Common use of Cyber-Eigenschaden Clause in Contracts

Cyber-Eigenschaden. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diesen aufgrund eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4. ein Eigenschaden entsteht. Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigenschäden im Sinne dieser Bedingungen dar. Der Versicherer ersetzt die nachstehenden Schadenpositionen sowie alle angemessen- en und notwendigen Kosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Dienstleisters, werden nicht erstattet.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Cyber-Eigenschaden. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutzim Rahmen der nachstehenden Bedingungen Versicherungs- schutz für Eigenschäden, wenn diesen diese aufgrund eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4. ein Eigenschaden entstehtentstehen. Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigenschäden Eigen- schäden im Sinne dieser Bedingungen dar. Der Versicherer ersetzt die nachstehenden Schadenpositionen sowie alle angemessen- en und notwendigen Kosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers Ver- sicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Dienstleisters, werden nicht erstattet.

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Samples: www.kuv24-datenrisiken.de, www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de

Cyber-Eigenschaden. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutzim Rahmen der nachstehenden Bedingungen Versicherungs- schutz für Eigenschäden, wenn diesen diese aufgrund eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4und I.2. ein Eigenschaden entstehtentstehen. Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigenschäden Eigen- schäden im Sinne dieser Bedingungen dar. Der Versicherer ersetzt die nachstehenden Schadenpositionen sowie alle angemessen- en und notwendigen Kosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Dienstleisters, werden nicht erstattet.

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Samples: www.kuv24.de