Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: • der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.
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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil, Mietvertrag Über Ein Reisemobil, Mietvertrag Über Reisemobile
Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der des vereinbarten MietzeitMietzeitraums, so kann diese nur unter den unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: • - der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • - der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • - beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • - der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • - der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung jedoch besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 bis 28 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.
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Samples: Mietvertrag Über Reisemobile, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: • - der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • - der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • - beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • - der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • - der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: • der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.. •
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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil
Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: • der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.. § 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil
Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der des vereinbarten MietzeitMietzeitraums, so kann diese nur unter den unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: • der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, zu • der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, mitgeteilt • beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, vorhanden • der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. gebuchten Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung jedoch besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 bis 28 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil
Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: • - der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • - der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • - beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • - der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • - der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 bis 28 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.
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