeptiert.
Buchung und Zahlungsbedingungen a) Buchungen sind nur nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil/Trikes des gebuchten Fahrzeugtyp ́s, soweit nach Ziffer 9 nicht die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch. b) Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in Höhe der Vorgaben in der schriftlichen Buchungsbestätigung auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung. c) Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 12 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung.
Buchung und Zahlungsbedingungen. Die Buchung erfolgt schriftlich per Email oder telefonisch. Nach Eingang der Buchung wird eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtpreises (Mietpreis zzgl. Endreinigung zzgl. Kaution) innerhalb von 7 Tagen fällig. Solange ist das Ferienhaus für den Mieter reserviert. Der Mietvertrag über das Ferienhaus gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Zahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Dazu erhält der Mieter eine Eingangsbestätigung per Email, die als verbindliche Buchungszusage gilt. Bei einer Mietdauer bis zu einer Woche wird der Gesamtpreis sofort fällig. Falls die Anzahlung in der o.g. Frist nicht eingeht, gilt die Reservierung als erloschen und das Mietobjekt kann durch den Vermieter wieder angeboten werden. Die Restzahlung von 50 Prozent des Mietpreises zzgl. Endreinigung und zzgl. Kaution ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn auf das Vermieterkonto zu entrichten. Ist die Restzahlung bis 6 Wochen vor Mietbeginn nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen, gilt die Buchung von Seiten des Mieters als storniert (siehe 6 Rücktritt und Stornierungsgebühren) und der Vermieter behält sich vor, die Unterkunft wieder als verfügbar anzubieten. Ein Mieteranspruch auf Verfügbarkeit und Nutzung der Unterkunft erlischt damit. Das Ferienobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angekündigten Anzahl von Personen belegt werden. Durch die Überweisung der Anzahlung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ferien im Finistère ausnahmslos akzeptiert. Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung (z.B. Elektrizität für Ferienhaus Stalaf Glas) oder Zusatzleistungen (wie Wäscheservice) vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden die Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Buchung und Zahlungsbedingungen. Der Mietvertrag kommt nach allgemeinen Regeln zustande. Er sollte schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mit Abschluss des Mietvertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Der Vermieter übersendet dem Mieter eine Buchungsbestätigung. Diese hat der Mieter unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Vermieter auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Wohnmobilbuchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Mit Vertragsschluss und nach Eingang der Anzahlung beim Vermieter erwirbt der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil in der gebuchten Fahrzeugkategorie. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch. Die Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Brutto-Mietpreises inklusive der Servicepauschale hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das im Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Darüber hinaus ist der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Frist zur Nacherfüllung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden dann die Stornobedingungen der Ziffer 6 a und f Anwendung. Der restliche Mietpreis muss spätestens am Tage der Abholung in bar oder per EC-Karte gezahlt werden oder bis spätestens 3 Tage vor der vereinbarten Abholung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Erfolgt keine solche Zahlung hat der Mieter keinen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeuges. Er hat den Vermieter trotzdem so zu entschädigen, als hätte er den Mietvertrag am Tag der Abholung storniert.
Buchung und Zahlungsbedingungen. Nach Eingang der Anmeldungen wählen die Veranstalter:innen die teilnehmenden Aussteller:innen aus und verschicken entsprechend eine Zu- oder Absage. Über eine Zulassung entscheiden die Veranstalter:innen nach eigenem Ermessen und können Anmeldungen ohne Begründung zurückweisen. Mit dem Angebot teilen die Veranstalter:innen den Aussteller:innen einen Platz zu, der auf einem entsprechenden Lageplan vermerkt wird. Die Veranstalter:innen schicken per E-Mail eine entsprechende Rechnung über die fällige Standmiete an die Aussteller:innen. Der Vertrag ist mit Annahme des Standangebots und Erhalt der Rechnung bindend. Die Standgebühr ist bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu entrichten und bei Buchungen von später als zwei Wochen vor einer Veranstaltung sofort zu begleichen. Bei Rücktritt vom Vertrag ist von den
Buchung und Zahlungsbedingungen. Eine Buchung kommt ausschliesslich durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf das Anmieten eines Campers. Der Mieter fragt den gewünschten Mietzeitraum per E-Mail über die Homepage des Vermieters an und erhält per E-Mail eine Rechnung mit Buchungs-bestätigung über den angefragten Mietzeitraum mit dem Gesamtmietpreis. Nachdem der Gesamtmietpreis innerhalb der oben angegebenen Frist auf dem vom Vermieter benannten Konto eingegangen ist, wird die Buchung für den Mieter und den Vermieter rechtsgültig. Bei nicht fristgerechter Bezahlung innerhalb der Frist verfällt die Anfrage des Mieters ohne einer Nachfristsetzung von Seiten des Vermieters. Die Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, gehen zu Lasten des Mieters.
Buchung und Zahlungsbedingungen. 1. Buchungsanfragen können telefonisch unter 501123868 oder per E-Mail unter xxxxx@xxxxxxxxxx.xx gestellt werden. 2. Die Buchung bedarf zu ihrer Wirksamkeit: 1) der Bestätigung der Buchungsbedingungen (insbesondere des Datums, der Personenzahl und des Mietpreises des Hauses) durch den Vermieter per Telefon oder E-Mail – je nach Kontaktform durch die Mieter; und 2) der Zahlung der Anzahlung durch den Mieter in Höhe von 50 % des Gesamtwertes der Buchung auf das folgende Bankkonto des Vermieters: Sakura Rest Xxxxxx Xxxxxxxx, xx. Xxxxxxx 00, 00-000 Xxxxxxxx, Xxxxx Kontonummer der Santander Bank: 97 1090 1870 0000 0001 3412 0559, unter Angabe der folgenden Daten im Überweisungszweck: • Vor- und Nachname der Person, die die Buchung vornimmt, • vereinbarte Mietdauer, • Anzahl der Personen, • Telefonnummer. 3. Die Zahlung muss innerhalb von 2 Tagen nach Bestätigung der Buchung durch den Vermieter erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. Wird die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist gezahlt, wird die Buchung automatisch storniert und das Haus kann während des gebuchten Zeitraums an einen Dritten vermietet werden. Die Anzahlung wird auf die Mietforderungen angerechnet. 4. Der Restbetrag für die Miete des Hauses ist vom Mieter per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters spätestens 21 Tage vor dem Tag des Mietbeginns des Hauses zu zahlen. 5. Erfolgt die Buchung 22 Tage vor Beginn der Mietdauer oder später, ist der Mieter verpflichtet, den Gesamtbetrag für die Miete sofort nach Bestätigung der Buchung durch den Vermieter, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen zu zahlen. Die Bestimmungen des Absatzes 3 gelten entsprechend. 6. Der Mieter kann die Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Beginn der Mietdauer telefonisch oder elektronisch stornieren, wobei in diesem Fall die in Absatz 2 Punkt 2) genannte Anzahlung nicht zurückerstattet wird (gemäß Artikel 394 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Vermieter im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Anzahlung einzubehalten). 7. Eine Änderung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich, wobei die verfügbaren Mietdaten zu berücksichtigen sind. Bei einer vereinbarten Änderung der Mietdauer werden dem Mieter keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, sofern der Mietpreis zum geänderten Zeitpunkt derselbe ist wie zum ursprünglichen Zeitpunkt. Andernfalls ist der Mieter ver...

