Common use of Cyber-Eigenschaden Clause in Contracts

Cyber-Eigenschaden. Der Versicherer gewährt im Rahmen der nachstehenden Bedingungen Versicherungs- schutz für Eigenschäden, wenn diese aufgrund eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4. entstehen. Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigen- schäden im Sinne dieser Bedingungen dar. Der Versicherer ersetzt die nachstehenden Schadenpositionen sowie alle angemessen- en und notwendigen Kosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Ver- sicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Dienstleisters, werden nicht erstattet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Cyber Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen

Cyber-Eigenschaden. Der Versicherer gewährt im Rahmen der nachstehenden Bedingungen Versicherungs- schutz für Eigenschäden, wenn diese aufgrund eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4und I.2. entstehen. Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigen- schäden im Sinne dieser Bedingungen dar. Der Versicherer ersetzt die nachstehenden Schadenpositionen sowie alle angemessen- en und notwendigen Kosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Ver- sicherers Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Dienstleisters, werden nicht erstattet.

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Samples: Versicherungsbedingungen