Clean-up-Option. Wenn 80 % oder mehr des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen zurückge- zahlt, zurückgekauft oder entwertet wurde, ist die Emittentin berechtigt, die verbleibenden Schuldverschreibun- gen (ganz, jedoch nicht teilweise) mit einer Frist von nicht weniger als 30 Tagen und nicht mehr als 60 Tagen nach Maßgabe von § 14 mit Wirkung zu dem von der Emittentin in der Bekanntmachung festgelegten Vorzei- tigen Rückzahlungstag (Clean-up) (wie nachstehend definiert) zu kündigen und zum Vorzeitigen Rückzah- lungsbetrag (Clean-up) (wie nachstehend definiert), zuzüglich bis zum Vorzeitigen Rückzahlungstag (Clean- up) (ausschließlich) aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen, zurückzuzahlen.
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Clean-up-Option. Wenn 80 % Prozent oder mehr des Gesamtnennbetrags Ge- samtnennbetrags der Schuldverschreibungen zurückge- zahltzurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurde, ist die Emittentin berechtigtbe- rechtigt, die verbleibenden Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen (ganz, jedoch je- doch nicht teilweise) mit einer Frist von nicht weniger als 30 Tagen und nicht mehr als 60 Tagen nach Maßgabe von § 14 mit Wirkung zu dem von der Emittentin in der Bekanntmachung Bekanntma- chung festgelegten Vorzei- tigen Vorzeitigen Rückzahlungstag (Clean-up) (wie nachstehend definiert) zu kündigen und zum Vorzeitigen Rückzah- lungsbetrag Rückzahlungsbetrag (Clean-up) (wie nachstehend definiert), zuzüglich aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen bis zum Vorzeitigen Rückzahlungstag (Clean- Clean-up) (ausschließlich) aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen), zurückzuzahlen.
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Samples: Anleihebedingungen
Clean-up-Option. Wenn 80 % Prozent oder mehr des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen zurückge- zahltzurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurdewurden, ist die Emittentin berechtigt, die verbleibenden Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen (ganz, jedoch nicht teilweise) mit einer Frist von nicht weniger als 30 Tagen und nicht mehr als 60 Tagen nach Maßgabe von § 14 13 mit Wirkung zu dem von der Emittentin in der Bekanntmachung festgelegten Vorzei- tigen Vorzeitigen Rückzahlungstag (Clean-up) (wie nachstehend definiert) zu kündigen und zum Vorzeitigen Rückzah- lungsbetrag Rückzahlungsbetrag (Clean-up) (wie nachstehend definiert), zuzüglich aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen bis zum Vorzeitigen Rückzahlungstag (Clean- Clean-up) (ausschließlich) aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen), zurückzuzahlen.
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Samples: Anleihebedingungen