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  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1 Soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, werden die Leistungen der OBCC auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardtagessätzen der OBCC in Höhe von i.A. 0.000 € netto abgerechnet. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten der OBCC. Wird die OBCC auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %. 5.2 Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.1 weder unter- noch überschritten. Gibt die OBCC (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten, teilt die OBCC dem Kunden dies mit und der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen; die OBCC erhält dann die bis zum Erhalt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet. 5.3 Für Leistungen, die die OBCC im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz der OBCC erbringt, werden gesondert Fahrtkosten und Spesen im Falle der Benutzung eines Pkw in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder sonst (z.B. Bahn) gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. 5.4 Die OBCC darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist die OBCC berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern mehr als 10% der Gesamtleistung im betreffenden Monat angefallen sind. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung werden im Falle von Werkleistungen und bei Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme fällig. 5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 5.6 Die OBCC ist berechtigt, ihre Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In keinem Fall wird die Erhöhung eines Vergütungssatzes mehr als 5 Prozentpunktebetragen, es sei denn, der Kunde hat dem zugestimmt.

  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

  • Preise, Zahlungsbedingungen 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. 2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.). 6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. 7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht- Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden. 8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Es wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.

  • Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben. 2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen. 3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten. 4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.

  • Preis und Zahlungsbedingungen 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. 5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet. 5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar. 5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Rechnungslegung und Zahlung 8.1 Uns steht es frei, die Rechnungen entweder postalisch oder elektronisch zu übermitteln. 8.2 Die Rechnungslegung erfolgt nach jeweiliger Leistungs- erbringung. 8.3 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungs- bedingungen zu leisten. Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. 8.4 Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass der Käufer über eine für uns akzeptable Bank ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. Alle Zahlungen erfolgen auf alleinige Gefahr und auf Kosten des Käufers. Der Käufer ist seiner Zahlungspflicht nur nachgekommen, wenn wir die Zahlung erhalten haben. Erfüllungsort für den Käufer ist Nussbach, Österreich. 8.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewähr- leistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. 8.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) sofern aufseiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vom 16.02.2011) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 8.7 Der Käufer hat uns jedenfalls als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 8.8 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 5.4 und 8.6 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Waren uns zurückzustellen und uns Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. abgearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und

  • Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.