Common use of Cyber-Betriebsunterbrechung Clause in Contracts

Cyber-Betriebsunterbrechung. Der Versicherer gewährt den Versicherten unter Berücksichtigung des im Versi- cherungsschein vereinbarten zeitlichen Selbstbehalts und der Haftzeit Versicherungss- chutz, wenn unmittelbar und ausschließlich durch ein versichertes Ereignis im Sinne der Ziffern I.1. bis I.4. eine Cyber-Betriebsunterbrechung verursacht wird und hierdurch den Versicherten ein Ertragsausfallschaden entsteht. Versicherungsschutz im Rahmen der Cyber-Betriebsunterbrechung besteht nur, wenn die Daten und das IT-System der alleinigen Herrschaftsgewalt des Versicherten unter- liegen oder er die vollständige Kontrolle darüber hat. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Cyber-Betriebsunterbre- chung, wenn die Daten und das IT-System nicht der alleinigen Herrschaftsgewalt des Versicherten unterliegen und er nicht die vollständige Kontrolle darüber hat und wenn das versicherte Ereignis von dem Teil des IT-Systems des Versicherten ausgeht, der seiner alleinigen Herrschaftsgewalt unterliegt und über den er die vollständige Kontrolle hat.

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