Compliance / Code of Conduct Musterklauseln

Compliance / Code of Conduct. MILLITZER unterliegt einem anwendbaren Code of Conduct. Der für die MILLITZER anwendbare und von allen Mitarbeiter/innen im Unternehmen umgesetzte Code of Conduct kann auf Verlangen in Textform zur Verfügung gestellt werden. Weitere Erläuterungen können durch die Geschäftsleitung erfolgen. Aus diesem Grund wird die Einhaltung von Compliance-Regelwerken von Auftraggebern, wie z. B. Code of Conduct, Verhaltensregeln oder Ethikrichtlinien für Nachunternehmer oder Lieferanten, nicht akzeptiert. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber an, dass er den Code of Conduct sowie das Compliance Programm der Millitzer Brandschutz GmbH als gleichwertig gegenüber eigenen Compliance-Regelwerken ansieht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Compliance / Code of Conduct. MINIMAX unterliegt dem gruppenweit anwendbaren Code of Conduct der MINIMAX Viking GmbH. Dieser für die MINIMAX anwendbare und von allen Mitarbeiter/innen im Unternehmen umgesetzte Code of Conduct kann auf Verlangen in Textform zur Verfügung gestellt werden. Weitere Erläuterungen können durch unsere Compliance Officer erfolgen. Aus diesem Grund wird die Einhaltung von Compliance-Regelwerken von Auftraggebern, wie z. B. Code of Conduct, Verhaltensregeln oder Ethikrichtli- nien für Nachunternehmer oder Lieferanten, nicht akzeptiert. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber an, dass er den Code of Conduct sowie das Compliance Programm der MINIMAX Viking GmbH als gleichwertig gegenüber eigenen Compliance-Regelwerken ansieht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Compliance / Code of Conduct. Die Konzernrichtlinien von Exyte fordern die strikte Beachtung geltenden Rechts und der jeweiligen Geschäftsstandards. Exyte führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit höchsten moralischen und ethischen Prinzipien. Insbesondere gilt eine Null-Toleranz Schwelle im Hinblick auf Korruption. Exyte legt dieselben Maßstäbe an die Auswahl seiner Geschäftspartner an und wird gesetzeswidriges, unmoralisches oder unethisches Handeln seiner Geschäftspartner nicht dulden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien was folgt:
Compliance / Code of Conduct. MINIMAX unterliegt dem gruppenweit anwendbaren Code of Conduct der MINIMAX Viking GmbH. Die- ser für die MINIMAX anwendbare und von allen Mitarbeiter/innen im Unternehmen umgesetzte Code of Conduct kann auf Verlangen in Textform zur Ver- fügung gestellt werden. Weitere Erläuterungen kön- nen durch unsere Compliance Officer erfolgen. Aus diesem Grund wird die Einhaltung von Compli- ance-Regelwerken von Auftraggebern, wie z. B. Code of Conduct, Verhaltensregeln oder Ethikricht- linien für Nachunternehmer oder Lieferanten, nicht akzeptiert. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber an, dass er den Code of Conduct sowie das Compliance Programm der MINIMAX Viking GmbH als gleich- wertig gegenüber eigenen Compliance-Regelwerken ansieht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unbe- rührt.
Compliance / Code of Conduct. (1) Der Lieferant verpflichtet sich, neben den Vereinbarungen des Vertrages alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung (nachfolgend insgesamt: „Regelungen“) zu beachten und einzuhalten. Hierzu gehören neben den einschlägigen telekommunikations- und datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die einschlägigen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption, wie zum Beispiel Geldwäsche und/oder Bestechung, aber auch Regelungen zur Sicherstellung des freien Wettbewerbs (GWB) sowie die unter (2) arbeitsspezifischen Regelungen. Der Lieferant wird die Einhaltung dieser Vorgaben auf Anforderung ausdrücklich schriftlich bestätigen. Der Lieferant wird DG über entsprechende konkrete Verdachtsmomente, behördliche Ermittlungen oder Verurteilungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Parteien erkennen gegenseitig, falls vorhanden, den Code of Conduct der jeweils anderen Partei im Grundsatz an und identifizieren sich mit diesen Grundsätzen konkludent durch Angebotsabgabe, Annahmeerklärung/Bestellung bzw. Auftragsbestätigung.
Compliance / Code of Conduct. MFSI unterliegt dem gruppenweit anwendbaren Code of Conduct der MINIMAX Viking GmbH. Dieser für die MFSI anwendbare und von allen Mitarbeiter/innen im Unternehmen umgesetzte Code of Conduct kann auf Verlangen in Textform zur Verfügung gestellt werden. Weitere Erläuterungen können durch unsere Compliance Officer erfolgen. Aus diesem Grund wird die Einhaltung von Compliance-Regelwerken von Auftraggebern, wie z. B. Code of Conduct, Verhaltensregeln oder Ethikrichtlinien für Nachunternehmer oder Lieferanten, nicht akzeptiert. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber an, dass er den Code of Conduct sowie das Compliance Programm der MINIMAX Viking GmbH als gleichwertig gegenüber eigenen Compliance-Regelwerken ansieht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Compliance / Code of Conduct. 15.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben im Einklang mit der jeweils gültigen Fassung des „Code of Conduct für Lieferanten der Wa- cker Neuson Group“ („Verhaltenskodex“) zu erfolgen. Die jeweils gültige Fassung ist unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx- ten/formulare-richtlinien/ abrufbar. Der LIEFE- RANT wird den Verhaltenskodex auch gegen- über seinen Unterauftragnehmern kommunizie- ren und dessen Einhaltung durch diese Dritte entsprechend einfordern, sofern diese Dritten mit der Erbringung von Leistungen für WA- CKER NEUSON beauftragt sind. Im Falle von schweren Verstößen gegen den Verhaltensko- dex ist WACKER NEUSON berechtigt, sämtli- che Bestellungen und Verträge außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Related to Compliance / Code of Conduct

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.