Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).
Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.
Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Organisation Um die Einhaltung wissenschaftlicher Standards im Rahmen des Monitorings zu gewährleisten, greift das BMFSFJ bei dessen Durchführung auf die Expertise wissenschaftlicher Institutionen zurück. Diese erheben und analysieren empirische Daten und stellen die wissenschaftlichen Befunde dem BMFSFJ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Bundes begleitet das Monitoring in koordinierender Funktion. In allen das Monitoring betreffenden Angelegenheiten agieren das BMFSFJ und die Geschäftsstelle als Ansprech- partner der Länder. Die Länder begleiten den gesamten Prozess zur Umsetzung des KiQuTG durch ein fachliches Gre- mium bestehend aus Bund und Ländern. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Gremiums wird das Monitoring ein wichtiges Thema sein. Es erfolgen insbesondere Beratungen zur konzeptio- nellen Ausgestaltung und Entwicklung des Monitorings, einschließlich der Auswahl und gegebenen- falls Veränderung und Anpassung der Berichtsindikatoren, sowie ein fortlaufender Austausch über die Ergebnisse des Monitorings im Vorfeld der Veröffentlichung. Das BMFSFJ ist bestrebt, sich hinsichtlich der Entscheidungen, die das Monitoring betreffen, mit den Ländern ins Benehmen zu setzen. Das Monitoring wird zusätzlich von einem Expertengremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Praxis, der Länder sowie des BMFSFJ und der Geschäftsstelle unterstützt. Allen Ländern steht eine Beteiligung am Expertengremium offen. Das BMFSFJ beruft die Mitglieder des Gre- miums aus Wissenschaft und Praxis. Diesbezüglich können das fachliche Gremium und die am Mo- nitoring beteiligten wissenschaftlichen Institutionen Vorschläge unterbreiten. Das Expertengremium tritt einmal jährlich zusammen, um die Ergebnisse des Monitorings zu beraten, die Vorgehensweise zu prüfen und gegebenenfalls Änderungs- oder Anpassungsbedarfe aufzuzeigen. Die wissenschaftliche Expertise soll zudem verstärkt in die vorzunehmenden technisch-methodischen Entwicklungsschrit- te einfließen. Expertengremium aus beruft moderiert richtet ein enger Vertretung der Austausch 16 Bundesländer zur Umsetzung Gesetz (insbesondere Monitoring) berät stellt wissenschaftliche Befunde zur Verfügung Monitoringstelle Fachliches Gremium Geschäftsstelle BMFSFJ veröffentlicht Monitoringbericht Wissenschaft Praxis Länder Abbildung 1: Gremienstruktur Der Monitoringbericht wird sich aus einer Einleitung und Zusammenfassung, einem länderübergrei- fenden Teil, einem länderspezifischen Teil einschließlich der Fortschrittsberichte der Länder sowie einer Schlussbemerkung und einem Anhang zusammensetzen. Der länderübergreifende Teil des Monitoringberichts betrachtet alle zehn Handlungsfelder sowie Maßnahmen gemäß § 2 Satz 2 KiQuTG. Auf der Basis empirischer Daten untersucht er bundesweit die Aufwachsensbedingungen von Kindern. Eine Einordnung der Länder in Ranglisten („Länderranking“) findet nicht statt. Der länderspezifische Teil des Monitoringberichts konzentriert sich auf den Fortschritt in der Wei- terentwicklung der Qualität und/oder der Verbesserung der Teilhabe in den einzelnen Ländern. Er beschreibt somit die zeitlichen Veränderungen hinsichtlich der vom jeweiligen Land ausgewählten Handlungsfelder beziehungsweise der Maßnahmen gemäß § 2 Satz 2 KiQuTG. Er gliedert sich in einen ersten Teil, in dem vertiefende empirische Analysen für jedes Bundesland dargestellt werden, sowie in einen weiteren Teil, der die von den Ländern übermittelten Fortschrittsberichte umfasst. Die länder- spezifischen empirischen Ergebnisse und die Fortschrittsberichte werden im Rahmen der Berichts- erstellung auf der Grundlage regelmäßig stattfindender Konsultationen/Workshops mit den Ländern (Hinzuziehung weiterer Akteure möglich) eingeordnet. Die zur Erstellung des Monitoringberichts genutzten Datenquellen umfassen die amtliche Statistik (Kinder- und Jugendhilfestatistik und weitere), nichtamtliche Befragungsdaten (z. B. Befragungen von pädagogischen Fachkräften, Jugendämtern, Eltern) sowie die Fortschrittsberichte der Länder. Die Konsultationen/Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder dienen der Interpretation, der das jeweilige Land betreffenden Daten. Abbildung 2: Bestandteile des Monitorings Stand der Qualitätsindikatoren, Feststellung der Qualitätsentwicklung Feststellung der Gleichwertigkeit in den ausgewählten Handlungsfeldern, der Aufwachsensbedingungen Länderanalysen zu den genannten Parametern Amtliche Daten Nicht-amtliche Daten beteiligter Akteure aus Befragungen Amtliche Daten Nicht-amtliche Daten beteiligter Akteure aus Befragungen Fortschrittsberichte der Länder Das datenbasierte Monitoring wird sich sowohl auf bereits etablierte Indikatoren als auch auf wei- ter- beziehungsweise neu zu entwickelnde Indikatoren stützen. Die Auswahl der Berichtsindikatoren sowie die Erstellung und gegebenenfalls Anpassung der Erhebungsinstrumente werden als Entwick- lungsprozess verstanden, in den das fachliche Gremium regelmäßig einbezogen wird. Darüber hinaus wird der Prozess durch das Expertengremium unterstützt. Handlungs- und Finanzierungskonzept des Landes
Information Die Pflegeeinrichtung wird über das Ergebnis der Überprüfung nach § 23 und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.
OTHER INFORMATION Interest of natural and legal persons involved in the issue/offer Conditions of the offer, Offeror and Issue Date of the Securities
Evaluation Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.
Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen
Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.